Was verdienen Landwirte in Deutschland? Betriebsführung

Das durchschnittliche Einkommen in der Landwirtschaft lag im Wirtschaftsjahr 2017/2018 bei rund 35.900 Euro je Arbeitskraft. Differenziert man aber weiter nach Rechtsformen und sozioökonomischen Betriebstypen, fallen deutliche Unterschiede auf.

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Das durchschnittliche Einkommen deutscher Landwirtinnen und Landwirte lag im Wirtschaftsjahr 2017/2018 bei rund 35.900 Euro pro Jahr und Arbeitskraft, angegeben als Gewinn plus Personalaufwand (siehe Infokasten unten). Das ist das Ergebnis aus den aktuellen Buchführungsanalysen des Testbetriebsnetzes Landwirtschaft, die das Bundeslandwirtschaftsministerium im Februar 2019 veröffentlicht hat.

Diese Zahl allein gibt allerdings nur ein sehr oberflächliches Bild der Einkommenssituation deutscher Landwirtinnen und Landwirte wieder. Denn es handelt sich dabei um einen Durchschnittswert über alle Rechts- und Betriebsformen. Das heißt, egal ob Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb, Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft: Alle sind in dieser Zahl berücksichtigt.

Ein etwas genaueres Bild erhält man erst, wenn man das Einkommen weiter nach Rechtsformen und sozioökonomischen Betriebstypen differenziert. Denn dann wird ersichtlich, dass die Nebenerwerbsbetriebe – wie zu erwarten ist – ein wesentlich geringeres Einkommen haben als die Haupterwerbsbetriebe. Laut Testbetriebsnetz lag das Einkommen der Nebenerwerbsbetriebe im Wirtschaftsjahr 2017/2018 bei 17.775 Euro je Arbeitskraft (AK), das der Haupterwerbsbetriebe bei 37.618 Euro je AK. Das Einkommen der Betriebe juristischer Personen (z. B. AGs, Genossenschaften) lag 2017/2018 über dem der Haupterwerbsbetriebe, bei 40.023 Euro je AK.

Wie kann man das "Einkommen" landwirtschaftlicher Betriebe überhaupt vergleichen?

Ein gutes Maß für die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe ist der Unternehmergewinn, der zur Entlohnung der eigenen Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital sowie für Nettoinvestitionen zur Verfügung steht. Um die vielen verschiedenen Rechts- und sozioökonomischen Betriebstypen der Landwirtschaft mit dieser Messgröße vergleichen zu können, muss sie vorab jedoch noch standardisiert werden. Das hat folgenden Grund: In Betrieben, die durch juristische Personen (z. B. Genossenschaften, AGs) geführt werden, wird bei der Gewinnermittlung bereits der Lohnaufwand für alle Arbeitskräfte abgezogen. Bei Betrieben, die durch natürliche Personen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) geführt werden – was in der Landwirtschaft am verbreitetsten ist – ist dies nicht so. Hier werden bei der Gewinnermittlung nur die Löhne für Fremdarbeitskräfte berücksichtigt. Das Entgelt (für Lebensunterhalt sowie private Versicherungen, Kranken- und Alterssicherung usw.) für die Arbeit der Unternehmer selbst sowie deren mitarbeitende Angehörige muss noch aus dem Gewinn bestritten werden.

Um die Einkommen natürlicher und juristischer Personen besser vergleichen zu können, wird daher die Kennzahl "Gewinn plus Personalaufwand" verwendet. Um darüber hinaus auch ungleiche Anteile der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte berücksichtigen zu können, wird dieser Wert noch auf die Arbeitskraft (AK) umgerechnet.

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Starke Schwankungen zwischen den Betriebsformen

Interessant ist auch ein Blick auf die Betriebsform. Das heißt, handelt es sich um einen Ackerbau-, Milchvieh-, Veredelungs-, oder Gemischtbetrieb? Erfahrungsgemäß variieren die Einkommen zwischen den Betriebsformen und Jahren teils erheblich. Verantwortlich dafür sind Schwankungen in den Marktpreisen und Erzeugungsmengen. So verdienten zum Beispiel die Milchviehbetriebe im Haupterwerb im Wirtschaftsjahr 2017/2018 mit 48.085 Euro je AK erheblich mehr als die Veredelungsbetriebe (39.780 Euro je AK) und diese wiederum mehr als die Ackerbaubetriebe (34.767 Euro je AK). Am geringsten war das Einkommen je AK in den Gartenbau- (30.148 Euro je AK) und Gemischtbetrieben (30.619 Euro je AK).

