Julia Klöckner hat am 6. Februar 2019 die Kriterien für das neue staatliche Tierwohlkennzeichen vorgestellt. Werben dürfen mit dem Label solche Tierhalter, die verpflichtend und überprüfbar höhere Tierschutzanforderungen, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, erfüllen. Klöckner betont: "Bei der Verleihung des Kennzeichens nehmen wir die gesamte Lebensspanne eines Tieres in den Blick: von der Geburt bis zur Schlachtung."
Das Tierwohlkennzeichen umfasst drei Stufen, die qualitativ aufeinander aufbauen. Mit jeder Stufe werden die Anforderungen strenger. So wird zum Beispiel das Platzangebot in der ersten Stufe um 20 Prozent erhöht, für die zweite Stufe müssen schon 47 Prozent und für die dritte Stufen 91 Prozent mehr Platz zur Verfügung gestellt werden. Auch die Buchtenstrukturierung muss bereits ab der ersten Stufe verbessert werden, außerdem müssen Tierhalterinnen und Tierhalter für mehr Beschäftigungsmaterial und Raufutter im Stall sorgen. Das Schwanzkupieren wird nur noch in der ersten Stufe erlaubt sein, die betäubungslose Ferkelkastration ist vom Tierwohlkennzeichen ganz ausgeschlossen. Die Säugephase wird für die erste Stufe auf 25 Tage und in den weiteren zwei Stufen auf 28 und 35 Tage angehoben. Auch für Transport und Schlachtung gibt es Regeln: So dürfen die Tiere nur noch maximal acht Stunden transportiert werden, ab vier Stunden müssen Einstreu und Tränken angeboten werden. Bei der Schlachtung verlangt das Label höhere Tierschutzvorrichtungen im Wartebereich und bei den Betäubungsmöglichkeiten.
"Verbraucher sollen schnell erkennen können, wo mehr Tierwohl drinsteckt," sagt Klöckner "und Tierhalter sollen für ihre Mehrinvestitionen zum Wohle der Tiere honoriert werden." Damit nicht nur Verbraucher darüber informiert werden, sondern auch viele Landwirte mitmachen, plant die Ministerin eine mehrjährige Informationskampagne zur Einführung des Kennzeichens.
<link https: www.bmel.de shareddocs pressemitteilungen externen link im neuen>Mehr Informationen zum neuen Tierwohlkennzeichen gibt es auf der Website des BMEL.