Risikomanagement in der Landwirtschaft: Welche Möglichkeiten gibt es? Betriebsführung

Wie können sich landwirtschaftliche Betriebe besser auf produktions- und marktbedingte Risiken einstellen? Neben betrieblichen Maßnahmen diskutiert die Fachwelt vor allem Modelle staatlicher Unterstützung.

Das Risikomanagement wird für landwirtschaftliche Betrieb immer wichtiger. Quelle:mp2-stock.adobe.de

Die Risiken in der Landwirtschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt: Extreme Wetterereignisse wie Dürre, Sturm oder Dauerregen treten – bedingt durch den Klimawandel – immer häufiger auf und verursachen erhebliche Ertrags- und Qualitätsverluste. Außerdem hat die zunehmende Liberalisierung der EU-Agrarpolitik und die daraus resultierende stärkere Marktorientierung die Betriebe vor neue Herausforderungen gestellt. So sehen viele Landwirte das größte Risiko heute vor allem im Verfall der Agrarpreise, wie aus einer aktuellen Studie der Uni Göttingen hervorgeht.

Wie können sich landwirtschaftliche Betriebe besser auf diese (neuen) Risiken einstellen? Über diese Frage diskutieren Vertreter aus Praxis, Wissenschaft und Politik bereits seit einigen Jahren. Prinzipiell sind sich alle einig, dass der Umgang mit produktions- und marktbedingten Risiken in erster Linie Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs ist. Dafür stehen vielfältige inner- und außerbetriebliche Instrumente und Maßnahmen zur Verfügung. Neben den betrieblichen Instrumenten und Maßnahmen werden aber auch verschiedene Modelle staatlicher Unterstützung diskutiert.

Risikomanagement auf betrieblicher Ebene

Die landwirtschaftliche Produktion anpassen

Landwirtschaftliche Betriebe müssen ihre Produktionssysteme in Zukunft besser auf die sich ändernden Klimabedingungen einstellen. Dazu zählt zum Beispiel der Einsatz von Sorten, die an die veränderten Bedingungen wie Trockenheit, verlängerte Vegetationsperiode oder Hitze besser angepasst sind. Oder neue Kulturarten, die hierzulande bislang noch kaum angebaut werden: So könnte Mais beispielsweise durch die wesentlich trockentolerantere Sorghum-Hirse als Futterpflanze oder Rohstoffpflanze ersetzt werden. Auch wärmeliebende Kulturen wie Sojabohne oder Hirse werden zukünftig wahrscheinlich häufiger auf den Äckern zu finden sein und müssen züchterisch entsprechend an die hiesigen Bedingungen angepasst werden.

Die Züchtung wird auch gefragt sein, wenn es darum geht, Sorten zu entwickeln, die widerstandsfähiger gegen Krankheiten und Schädlinge sind. Denn es steht zu befürchten, dass sich Pilze, Viren und Schadinsekten, bedingt durch die milderen Winter, verstärkt ausbreiten. Auch eine Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Wasserhaltefähigkeit des Bodens kann zu einer Risikominimierung beitragen. Diesbezüglich kommt dem Zwischenfruchtbau und der konservierenden Bodenbearbeitung eine große Bedeutung zu.

Risiko streuen

Solidarische Landwirtschaft ist auch eine Möglichkeit zur Diversifizierung. Das Risiko der Produktion wird dann auf viele Schultern verteilt. Quelle: Oksana Kuzmina-stock.adobe.de

Die starke Spezialisierung in der Landwirtschaft hat dazu geführt, dass die Betriebe immer krisenanfälliger für Preis- oder Ertragsschwankungen geworden sind. Dies kann verhindert werden, in dem stärker diversifiziert wird. Denn Ertragsschwankungen oder Preiseinbrüche treten in den seltensten Fällen in allen Produktionsbereichen gleichzeitig auf. Betriebe mit mehreren Standbeinen können das Risiko somit intern besser ausgleichen.

Mit Diversifizierung ist nicht allein die Erweiterung der Fruchtfolge gemeint. Diversifizierung bedeutet auch, in die Weiterverarbeitung von Produkten oder die Direktvermarktung einzusteigen, Urlaub auf dem Bauernhof anzubieten, oder Energie durch Photovoltaik oder Biogas zu erzeugen.

Investition in neue Technik

Auch Investition in neue technische Anlagen können das Risiko mindern. Zum Beispiel macht die Anschaffung einer effizienten Bewässerungstechnik überall dort Sinn, wo zukünftig mit einer Zunahme an trockenen Tagen zu rechnen ist. Einige solcher Investitionen werden über staatliche Programme gefördert. Diese Programme gehen entweder auf den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder auf die Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) zurück. Ein zentrales Element der einzelbetrieblichen Förderung ist das Agrarinvestitionsförderprogramm.

