In einem Erzeugerbetrieb dürfen natürlich auch eigene Milch- oder Rohmilcherzeugnisse hergestellt und an Verbraucher und andere Lebensmittelunternehmen (zum Beispiel Gaststätten, Einzelhandel) abgegeben werden, beispielsweise Käse oder Joghurt. Die Produktion von Milcherzeugnissen unterliegen EU-Recht. Die Betriebe und ihre Mitarbeitenden müssen entsprechende Vorgaben zur Herstellung und Hygiene einhalten, die in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.
Selbstverständlich ist auch für eine korrekte Kennzeichnung der Produkte zu sorgen, damit die Kundschaft gut informiert ist und die entsprechenden Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung eingehalten werden.
Milcherzeugnisse richtig etikettieren
Bei der Kennzeichnung wird unterschieden zwischen nicht vorverpackter und vorverpackter Ware. Bei Milcherzeugnissen, die offen, also nicht vorverpackt, abgegeben werden, sind auf einem Schild bei der Ware deutlich sichtbar und in leicht lesbarer Schrift Kennzeichnungselemente wie beispielsweise die Bezeichnung, der Mindestfettgehalt, falls nötig die Angabe „mit Rohmilch hergestellt“, die Tierart (wenn außer oder anstatt Kuhmilch die Milch anderer Tiere verwendet wird) oder bei Milcherzeugnissen aus entrahmter Milch, die keiner Standardsorte entsprechen, die Angabe „aus Magermilch“ oder „aus entrahmter Milch“ anzugeben.
Auf Fertigpackungen findet man ebenfalls genaue Angaben zum enthaltenen Produkt, beispielsweise die Verkehrsbezeichnung, den Namen (oder die Firma) und die Anschrift des Herstellers, unter dessen Namen (oder Firma) das Lebensmittel vermarktet wird, ein Verzeichnis der Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Art der Wärmebehandlung, der Fettgehalt, die Nettofüllmenge oder die Tierart, wenn außer oder anstatt Kuhmilch die Milch anderer Tiere verwendet wird, sowie das europäische Identitätskennzeichen. Ferner sind die Vorschriften zur Mengenkennzeichnung von Zutaten, die Vorschriften zur Allergenkennzeichnung sowie die Bestimmungen der Los-Kennzeichnungsverordnung zu beachten.
Da bei der Verarbeitung von Milch und Milcherzeugnissen umfangreiche hygienische und rechtliche Anforderungen zu beachten sind, wird eine Teilnahme an entsprechenden Selbstvermarkterkursen empfohlen. Neben Milch und Joghurt gelten auch für Butter, Käse, Quark und die herstellenden Betriebe strenge Bestimmungen.
Regelungen für den Verkauf von Eiern
Landwirtschaftlichen Betrieben bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Eiervermarktung:
- an der Produktionsstätte, zum Beispiel im Hofladen,
- auf einem öffentlichen Markt im Erzeugungsgebiet oder
- an der Haustüre im Erzeugungsgebiet.
Unter Erzeugungsgebiet versteht man das Gebiet, das im Umkreis von nicht mehr als 100 km vom Ort der Produktionsstätte gelegen ist.