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Deutschland

In Deutschland regelt jedes Bundesland das Wolfsmanagement individuell. Das BZWW beschreibt, welche Aspekte und Grundlagen dabei wichtig sind.

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Rechtliche Grundlagen

Die Änderungen der Richtlinie 92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (kurz: FFH-RL) zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs traten am 14. Juli 2025 in Kraft. Der Wolf steht – auch nach der Herabstufung in der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie – als Tierart, die nun in Anhang V der FFH-RL aufgeführt ist, weiterhin unter Schutz. 

Aus der Herabstufung des Wolfs von Anhang IV zu Anhang V ergeben sich Möglichkeiten für ein Management der Wolfspopulation. Ein solches soll helfen, die Rückkehr des großen Beutegreifers in ein dicht besiedeltes Land wie Deutschland zu steuern und wolfsbedingte Schäden zu verringern. 

Dem dient die nun vorgesehene Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2026. Die Bundesländer haben aber Spielraum bei der praktischen Umsetzung des Wolfsmanagements.

Monitoring des Wolfs

Das Monitoring (also die Beobachtung der Wolfsbestände) unterliegt wissenschaftlichen Standards. Neben Personen aus Jagd, Forstverwaltung und Wissenschaft tragen auch Ehrenamtliche zum Wolfsmonitoring bei. Die genaue Vorgehensweise ist in den Bundesländern unterschiedlich.

Gesammelt und aufbereitet werden die erhobenen Zahlen von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW).

Grundwissen zum Thema Weidetiere und Wolf

Herdenschutz

In Deutschland kommen unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen zum Einsatz, um die Weidetiere vor Wolfsangriffen zu schützen. In erster Linie werden Herdenschutzzäune gebaut, aber auch Herdenschutzhunde, die Entnahme von Wölfen und in geringem Umfang auch die Behirtung werden als Herdenschutzmaßnahmen genutzt. 

Die finanzielle Förderung dieser zusätzlichen Schutzmaßnahmen vor dem Wolf fällt je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. Viele Bundesländer bieten daher sachkundige Herdenschutzberatungen kostenlos an, bestenfalls individuell vor Ort. 

Die üblichen Herdenschutzzäune wirken wolfabweisend und verringern Weidetierrisse. In einigen Fällen erlernen Wölfe jedoch, Zäune zu überwinden. Hier muss eine rasche Entnahme der sogenannten Schadwölfe oder -rudel erfolgen, damit dieses Verhalten nicht an andere Wölfe weitergegeben wird.

Herdenschutzhunde können in dicht besiedelten oder intensiv genutzten Gebieten nur unter Einbeziehung einer möglichen Abwägung des Risikos für Wandernde, Radfahrende, Personen mit Haushunden und so weiter begrenzt eingesetzt werden. Abgesehen davon ist nicht jeder weidetierhaltende Betrieb für den Einsatz von Herdenschutzhunden geeignet.

 

Finanzielle Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Die Bundesregierung schafft die Rahmenbedingungen für den Herdenschutz und fördert in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zwei Maßnahmen zum präventiven Herdenschutz: „Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“, „Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“.

Die Bundesländer sind für die Umsetzung der Maßnahmen und die Gestaltung der Förderrichtlinien zuständig. Förderungen dürfen insbesondere keine marktverzerrenden Auswirkungen haben. Dies prüft die Europäische Kommission, bevor von Bund und/oder Ländern aufgelegte Förderprogramme in Kraft treten können. Im Rahmen der sogenannten De-minimis-Beihilferegelung können die Bundesländer ohne EU-Prüfung 20.000 Euro innerhalb von 3 Jahren pro Betrieb bereitstellen.

Finanzieller Schadensausgleich

Die Bundesländer versuchen den finanziellen Schaden der Wolfsübergriffe aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Der Ausgleich ist allerdings eine Billigkeitsleistung, auf die die Weidetierhaltenden keinen Rechtsanspruch haben.

Als Voraussetzungen für einen Ausgleich müssen bestimmte Bedingungen im Schadensfall und oft auch ein sogenannter Grund- oder Mindestschutz erfüllt werden. Diese Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.

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Wie gestalten die deutschen Bundesländer das Wolfsmanagement?


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