Fest steht: der Schutz der Wildtierart Wolf ist ein europäisches Projekt. Die Europäische Kommission kommt ihrer internationalen Verantwortung gegenüber dem Artenschutz nach und verankert den Schutzstatus des Wolfes und anderer gefährdeter Arten in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen).
In den Anhängen I bis V zur FFH-Richtlinie sind die geschützten Arten und Lebensräume, sowie Kriterien zur Gebietsauswahl aufgelistet. Der Wolf wird aktuell mit weiteren 137 Arten im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Diese Arten stehen europaweit unter Schutz, denn sie sind in ganz Europa und damit auch in den jeweiligen Mitgliedsstaaten, in denen sie vorkommen, gefährdet und damit schützenswert.
In Deutschland wurde der Schutz der Anhang IV-Arten in das Bundesnaturschutzgesetz als „streng geschützte Arten“ vor allem in den § 44 übernommen. Die Arten dürfen unter anderem weder getötet noch in der Fortpflanzungs- Wanderungs- und Winterruhezeit gestört werden.
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) (pdf)
Informationen dazu wie andere EU-Mitgliedsstaaten ihren Umgang mit dem Wolf finden und welche Herdenschutzmaßnahmen anderswo angewendet werden, wird das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf nach und nach bereitstellen.