Bayern Regelungen in Deutschland

Herdenschutzberatung – Förderung – Schadensausgleich


Kontakt für Ihre umgehende Meldung beim Verdachtsfall auf Wolfsübergriff:

Umrisskarte Bayern
Quelle: rbiedermann iStock /Getty Images Plus

Landesamt für Umwelt (LfU):

09 28 1 / 18 00-46 40 (täglich, auch am Wochenende: 10:00 Uhr - 16:00 Uhr; außerhalb der angegebenen Zeiten: die örtliche Polizeidienststelle)

fachstelle-gb(ät)lfu.bayern(punkt)de

oder

das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

oder

das zuständige Landratsamt

Umfrage: Ihr Meinung ist uns wichtig!

Bild: gunnar3000 - stock.adobe.com

Liebe Leserinnen und Leser,
wir möchten praxis-agrar.de zukünftig noch besser auf Ihre Informationsbedürfnisse zuschneiden. Wir freuen uns, wenn Sie an unserer kurzen Umfrage teilnehmen. Die Bearbeitung der Umfrage dauert etwa 2 Minuten.

Zur Umfrage


Letzte Aktualisierung: 12.12.2022


ZURÜCK ZUM BZWW-HAUPTMENÜ:

                                     Bundeszentrum Weidetiere und Wolf   |  Startseite