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Weiden einschließlich Mähweiden und Almen umfassen eine Fläche von 2.427.500 Hektar.
Stand: 2024, Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (Code: 41271-0003)
Zahlen nur für Weidetiere liegen nicht vor. Daher folgen Gesamtzahlen für Nutztierarten, die typischerweise auf der Weide gehalten werden.
Quellen: 1. Statistisches Bundesamt (Destatis) (verschiedene Erhebungen); 2. Pferdesport in Deutschland, 2019; 3. Landwirtschaftliche Wildhaltung Mitte-West e. V.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 4.300 Nutztierrisse bei 1.109 Übergriffen gezählt:
Stand: 2024, Quelle: DBBW
Der Umgang mit Rissen und Schäden ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Allgemein gilt:
Die Bundesländer versuchen, den finanziellen Schaden der Wolfsübergriffe aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Der Ausgleich ist allerdings eine Billigkeitsleistung, auf die die Weidetierhaltenden keinen Rechtsanspruch haben.
Als Voraussetzungen für einen Ausgleich müssen bestimmte Bedingungen im Schadensfall und oft auch ein bestimmter Herdenschutz vorliegen. Diese Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Im Jahr 2024 beliefen sich die Entschädigungen bundesweit auf 780.399,81 Euro für 1.109 Übergriffe.
Quelle: DBBW
Im Monitoringjahr 2024/2025 gab es in Deutschland 276 Wolfsterritorien: 219 Rudel, 43 Paare und 14 Einzeltiere.
Unter der vereinfachten Annahme einer durchschnittlichen Rudelgröße von 7 Individuen (Schätzannahme) entspricht dies folgenden Wolfszahlen:
Stand: 12/2025, Quelle: DBBW
Die Entnahme von Wölfen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Zuständige Landesbehörden treffen bislang auf Basis des Artenschutzrechts Einzelfall-Entscheidungen.
Die praktische Durchführung erfolgt länderspezifisch, etwa über beauftragte „Entnahmeteams“ oder über die Einbindung der Jägerschaft vor Ort.
Da der Schutzstatus des Wolfs herabgestuft wurde, ergeben sich künftig Möglichkeiten für ein Management der Wolfspopulation. Ein solches soll helfen, die Rückkehr des großen Beutegreifers in ein dicht besiedeltes Land wie Deutschland zu steuern und wolfsbedingte Schäden zu verringern.
Dem dient die nun vorgesehene Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2026. Die Bundesländer haben aber Spielraum bei der praktischen Umsetzung des Wolfsmanagements.
Stand: 2025, Quellen: Regierungserklärung zum Kabinettsbeschluss, https://germany.representation.ec.europa.eu/news/schutzstatus-des-wolfs-eu-kommission-schlagt-angleichung-berner-konvention-vor-2025-03-10_de
Die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen wird durch die Bundesländer geregelt und durch die Bundesregierung unterstützt.
Es gibt zwei Arten von Förderung: für Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf und für laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf.
Alle Bundesländer fördern Herdenschutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen, manche auch für andere Weidetierarten.
Förderbare Herdenschutzmaßnahmen sind wolfsabweisende Zäune sowie Herdenschutzhunde. Unterstützt werden jeweils Anschaffung und/oder laufende Betriebsausgaben.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in den Bundesländern unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum Wolfsmanagement in den einzelnen Bundesländern.
2024 wurden bundesweit 23.400.903,72 Euro als Präventionsförderung ausgezahlt.
Das Monitoring (also die Beobachtung der Wolfsbestände) unterliegt wissenschaftlichen Standards. Neben Personen aus Jagd, Forstverwaltung und Wissenschaft tragen auch Ehrenamtliche zum Wolfsmonitoring bei. Die genaue Vorgehensweise ist in den Bundesländern unterschiedlich.
Gesammelt und aufbereitet werden die erhobenen Zahlen von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW).
Der Erhaltungszustand wird für jede biogeografische Region eines Landes gemeldet. Grob entfallen in Deutschland rund drei Viertel auf die kontinentale Region, knapp ein Viertel auf die atlantische Region und etwa 1% auf die alpine Region.
Quelle: https://www.eea.europa.eu/en/analysis/maps-and-charts/biogeographical-regions-in-europe-2
Deutschland hat 2025 für die Jahre 2019 bis 2024 in der atlantischen und kontinentalen biogeografischen Region einen „günstigen“ Erhaltungszustand für den Wolf gemeldet.
Im Rahmen des EU-Berichtsprozesses erfolgt anschließend eine EU-weite fachliche Plausibilitätsprüfung, Bewertung und Weiterverarbeitung. In der europäischen Datenbank zum Erhaltungszustand sind zum Stand 01/2026 noch keine Daten für den Berichtszeitraum 2019 bis 2024 veröffentlicht.
Viermal im Jahr aktuelle Infos zu Weidetierhaltung, Herdenschutz und Wolf.
Noch Fragen, Anregungen, Kritik?