2016 hat die Bundesregierung die sogenannte mehrjährige Gewinnglättungsregelung beschlossen. Danach soll die Einkommensteuer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nicht auf der Grundlage des aktuellen Steuerjahrs bemessen, sondern ein geglätteter dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen werden. Das soll bewirken, dass die Steuerzahlung gleichmäßiger ausfällt und somit Steuern gespart werden können. Das Problem ist: Die Finanzämter dürfen die Gewinnglättungsregelung bislang nicht anwenden, da die EU dieser Regelung noch nicht abschließend zugestimmt hat. Der Fiskus berechnet die Steuer daher noch vorläufig, ohne den Gewinn zu glätten – allerdings unter Vorbehalt der Nachprüfung.
Die Verbände der Landwirtschaft sehen die Gewinnglättung als einen ersten wichtigen Schritt, bewerten diese Maßnahme letztlich aber als nicht ausreichend. Der Grund: Die Gewinnglättung sei nicht rechtsformneutral und relativ bürokratisch. Außerdem sei sie mit festen drei Jahreszeiträumen und einer Befristung bis 2022 in der Wirkung eingeengt.
Untersuchung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zufolge, bringt die Maßnahme auch nicht den gewünschten Effekt. Die Behörde hat an 2.575 landwirtschaftlichen Steuerfällen untersucht, wie sich eine Gewinnglättung auswirken würde. Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass die Regelung nur einen geringen Einfluss auf die Steuerbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe hätte.