Ein gutes Maß für die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe ist der Unternehmergewinn, der zur Entlohnung der eigenen Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital sowie für Nettoinvestitionen zur Verfügung steht. Um die vielen verschiedenen Rechts- und sozioökonomischen Betriebstypen der Landwirtschaft mit dieser Messgröße vergleichen zu können, muss sie vorab jedoch noch standardisiert werden. Das hat folgenden Grund:
In Betrieben, die durch juristische Personen (z. B. Genossenschaften, AGs) geführt werden, wird bei der Gewinnermittlung bereits der Lohnaufwand für alle Arbeitskräfte abgezogen. Bei Betrieben, die durch natürliche Personen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) geführt werden – was in der Landwirtschaft am verbreitetsten ist – ist dies nicht so. Hier werden bei der Gewinnermittlung nur die Löhne für Fremdarbeitskräfte berücksichtigt. Das Entgelt für die Arbeit der Unternehmer selbst sowie deren mitarbeitende Angehörige muss noch aus dem Gewinn bestritten werden.
Um die Einkommen natürlicher und juristischer Personen besser vergleichen zu können, wird daher die Kennzahl „Gewinn plus Personalaufwand" verwendet. Um darüber hinaus auch ungleiche Anteile der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte berücksichtigen zu können, wird dieser Wert noch auf die Arbeitskraft umgerechnet.