Lange suchten die zuständigen Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft zusammen mit den Länderministern und verschiedenen Landwirtschaftsverbänden eine einvernehmliche Lösung im Streit um die Verschärfung der Düngeverordnung. Am 13.6.2019 war es dann so weit: Julia Klöckner und Svenja Schulze stellten in Berlin die gemeinsamen Vorschläge für die letzten noch offenen Punkte zur Verschärfung der Düngeverordnung vor.
Sollten EU-Kommission, Bundesrat und Bundeskabinett diese Vorschläge annehmen, werden auf viele Landwirtschaftsbetriebe ab Mai 2020 neue Herausforderungen zukommen. Insbesondere konventionell wirtschaftende Betriebe in den mit Nitrat belasteten Gebieten (rote Gebiete) müssen die Düngung dann stärker einschränken.
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Landwirtinnen und Landwirte zukünftig also noch mehr darauf achten, die Nährstoffe effizient an die Pflanze zu bringen. Laut Dr. Susanne Klages, Düngungsexpertin und Mitautorin der BZL-Broschüren "Düngeverordnung 2020" und "Effizient düngen – Anwendungsbeispiele zur Düngeverordnung", gilt dies vor allem für Stickstoff, denn hier ist die Effizienz noch zu gering: "Mehr als die Hälfte des mit organischen Düngern und Mineraldüngern aufgebrachten Stickstoffs gelangt nicht in die Verkaufsprodukte der Landwirtschaft, sondern wird als Ammoniak und Lachgas emittiert", so die Agrarwissenschaftlerin. Außerdem komme es zu erhöhten Nitratauswaschungen ins Grundwasser.
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, um die Stickstoffeffizienz zu erhöhen und damit den anstehenden Anforderungen der verschärften Düngeverordnung – zumindest teilweise – gerecht zu werden. Welche dies sind, stellt praxis-agrar.de im Folgenden kurz vor.