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Durch die vermehrte Ausbreitung der Wölfe nehmen Wolfsrisse zu. Die Weidetiere werden bei einem Angriff getötet und verletzt. In Deutschland beliefen sich 2024 die Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe auf rund 780.400 Euro.
Doch nicht nur der direkte finanzielle Schaden der verletzten oder getöteten Weidetiere zählt. Oft veranlassen Wolfsangriffe die ganze Herden zum Ausbruch, weshalb Tiere verloren gehen und es häufig zu Aborten bei den (Mutter) Tieren kommt. Das schmälert das Einkommen der Halter für ein ganzes Wirtschaftsjahr.
Zusätzlich erhöhte Kosten durch die medizinische Versorgung der Tiere und die Instandsetzung des Zaunes stehen ebenfalls an. Oft sind Fluchttiere (z.B. Pferde) nicht mehr geeignet, auf den “Angriffsflächen” zu weiden, da sie das Areal mit dem negativen Ereigniss verknüpt haben und vor dem Ort scheuen.
Ein sehr wichtiger und nicht monetär zu bewertender Schaden ist die emotionale Belastung der Weidetierhaltenden. Kleine Hobbyhaltungen und auch professionelle Betriebe überlegen daher, nach einem Wolfsangriff ihre Tierhaltung aufzugeben.
Nur der finanzielle Schaden kann durch das Bundesland erstattet werden – nach Antragstellung und meist zu 100 Prozent. Die Ausgleichszahlung ist aber eine sogenannte Billigkeitsleistung: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Viele Bundesländer setzen einen Grund- bzw. Mindestschutz voraus, damit Weidetierhaltende im Schadensfall einen finanziellen Ausgleich beantragen können. Die Anforderungen an den Zaun sind in den Bundesländern verschieden und können in den jeweiligen Ländern VERLINKEN abgefragt werden.
Viermal im Jahr aktuelle Infos zu Weidetierhaltung, Herdenschutz und Wolf.
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