Gerade mal zwei Jahre zuvor, war die Situation allerdings noch eine ganz andere: 2015/2016 lag zum Beispiel das Einkommen der Ackerbaubetriebe mit 37.724 Euro je AK weit über dem der Milchviehbetriebe (23.198 Euro je AK).

Starke regionale Unterschiede

Es gibt auch enorme regionale Unterschiede im Einkommen. Das liegt zum einen daran, dass die regionale Verteilung der Betriebe nach Betriebsformen und Größenklassen in Deutschland nicht einheitlich ist. Hinzu kommen die unterschiedlichen natürlichen Ertragsbedingungen (Bodengüte, Wetter usw.) in den einzelnen Regionen.

Im Wirtschaftsjahr 2017/2018 konnten die niedersächsischen Landwirtinnen und Landwirte mit 45.056 Euro je AK das höchste Einkommen erzielen, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 42.700 Euro je AK und Mecklenburg-Vorpommern mit 42.179 Euro je AK. Die geringsten Einkommen entfielen auf Rheinland-Pfalz (31.886 Euro je AK), Thüringen (31.901 Euro je AK) und Baden-Württemberg (31.992 Euro je AK).

Öko oder Konventionell: Kann eine Rolle spielen

2017/2018 war der Unterschied zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben (ohne Gartenbau- und Dauerkulturbetriebe) vergleichsweise gering: Ökobetriebe erwirtschafteten ein Einkommen von 40.641 Euro je AK, konventionelle Betriebe ein Einkommen von 39.107 Euro je AK. Dies war jedoch nicht immer so: Im Wirtschaftsjahr 2016/2017 erzielten Öko-Betriebe ein um 4.956 Euro höheres Jahreseinkommen je AK als die konventionell wirtschaftenden Kollegen.

Beihilfen machen fast die Hälfte des Einkommens aus

Unternehmensbezogene Direktzahlungen und Zuschüsse machen einen bedeutenden Anteil der betrieblichen Erträge landwirtschaftlicher Unternehmen aus. Den größten Anteil an den Beihilfen haben die EU-Direktzahlungen (1. Säule). Hinzu kommen die Agrardieselvergütung, die aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, sowie Zuschüsse für einzelbetriebliche Investitionen. Letztere werden von Bund und Ländern im Rahmen der GAK (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) gewährt. Weitere Bestandteile der Beihilfen sind die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie Zahlungen aus Agrarumweltmaßnahmen.

Der Anteil der Beihilfen am Einkommen lag im Wirtschaftsjahr 2017/2018 über alle Rechtsformen und sozioökonomischen Betriebstypen hinweg bei 46 Prozent. Bei Haupterwerbsbetrieben war dieser Anteil mit rund 41 Prozent etwas niedriger, bei Betrieben mit juristischen Personen mit etwa 55 Prozent höher als der Durchschnitt. Nebenerwerbsbetriebe bestreiten mit 93 Prozent dagegen den größten Teil ihres landwirtschaftlichen Einkommens über die Beihilfen. Hier ist jedoch anzumerken, dass bei Nebenerwerbslandwirtinnen und -landwirten nur der kleinere Teil des Einkommens aus der Landwirtschaft stammt. Die Haupteinkommensquelle ist die außerlandwirtschaftliche Erwerbstätigkeit.

Die Zahlen und Fakten dieses Artikels stammen aus der Broschüre „Die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe – Buchführungsergebnisse der Testbetriebe des Wirtschaftsjahres 2017/2018. Die Broschüre sowie die dazugehörigen Exceltabellen können kostenlos als PDF heruntergeladen werden unter: Statistik und Berichte des BMEL – Buchführungsergebnisse Landwirtschaft


Who is who? Haupterwerb, Klein- und Nebenerwerb, Betriebe juristischer Personen

Haupterwerb: Die wirtschaftlich bedeutendste Gruppe im landwirtschaftlichen Sektor sind Haupterwerbsbetriebe in der Rechtsform Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Mit durchschnittlich 2,3 AK (darunter 1,4 nicht entlohnte Familienarbeitskräfte) bewirtschaften diese knapp 84 Hektar landwirtschaftliche Fläche.

Klein- und Nebenerwerb: Diese Betriebe haben eine deutlich geringere Flächenausstattung und weniger Arbeitskräfte als Haupterwerbsbetriebe. Mit durchschnittlich 0,9 AK bewirtschaften sie rund 32 Hektar.

Betriebe juristischer Personen: Betriebe in der Hand von juristischen Personen haben vor allem in den ostdeutschen Bundesländern Bedeutung und werden daher auch nur dort erfasst. Mit durchschnittlich 19,8 AK bewirtschaften diese im Schnitt 1.146 Hektar landwirtschaftliche Fläche.