Die Angabe von Stoffen (oder Erzeugnissen), die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können (allergene Zutaten) ist grundsätzlich verpflichtend. Allergene Zutaten sind beispielsweise glutenhaltige Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja oder Milch. Sie sind im Zutatenverzeichnis aufzuführen und werden durch einen Schriftsatz hervorgehoben, durch den sie sich von dem Rest des Zutatenverzeichnisses eindeutig abheben, zum Beispiel durch Fettschreibung.
Mengenkennzeichnung von Zutaten (QUID - Quantitative Ingredient Declaration)
Die Angabe der Menge einer bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendeten Zutat oder Zutatenklasse ist unter anderem dann erforderlich, wenn die betreffende Zutat oder Zutatenklasse in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist oder normalerweise von Verbrauchern mit dieser Bezeichnung in Verbindung gebracht wird. Dies gilt auch, wenn sie auf der Verpackung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist, oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung des Lebensmittels und seiner Unterscheidung von anderen Lebensmitteln ist, mit denen es verwechselt werden könnte. Die Mengenkennzeichnung muss in Gewichtshundertteilen (Prozent), bezogen auf den Zeitpunkt der Verwendung der Zutat bei der Herstellung des Lebensmittels, angegeben werden.
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Das MHD ist unverschlüsselt mit den Worten „mindestens haltbar bis ...“ unter Angabe von Tag, Monat und Jahr in dieser Reihenfolge anzugeben. Bei bestimmten Produkten wie beispielsweise frischem Obst kann die Angabe entfallen.
Verbrauchsdatum
Das Verbrauchsdatum geht weiter: Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (zum Beispiel Hackfleisch, frischer Fisch, Vorzugsmilch), die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum anzugeben. Diesem Datum ist die Angabe „zu verbrauchen bis …“ voranzustellen, verbunden mit einer Beschreibung der einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen.
Lebensmittel, bei denen ein Verbrauchsdatum anzugeben ist, dürfen nach Ablauf dieses Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen ist!
Losangabe gemäß Los-Kennzeichnungsverordnung (LKV)
Auch die Losangabe findet sich auf Verpackungen, sie garantiert die Rückverfolgbarkeit eines Produktes auf ein bestimmtes Los. Ein Los ist die Gesamtheit von Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, das unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde.
Die Angabe muss aus einer Buchstaben-, Ziffern- oder Buchstaben-Ziffern-Kombination bestehen. Der Angabe ist der Buchstabe „L“ voranzustellen, soweit sie sich nicht deutlich von den anderen Angaben der Kennzeichnung unterscheidet. Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum mindestens unter Angabe von Tag und Monat angegeben ist, ist keine zusätzliche Loskennzeichnung erforderlich.
Nährwertangaben
Die verpflichtende Nährwertdeklaration enthält Angaben über den Brennwert beziehungsweise Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz im Produkt. Der Inhalt der verpflichtenden Nährwertdeklaration kann unter Umständen durch die Angabe der Mengen eines oder mehrerer Stoffe ergänzt werden, wie beispielsweise ungesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Vitamine oder Mineralstoffe. Die Angaben sind in einer Tabelle zusammenzufassen und untereinander aufzuführen. Bei manchen Produkten ist die Nährwertdeklaration nicht erforderlich, zum Beispiel bei unverarbeiteten Erzeugnissen, die nur aus einer Zutat bestehen oder auch Kräutern und Tees.