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Umstellung auf ökologischen Landbau Umstellung auf Ökolandbau

Sollen Produkte mit dem Hinweis auf ökologische Erzeugung gekennzeichnet werden, muss der Betrieb die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau einhalten und sich entsprechend kontrollieren und zertifizieren lassen.

Quelle: Thomas Stephan / BLE

Im Hinblick auf den Pflanzenbau definieren die EU-Rechtsvorschriften zum Beispiel Anforderungen im Hinblick auf die eingesetzten Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder den Zukauf von Saat- und Pflanzgut.

Ökologischer Pflanzenbau

Kontrolle von Ökobetrieben

Wer kontrolliert Biobetriebe?

Die Kontrolle der Betriebe erfolgt durch eine anerkannte Öko-Kontrollstelle. Diese kann der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin frei wählen. Die Kontrollstellen haben unterschiedliche Leistungsangebote und Kostensätze. Die Kosten für die Kontrolle unterscheiden sich je nach Betriebsgröße und Komplexität.

Kontaktdaten für Öko-Kontrollstellen

Wie wird kontrolliert?

Jeder Biobetrieb wird einmal jährlich kontrolliert. Zusätzlich zu dieser angemeldeten Hauptkontrolle erfolgen bei mindestens zehn Prozent der Betriebe Stichprobenkontrollen.

Die Kontrolle umfasst:

  • die Besichtigung sämtlicher Betriebsgebäude,
  • eine Begutachtung der Flächen und Kulturen,
  • die Überprüfung des Betriebsmittelzukaufs,
  • eine Plausibilitätsprüfung der verkauften Mengen,
  • die Überprüfung der Deklaration,
  • gegebenenfalls eine Überprüfung der Trennung zwischen ökologischer und konventioneller Produktion,
  • die Überprüfung der Vorgaben aus dem Umstellungsplan und der bei der letzten Inspektion erteilten Auflagen,
  • die Überprüfung der Haltungssysteme bzw. Haltungsbedingungen der Tiere sowie der Fütterung, 
  • die Überprüfung der Rezepturen, des Rohwareneinkaufs und des Warenflusses in der Verarbeitung,
  • die Einhaltung der Verbandsrichtlinien bei Verbandsbetrieben.

Die Kontrolleurin oder der Kontrolleur hält die Ergebnisse der Inspektion in einem Prüfbericht fest. Der Betrieb erhält eine Kopie dieses Berichtes und nach der Bearbeitung durch die Kontrollstelle die Auswertung mit Erläuterungen oder gegebenenfalls Auflagen sowie das Zertifikat (Konformitätsbescheid).

Umstellungszeiten

Bevor pflanzliche Erzeugnisse als ökologisch gekennzeichnet werden dürfen, müssen die Anbauflächen des Betriebs eine Phase der Umstellung durchlaufen, in der bereits die Regeln des Ökolandbaus eingehalten werden. Wie lange diese dauert, hängt von der Art der Kultur ab. Sie beträgt

  • zwei Jahre bei ein- oder überjährigen Kulturen (Getreide, Hackfrüchte, Feld- und Feingemüse) sowie bei Grünland und
  • drei Jahre bei Dauerkulturen außer Grünland (Obst, Wein, Hopfen, Spargel).

Die Umstellung beginnt mit dem Datum, ab dem der landwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb sich bei einer Ökokontrollstelle anmeldet. Das Datum der Anmeldung ist entscheidend dafür, ab wann Erzeugnisse einer Fläche als Ökoware in den Verkauf gehen können.

Bei landwirtschaftlichen Früchten mit einer Ernte pro Jahr wie zum Beispiel Getreide, Kartoffeln, Wein, Obst etc. ist es in der Regel die dritte Ernte nach Umstellungsbeginn, die erstmalig als Ökoprodukt vermarktet werden kann. Bereits zwölf Monate nach Umstellungsbeginn dürfen landwirtschaftliche Erzeugnisse mit dem Hinweis "Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau" gekennzeichnet werden.

Die erste und zweite Getreide- und Körnerleguminosenernte können als so genanntes "Umstellungsfutter" an andere Betriebe oder Futtermittelhersteller verkauft werden.

Mehr Informationen zu Umstellungszeitplänen

Mitgliedschaft in einem Anbauverband

Der Anschluss an einen Anbauverband ist nicht erforderlich, um Ökoprodukte zu erzeugen oder zu vermarkten. Die Mitgliedschaft in einem Anbauverband bietet jedoch Vorteile, wie zum Beispiel die Erschließung von Vermarktungswegen, der Informationsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen und die Interessensvertretung durch den Verband.

Öko-Verbände und -Standards im Vergleich

Kontaktdaten Öko-Anbauverbände

Umstellungsberatung

Mit der Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise ist ein hoher Beratungsbedarf verbunden. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) fördert landwirtschaftliche Unternehmen vor und während der Umstellungsphase. Beide Beratungsformen können jeweils einmalig mit 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 4.000 Euro gefördert werden.

Förderung der Umstellungsberatung