Das Bundeskabinett hat heute die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung beschlossen. Diese Verordnung erlaubt es, dass Landwirtinnen und Landwirte oder andere sachkundige Personen für die Anwendung von Isofluran theoretisch und praktisch geschult werden. Nach abgelegter Prüfung erhalten sie einen Sachkundenachweis und können die Betäubung mit dem Narkosemittel eigenständig durchführen. Bislang war dafür die Einschaltung eines Tierarztes erforderlich. Ende November 2018 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereits das Narkosemittel Isofluran unter anderem für die Anwendung bei Schweinen zugelassen.
Wer den Sachkundenachweis erwerben will, muss laut Verordnung eine fachbezogene Ausbildung sowie einschlägige Berufserfahrung vorweisen können. Schulungseinrichtungen müssen zudem von der zuständigen Behörde anerkannt sein. Die Verordnung enthält des Weiteren Vorschriften für eine hygienische Durchführung der Kastration sowie Regeln für deren Dokumentation. Auch an die Narkosegeräte werden Anforderungen gestellt. Sie sollen vom Hersteller für die Verwendung bei der Ferkelkastration unter Isofluran bestimmt und ordnungsgemäß gewartet sein müssen sowie jede einzelne Verwendung manipulationssicher aufzeichnen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der <link https: www.bundesregierung.de breg-de aktuelles wichtiger-schritt-zu-mehr-tierschutz-1608074 externen link im neuen>Bundesregierung und des <link https: www.bmel.de shareddocs pressemitteilungen externen link im neuen>Bundeslandwirtschaftsministeriums.