Mit dem neuen Maßnahmenkatalog reagiert die Bundesregierung auf Kritik der Europäischen Kommission an der 2017 novellierten Düngeverordnung. Zwar beinhaltete die Novellierung aus 2017 bereits deutliche Verschärfungen zahlreicher Vorschriften zum Gewässerschutz und forderte damit deutliche Anpassungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben ein. Der EU-Kommission gingen diese Veränderungen jedoch nicht in allen Punkte weit genug.
Als Kritikpunkte übrig geblieben sind der Nährstoffvergleich mit dem – aus Sicht der EU-Kommission – zu hohen zulässigen Kontrollwerte von 60 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und die zu geringe Stringenz der Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten.
In dem neuen Maßnahmenkatalog schlägt das Bundeslandwirtschaftsministerium daher vor, den Nährstoffvergleich und den zulässigen Kontrollwert zu streichen. Stattdessen soll es eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlich ausgebrachten Düngermengen geben. Der errechnete Düngebedarf darf mit den Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden. Außerdem wurden für die mit Nitrat belasteten Gebiete – die so genannten roten Gebiete – zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen.
<link https: www.bmel.de shareddocs pressemitteilungen externen link im neuen>Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.