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Wenn Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. Schadstiftende Wölfe sind Raubtiere, die Weidetiere angreifen, verletzen und töten.
Im neuen Bundesjagdgesetz soll geregelt werden, dass dies in einem Radius von nicht mehr als 20 Kilometern um den festgestellten Schaden und nicht länger als sechs Wochen nach dem festgestellten Schaden gilt.
Der Wolf wird 2026 in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in Teilen der alpinen Region –, ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.
Die einzelnen deutschen Bundesländer erlassen jeweils eigene Rechtsvorschriften für die Entnahme schadstiftender Wölfe. Grundlage dafür ist das Bundesjagdgesetz.
Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
Die Jagd auf die geschützte Tierart Wolf bleibt streng reguliert und an klare Voraussetzungen gebunden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Jagd „regulär“ nur erfolgen darf, wenn und soweit dies in einem revierübergreifender Managementplan der zuständigen Behörde vorgesehen ist. Ergänzend hierzu soll – als Ausnahmefall – die Jagd auf einen Schadwolf erfolgen, wenn
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf ausschließlich die jeweils jagdausübungsberechtigte Person den betreffenden Wolf innerhalb eines definierten räumlichen und zeitlichen Rahmens bejagen. Eine zusätzliche behördliche Einzelgenehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Viermal im Jahr aktuelle Infos zu Weidetierhaltung, Herdenschutz und Wolf.
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