Rücklagen bilden

In "guten" Jahren Rücklagen bilden, um "schlechte" Jahre besser überbrücken zu können. Rücklagen müssen dabei nicht immer Geld bedeuten. Auch das Einlagern von Getreide oder Futterreserven zählt unter die Rücklagenbildung. Dieses Instrument der betrieblichen Risikovorsorge ist sehr beliebt unter Landwirtinnen und Landwirten. In einer Studie der Universität Göttingen gaben 66 Prozent der befragten Landwirte an, Getreidelager als Instrument des Risikomanagements zu nutzen und 54 Prozent von ihnen legen finanzielle Reserven an.

Versicherungen

Versicherungen sind ein bewährtes Instrument zur Absicherung bestimmter Risiken. So ist die Hagelversicherung bei vielen Betrieben inzwischen fast übliche Praxis: 72 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland ist gegen Hagel versichert. Versicherungen gegen Sturm, Starkregen oder Frost sind dagegen weitaus seltener. Seitdem der Versicherungssteuersatz 2013 herabgesetzt wurde, nimmt jedoch auch die Zahl solcher Policen zu, meist in Form von Mehrgefahrenversicherungen.

Versicherungen gegen Hochwasser und Überschwemmungen sind nicht nur selten – für viele landwirtschaftliche Betriebe sind sie auch schlicht zu teuer. Quelle: landpixel.eu

Gegen Dürre ist dagegen bislang kaum ein Landwirtschaftsbetrieb in Deutschland versichert. Und das, obwohl Dürre das mit Abstand größte Ertragsrisiko in Deutschland darstellt. Das Problem ist: Es gibt nur sehr wenige Angebote für Versicherungen gegen Dürre, und die sind sehr teuer. Ähnlich sieht es für Versicherungen gegen Hochwasser und Überschwemmungen aus. Auch hier ist das Angebot sehr dünn und die Beiträge entsprechend hoch. Für einige Risiken und Kulturen gibt es nicht einmal Versicherungen: So können zum Beispiel Obstbauern ihre Kulturen – mit Ausnahme der Erdbeeren – nicht gegen Spätfrost versichern.

Etwas anders sieht es da für tierhaltende Betriebe aus. Neben der staatlich gewährten Entschädigung, die die Tierseuchenkasse für Tierverluste zahlt, können sich Tierhalter über sogenannte Ertragsschadenversicherungen zusätzlich privat absichern. Diese Zusatzversicherungen decken auch Folgeschäden ab, die sich zum Beispiel aus der Einrichtung von Sperrbezirken oder Beobachtungsgebieten und einem damit verbundenen Vermarktungsverbot ergeben.

Vertragliche Bindung

Vertragliche Bindungen zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb und vor- bzw. nachgelagerten Unternehmen sind bei Landwirtinnen und Landwirten ein beliebtes Mittel der Risikovorsorge. Wie die Studie der Universität Göttingen ergab, nutzen 69 Prozent der befragten Betriebe dieses Instrument zur Risikovorsorge. Vorherrschend sind hier einmalige oder langfristige Lieferverträge für einzelne Produkte oder Produktgruppen. Aber auch eine vertikale Integration über mehrere Stufen der Wertschöpfungskette ist möglich.

Vertragliche Bindungen bieten eine längerfristige Planungssicherheit hinsichtlich Menge, Qualität und/oder Preis – und zwar für alle Vertragspartner. Längerfristige Bindung sind häufig auch Voraussetzung für die Erschließung bestimmter Märkte, zum Beispiel für gewisse Qualitäts- bzw. Regionalprogramme.

Preisabsicherung über Warenterminbörsen

Der Handel über Warenterminbörsen bietet die Möglichkeit, Risiken durch Preisschwankungen abzusichern. Bei Warenterminbörsen handelt es sich um streng organisierte Marktveranstaltungen, auf denen Lieferverpflichtungen für bestimmte Waren zu bestimmten zukünftigen Terminen in Form von Kontrakten gehandelt werden. Die gehandelten Waren werden täglich aufgrund neuer Marktinformationen (z.B. Regenfälle, Trockenheit) für zukünftige Liefermonate neu bewertet. Dadurch, dass die Kontraktpreise auf einer breiten Informations- und Meinungsbasis beruhen und die Marktteilnehmer für ihre Preiserwartungen finanziell einstehen, spiegeln diese Preise relativ zuverlässig die Gleichgewichtspreise des betreffenden Marktes in Gegenwart und in naher Zukunft wider. Die vorherige Absicherung eines Preises im Zuge eines Warentermingeschäfts schützt die Marktteilnehmer damit vor ungünstigen Preisentwicklungen.

In der Regel erfolgt die Absicherung an der Warenterminböse durch die Händler. Es gibt aber auch einige Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Erzeugnisse direkt über einen Broker an der Warenterminbörse absichern.

