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Im Zeitraum März 2019 bis Februar 2020 wurden insgesamt rund 209 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger auf Acker- und Dauergrünland ausgebracht.
Der Großteil sind flüssige Wirtschaftsdünger wie Rinder-, Schweine- und sonstige Gülle, Jauche sowie flüssiger Biogas-Gärrest (188 Millionen Tonnen). Ihr Anteil an der gesamten Ausbringungsmenge von Wirtschaftsdüngern betrug rund 90 Prozent.
Rund zehn Prozent des Wirtschaftsdüngers wird in fester Form ausgebracht (21 Millionen Tonnen). Dazu zählen Festmist, Geflügeltrockenkot und fester Biogas-Gärrest.
Anmerkung: Flüssige Wirtschaftsdünger wurden mit einem Verhältnis von 1:1 von Kubikmeter in Tonnen umgerechnet.
Bei der Aufbringung – aber auch bei der Lagerung – harnstoffhaltiger Düngemittel und Wirtschafsdünger entstehen Ammoniak-Emissionen. Hierdurch geht nicht nur Stickstoff verloren, das Ammoniak wirkt auch umweltschädigend. Eine Minderung von Ammoniak-Emissionen kann über emissionsarme Auf- oder Einbringung bzw. eine unverzügliche Einarbeitung der aufgebrachten Düngemittel erreicht werden.
Bereits seit dem 1. Januar 2016 sind daher einige Verfahren zur Breitverteilung von flüssigen Wirtschaftsdüngern, die zu hohen Ammoniak-Emissionen führen, verboten. Mit der Novelle der Düngeverordnung 2017 wurden die entsprechenden Vorgaben zur Aufbringungstechnik verschärft. Dies dient auch der Umsetzung internationaler Verpflichtungen zur Luftreinhaltung.
Die bezüglich Ammoniak emissionsmindernde Wirkung von Verfahren zur Aufbringung von flüssigen und festen Wirtschaftsdüngern ist umso größer, je kürzer und geringer deren Kontakt zur Luft ist. Für flüssige Wirtschaftsdünger kann dies durch
Wegen Unterschieden in den Ammoniumgehalten und der Viskosität unterscheidet sich die emissionsmindernde Wirkung der Aufbringungsverfahren bei Rinder- und Schweinegülle.
Auch die Witterung hat großen Einfluss auf die Ammoniak-Emissionen. Durch eine Aufbringung unter kühlen Bedingungen, bei bedecktem Himmel und/oder kurz vor Niederschlägen lassen sich die Emissionen deutlich vermindern. Dies sollte insbesondere dann genutzt werden, wenn keine technischen Möglichkeiten zur Minderung von Ammoniak-Emissionen zur Verfügung stehen, wie z. B. bei der Aufbringung von Festmist auf Grünland oder in Steillagen.
Über die GAK (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) wird derzeit noch die Anschaffung emissionsarmer Aufbringtechnik für flüssige Wirtschaftsdünger finanziell bezuschusst.
Dies betrifft Injektionsgeräte für Gülle, Gärrückstände, Jauche und Sickersaft mit und ohne Tankwagen, an Tankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung von Wirtschaftsdüngern, wie Grubber, Scheibenegge, Scheibenschlitzgeräte und vergleichbare Techniken, mit und ohne Tankwagen, Schleppschuhverteiler mit und ohne Tankwagen, außerdem Verschlauchungsverfahren.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Geräte nachweislich dem neuesten Stand der Technik entsprechen, z. B. in einem Testverfahren nach DLG oder VERA erfolgreich geprüft wurden. Für einzelne Techniken, z. B. Schleppschuhtechnik, bestimmte Tankwagen und Selbstfahrzeuge zur Aufbringung von Wirtschaftsdüngern, erfolgt bis 2024 auch eine Förderung aus dem Investitionsprogramm Landwirtschaft.
Weitere Informationen finden Sie in der BZL-Broschüre „Düngeverordnung 2020“.
Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020
Letzte Aktualisierung 09.08.2022