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Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick

Was macht Herdenschutz zur Mehrbelastung? Wie wird Herdenschutz finanziert? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Weidetierhaltende erfüllen?

Informationen dazu im Überblick finden Sie hier.

Inhalt:

Finanzielle Belastungen für Weidetierhaltende

Ein Wolfsübergriff ist für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter emotional wie finanziell belastend. Nicht nur der Schaden für direkt getötete Weidetiere ist zu tragen, es fallen auch Kosten für verletzte Weidetiere an. Darüber hinaus können im Schadensfall Kosten für die Suche und Bergung verletzter und versprengter Tiere, den Tierarzt sowie für Medikamente entstehen. Langfristige Schäden, die nur schwer zu beziffern sind, kommen hinzu, beispielsweise unruhige und damit schwerer führbare Herden, Verlammungen oder Unfruchtbarkeit.

Präventiver Herdenschutz vermindert die Gefahr von Wolfsübergriffen, bedeutet für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter jedoch ebenso eine finanzielle Mehrbelastung. Gemeint sind damit die Kosten, die für Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen als auch für deren Unterhaltung und Pflege entstehen.

Am Beispiel von wolfsabweisenden Zäunen lässt sich dies gut nachvollziehen: Zunächst kostet die Investition in den Kauf eines wolfsabweisenden Zauns, wobei in der Regel in Festzäune oder mobile Zäune investiert wird. Fällt die Entscheidung für einen wolfsabweisenden Festzaun, kostet der Aufbau des Zauns Arbeitszeit. Betriebswirtschaftlich gesehen sind diese Kosten nicht unerheblich, denn sie fallen nicht nur an, wenn der Zaunaufbau durch eine Fremdfirma erledigt wird. Auch wenn der Zaunaufbau in Eigenregie erfolgt, sind Kosten für die eigene Arbeitszeit einzukalkulieren. Werden mobile wolfsabweisende Zäune genutzt, sind diese regelmäßig aufzubauen und ebenso regelmäßig wieder abzubauen. Bei einem Weidemanagementsystem mit wechselnden Flächen kann der Zaunauf- und -abbau mehrmals in der Woche notwendig sein und Arbeitskraft und -zeit binden. Auch diese Arbeitszeitkosten sind nicht zu vernachlässigen.

Bei beiden Zaunvarianten, wolfsabweisende Festzäune oder mobile Zäune, sind eine möglichst tägliche Kontrolle und regelmäßige Pflegemaßnahmen, wie das Freischneiden von Bewuchs und Reparaturarbeiten, notwendig. Nur so kann die Wirksamkeit eines wolfsabweisenden Zauns so dauerhaft wie möglich gewährleistet werden. Diese laufenden Kosten in der Unterhaltung von Herdenschutzmaßnahmen bedeuten ebenfalls eine arbeitszeitintensive und finanzielle Mehrbelastung.

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Unterstützung durch Bund und Länder

Grundsätzlich leisten Bund und Länder finanzielle Unterstützung in Form von Fördermitteln für Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen und teilweise für deren Unterhaltung. Auch Schadensausgleichszahlungen im Falle von Wolfsübergriffen werden gewährt. Ebenso werden vielfach kostenfreie Herdenschutzberatungen in den Bundesländern angeboten.

Die Förderlandschaft in Deutschland ist sehr komplex, da sich die Fördermodalitäten von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Hinzu kommt, dass meist verschiedene Förderprogramme für verschiedene Zwecke eingerichtet sind. So kann es ein Förderprogramm für Investitionen in den präventiven Herdenschutz, ein weiteres für den Schadensausgleich und ein zusätzliches für die Förderung von Unterhaltungskosten für Herdenschutzmaßnahmen geben. Darüber hinaus sind in einigen Bundesländern weitere Fördermöglichkeiten zur allgemeinen Unterstützung der Weidetierhaltung geschaffen worden. Je nach Situation und Bundesland sind von Weidetierhaltenden somit unterschiedliche Anträge bei unterschiedlichen zuständigen Stellen einzureichen. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags eingehalten wurden. Auch die Prüfung, ob die Haushaltsmittel des entsprechenden Förderprogramms noch nicht ausgeschöpft sind, wird vorgenommen, denn auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht in der Regel kein Rechtsanspruch.

Hauptgrund für die bundeslandspezifische Ausgestaltung von Förderprogrammen ist, dass sich das Wolfsvorkommen in Deutschland geografisch gesehen unterschiedlich verteilt. Manche Bundesländer sind mit durchziehenden Einzelwölfen, manche mit sesshaften Wölfen konfrontiert. Somit ist nicht jedes Bundesland in gleichem Maße von Wolfsübergriffen auf Weidetiere betroffen.

Auch die Struktur der Weidetierhaltungen sind unterschiedlich. In manchen Bundesländern sind eher Klein- und Kleinstbestände, in anderen eher Betriebe mit höheren Weidetierzahlen die Regel. Diese vielfältigen regionalen Unterschiede bilden die bundeslandspezifischen Förderprogramme ab, und sie unterliegen einer fortlaufenden Aktualisierung. Darüber hinaus arbeiten Bund und Länder gemeinsam kontinuierlich an Lösungen, um die Koexistenz von Weidetieren und Wolf zu verbessern.

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EU-Rahmenbedingungen sind bindend

Die Einrichtung und Ausgestaltung von Förderprogrammen ist immer an rechtliche und haushalterische Rahmenbedingungen gebunden. Diese gibt größtenteils die Europäische Union vor und unterliegen der Voraussetzung, dass die Gewährung von Fördermitteln insbesondere keine marktverzerrenden Auswirkungen haben dürfen. Von Bund und/oder Ländern aufgelegte Förderprogramme werden dahingehend durch die Europäische Kommission geprüft, bevor sie in Kraft treten können. Dieser Prüfprozess wird als Notifizierung bezeichnet. Er durchläuft viele mitverantwortliche Instanzen und nimmt dementsprechend Zeit in Anspruch. Daneben besteht die Möglichkeit von Förderungen im Rahmen der sogenannten De-minimis-Beihilferegelung durch die Bundesländer. Diese Regelung ist ein Instrument, um die grundsätzliche Gewährung von Fördermitteln für die Betriebe auch ohne Notifizierung möglich machen zu können. Dabei gilt der Grundsatz, dass Fördersummen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze als nicht wettbewerbsverfälschend akzeptiert sind.

Im Agrarbereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung – diese betrifft Anbauerzeugnisse, Erzeugnisse aus der Tierhaltung, Jagderzeugnisse und Fischereierzeugnisse – liegt diese zulässige Höchstgrenze der De-minimis-Beihilfe bei 20.000 € pro Betrieb innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren.

Diese Höchstgrenze kann leicht überschritten werden, denn die als De-minimis-relevant eingestuften Fördermittel, die eine Antragstellerin oder ein Antragsteller erhält, sind zu addieren. Addiert werden dabei alle Fördersummen – auch wenn sie aus unterschiedlichen Förderprogrammen und -bereichen stammen.

Beim Thema Herdenschutz werden für die verschiedenen Förderzwecke, wie beispielsweise für Investitionen in den präventiven Herdenschutz oder für Schadensausgleichszahlungen, meist separate Förderprogramme aufgelegt. Das bedeutet, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in der Regel mehrere Förderprogramme in Anspruch nehmen können. Sind einzelne Förderprogramme nicht notifiziert und daher als De-minimis-Beihilfe eingestuft, ist die zulässige De-minimis-Höchstgrenze einzuhalten. Für weidetierhaltende Betriebe kann dies bedeuten, dass nicht alle angebotenen Förderprogramme ausgeschöpft werden können.

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Unterstützung des Bundes durch GAK Mittel

Die landesspezifischen Förderprogramme sind derzeit noch häufig unterschiedlich finanziert, wobei Mittel der Europäischen Union, des Bundes und/oder der Bundesländer verfügbar gemacht werden können. Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) werden von Bund (60%) und Ländern (40%) ko-finanziert. So finanzierte Förderprogramme werden gemeinsam erarbeitet, ausgestaltet und beschlossen.

Die GAK-Fördergrundsätze „Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ und „Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ wurden am 13. März 2020 beziehungsweise am 22. Februar 2021 von der Europäischen Kommission genehmigt. Sie sind damit anwendbar und können von den Bundesländern genutzt werden. Die Entscheidung, ob eine Anwendung in Frage kommt, obliegt den Bundesländern.

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Beratung zu Herdenschutz und Förderung

Fachlich richtig angewendeter Herdenschutz ist nicht leicht umzusetzen. Dazu gehören Spezialkenntnisse, zum Beispiel zum Bau von wolfsabweisenden Zäunen. Eine sachkundige Herdenschutzberatung, bestenfalls vor Ort, ist dabei eine wichtige Hilfestellung für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. Ein wichtiger Beratungsbaustein ist, zu passenden Förderprogrammen und allen damit verbundenen Fördervoraussetzungen und -bedingungen umfänglich zu informieren.

Eine kompetente Herdenschutzberatung auf Augenhöhe trägt dazu bei, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bestmöglich im Umgang mit den Folgen der Rückkehr des Wolfs begleitet werden - und dort, wohin der Wolf sich noch verbreiten wird, darauf vorbereitet werden.

Informationen zu Herdenschutzberatungen in den Bundesländern

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Besonderheit Artenschutz

Der Schutz des Wolfes ist in verschiedenen internationalen Rechtsvorschriften festgeschrieben, zum Beispiel im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und im Anhang II der Berner Konvention.

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen). der Europäischen Union setzt den rechtlichen Rahmen für den Schutzstatus des Wolfes und anderer gefährdeter Arten in den EU-Mitgliedsstaaten. Der Wolf ist in der FFH-Richtlinie in den Anhängen II und IV gelistet. Folglich sind die EU-Mitgliedsstaaten angehalten:

  • Schutzgebiete auszuweisen,
  • den sogenannten günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen und zu erhalten,
  • der EU-Kommission regelmäßig über die Erhaltungs- und Monitoringmaßnahmen zu berichten,
  • ein strenges Schutzsystem für den Wolf einzuführen.

Die gesetzliche Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland spiegelt sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG; Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) wieder. Der Wolf ist eine besonders streng geschützte Art, und es steht unter Strafe, einen Wolf zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ausnahmen zur Entnahme sind nur im Einzelfall möglich.

Die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgt durch die Bundesländer. Dies beinhaltet ebenso die Förderung von Präventionsmaßnahmen sowie den Ausgleich bei Schäden durch den Wolf. Darüber hinaus können die Bundesländer eigene Förderrichtlinien und Verordnungen erlassen.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG; Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) (pdf)

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2022


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