Staatliche Hilfen für die Risikoabsicherung

Steuerliche Anreize könnten helfen, die betriebliche Risikovorsorge zu verbessern. Quelle: Marco2811-stock.adobe.de

Alle Landwirtschaftsbetriebe erhalten von der Europäischen Union Direktzahlungen für die Einkommens- und Risikoabsicherung, sowie als Ausgleich für Umwelt-, Tier und Verbraucherschutzstandards. Ihr Anteil am Einkommen je Arbeitskraft beläuft sich auf 37 Prozent. Trotz dieser Direktzahlungen musste der Staat jedoch in den vergangenen Jahren regelmäßig zusätzliche Sonderbeihilfen in mehrstelliger Millionenhöhe bereitstellen, um einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe bei größeren Witterungs- und Marktkrisen vor dem Aus zu bewahren.

Damit solche Zahlungen künftig nicht mehr – oder zumindest nicht mehr in dieser Höhe – nötig werden, fordern einige Vertreter der Agrarbranche vom Staat, die betriebliche Risikovorsorge der Landwirtinnen und Landwirte durch steuerliche Anreize zu unterstützen. Diskutiert werden dabei verschiedene Modelle.

Gewinnglättung

2016 hat die Bundesregierung die sogenannte mehrjährige Gewinnglättungsregelung beschlossen. Danach soll die Einkommensteuer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nicht auf der Grundlage des aktuellen Steuerjahrs bemessen, sondern ein geglätteter dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen werden. Das soll bewirken, dass die Steuerzahlung gleichmäßiger ausfällt und somit Steuern gespart werden können. Das Problem ist: Die Finanzämter dürfen die Gewinnglättungsregelung bislang nicht anwenden, da die EU dieser Regelung noch nicht abschließend zugestimmt hat. Der Fiskus berechnet die Steuer daher noch vorläufig, ohne den Gewinn zu glätten – allerdings unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Die Verbände der Landwirtschaft sehen die Gewinnglättung als einen ersten wichtigen Schritt, bewerten diese Maßnahme letztlich aber als nicht ausreichend. Der Grund: Die Gewinnglättung sei nicht rechtsformneutral und relativ bürokratisch. Außerdem sei sie mit festen drei Jahreszeiträumen und einer Befristung bis 2022 in der Wirkung eingeengt.

Untersuchung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zufolge, bringt die Maßnahme auch nicht den gewünschten Effekt. Die Behörde hat an 2.575 landwirtschaftlichen Steuerfällen untersucht, wie sich eine Gewinnglättung auswirken würde. Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass die Regelung nur einen geringen Einfluss auf die Steuerbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe hätte.

Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage

Mehrere Verbände aus Landwirtschaft und Gartenbau, sowie einige Politikerinnen und Politiker fordern die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Sie soll es den Betrieben ermöglichen, in guten Zeiten Rücklagen zu bilden, auf die der Staat keine Steuern erhebt. In Krisenjahren können die Betriebe diese Rücklagen dann auflösen, um Ertragsausfälle, zum Beispiel durch Dürre oder Preisverfall, auszugleichen.

Im September 2018 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Risikoausgleichsrücklage zu schaffen. Die Bundesregierung spricht sich bislang jedoch gegen diese steuervergünstigte Rücklagenbildung aus. Sie beruft sich dabei auf Einschätzungen von Wissenschaftlern der Universität Hohenheim und des Thünen-Institut, die behaupten, dass eine solche Rücklage nicht den erwünschten Entlastungseffekt bei markt- und witterungsbedingten Einkommensschwankungen hätte.

Reduzierung der Versicherungssteuer

Obwohl seit 2013 für Versicherungen gegen Schäden durch Frost, Starkregen oder Überschwemmung sowie für Hagelversicherungen ein Steuersatz von 0,3 Promille auf die Versicherungssumme gilt, werden Dürreversicherungen nach wie vor mit 19 Prozent besteuert. Vertreter der Agrarbranche fordern daher eine entsprechende Ermäßigung der Versicherungssteuer für das Risiko Trockenheit. Dies würde für die Betriebe den Anreiz erhöhen, einen Abschluss der ohnehin teuren Dürreversicherungen überhaut in Betracht zu ziehen.

Eine Mehrheit der Branchenvertreter spricht sich allerdings gegen eine generelle staatliche Förderung von Versicherungen in der Landwirtschaft aus, wie dies in einigen EU-Nachbarländern seit einigen Jahren der Fall ist. Eine Ausnahme sollte hier allerdings für den Bereich Sonderkulturen gelten: Denn dort sei das Versicherungsangebot aufgrund des begrenzten Flächenumfanges geringer als im Ackerbau. Außerdem hätten die Direktzahlungen bei den Sonderkulturen aufgrund ihrer hohen Wertschöpfung je Hektar nicht die gleiche Bedeutung wie im Ackerbau.

Wie kann die Landwirtschaft vorsorgen?

Welche Maßnahmen könnten landwirtschaftlichen Betrieben helfen, die Folgen und Risiken des Klimawandels wirksam zu begrenzen?

Wie das Klima die Landwirtschaft verändert

Der Klimawandel wird zukünftig nicht nur zu erhöhten Temperaturen führen. Auch die Häufigkeit von Extremwetterereignissen wird steigen – mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft.