Mit dem aktuellen Gesetzentwurf werden die Befugnisse im Tiergesundheitsgesetz erweitert. Sollte die Tierseuche eingeschleppt werden und ausbrechen, müssen Behörden schnell reagieren können und erforderliche Maßnahmen effektiv umsetzen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Absperrung und Umzäunungen eines betroffenen Gebiets;
- Einschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs;
- Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen, zum Beispiel durch ein Ernteverbot, um die Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden;
- Anordnung einer vermehrten Suche von toten Wildschweinen (Fallwild), um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern;
- verstärkte Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten.
Weitere Informationen: Meldung der Bundesregierung zur geplanten <link https: www.bundesregierung.de content de artikel externen link im neuen>Änderung des Tiergesundheits- und des Bundesjagdgesetzes