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Neben ihrer Funktion als Begräbnisstätte dienen Friedhöfe zunehmend auch zur Erholung und tragen mit ihrem Baumbestand zu einem ausgeglichenen Stadtklima bei. Häufig sind Friedhöfe sehr alt und liegen viele Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte an der gleichen Stelle. Dies und ihr oft alter Gehölz- und spezieller Gebäudebestand aus Kapellen, Gräbern und Mauern machen sie auch als dauerhaften Lebensraum von Tieren und Pflanzen interessant – so beispielsweise für Vögel, Fledermäuse, Bilche und Gefäßpflanzen (vgl. Löki et al. 2019; Tinz 2021; Buch und Keil 2020). Auch eine professionelle Pflege von Grabstätten und Grünflächen kann dabei den Erhalt vielfältiger Habitatstrukturen fördern und die ökologische Bedeutung von Friedhöfen als urbane Biodiversitätsräume erhöhen.
Friedhöfe gehören neben Parks und privaten Gärten zu den größeren siedlungsnahen Grün- und Freiflächen. Ihr Flächenumfang ist beachtlich: allein in Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es mehr als 3.300 Friedhöfe mit mehr als 9.500 Hektar Gesamtfläche. Das entspricht in der Summe etwa der Größe eines typischen Nationalparks. Die einzelnen Friedhöfe in NRW sind zwischen wenigen hundert Quadratmetern und 100 Hektar groß – im Mittel etwa drei Hektar.
Im Zuge einer sich stark verändernden Demographie und Bestattungskultur mit weniger Erdbestattungen, kürzeren Gräberlaufzeiten und zunehmenden Urnen- und Friedwaldbeisetzungen werden auf vielen Friedhöfen nennenswerte Flächen frei.
Diese sogenannten Überhangflächen bieten sich für Biodiversitätsmaßnahmen an. Im Spannungsfeld zwischen Bestattungskultur, Denkmalschutz und Erholungsfunktion auf der einen sowie dem Wunsch nach Ordnung und natürlicher Entwicklung auf der anderen Seite bieten Friedhöfe zahlreiche Ansatzpunkte für gezielte Maßnahmen im Natur- und Artenschutz. Viele Kommunen und ihre Grünflächenämter stehen zudem unter erheblichem finanziellen Druck, die Pflege der Friedhofsflächen weiterhin sicherzustellen und gleichzeitig Kosten zu senken. Der Anspruch der Öffentlichkeit, dass Grünflächen ökologischer gepflegt werden sollen und der damit verbundene Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel eröffnet Potenziale für Synergien mit dem Natur- und Artenschutz.
Die Stadt Bonn hat den ökologischen Wert ihrer Friedhöfe früh erkannt und bereits vor mehr als zehn Jahren beschlossen: Die 40 städtischen Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von über 100 Hektar bleiben als Frei- und Grünflächen dauerhaft erhalten und werden nicht bebaut. Auf dieser Grundlage sind die beiden Modellprojekte „Lebensstätte Friedhof“ und „Vielfalt in der Stille“ entstanden – als Kooperation zwischen dem Grünflächenamt der Stadt Bonn und der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e. V., gefördert durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Zwischen 2019 und 2026 werden auf einem Großteil der Bonner Friedhöfe eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umgesetzt:
Die Projektbeteiligten legen großen Wert auf den Wissenstransfer. Ein Monitoring begleitet die Entwicklung der Blühflächen. Pflegeanleitungen erläutern die Mahd der Blühflächen, und auch die Besiedelung der Fledermausquartiere wird regelmäßig überprüft.
Ergänzend finden Beratungen zur ökologischen Bedeutung alter Mauern sowie verschiedene Öffentlichkeitsaktionen statt – darunter Exkursionen, Online-Netzwerktreffen, eine Tagung, Vorträge und die Dokumentation der Friedhöfe im LVR-Portal Kuladig. Auf diese Weise werden die gewonnenen Erkenntnisse breit geteilt.
Veranstaltungstipp: Am 13. Oktober 2026 findet am Museum Koenig in Bonn die Abschlusstagung zu den Projekten "Vielfalt in der Stille" und "Lebensstätte Friedhof" statt. Bei Interesse wenden Sie sich per Mail an info(at)biostation-bonn-rheinerft(dot)de.
Als eine wichtige Maßnahme wird hier exemplarisch die Anlage von Blühflächen mit Regiosaatgut genauer vorgestellt. Dabei werden intensiv gemähte Zierrasenflächen in kräuter- und blütenreiche Wiesen umgewandelt – ein Ansatz, der sich auf vielen Friedhöfen gut umsetzen lässt. Ziel ist die Entwicklung artenreicher Flächen mit typischen Wiesenarten wie Margerite, Flockenblume, Johanniskraut, Malve oder Schafgarbe (siehe Tabelle ).
Zertifiziertes Regiosaatgut enthält Wildformen dieser heimischen Kräuter, die an Klima, Böden und Nutzung der jeweiligen Region angepasst sind. Es besteht aus meist mehrjährigen Arten, die sich bei fachgerechter Einsaat dauerhaft etablieren und wertvolle Nahrungsquellen für Insekten und deren Larven bieten.
Mischungen aus kräuterreichem Regiosaatgut sind in der Regel teurer als Blühmischungen mit Kulturarten oder nicht heimischen Kräutern, bieten bei richtiger Anlage und Pflege langfristig aber einen hohen ökologischen Mehrwert und ein dauerhaftes Blühaspekt.
Für nährstoffreiche Böden eignen sich Fettwiesenmischungen, während für magere oder feuchte Standorte spezielle Varianten erhältlich sind. Wichtig ist eine überwiegend sonnige Lage. Auf Friedhöfen werden häufig gräserfreie Mischungen mit 100 Prozent Kräutern verwendet, um von Beginn an ein reiches Blütenangebot zu schaffen. Alternativ können – etwa zur Kostensenkung – Mischungen mit bis zu 50 Prozent Gräseranteil eingesetzt werden.
Über den Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e. V. (VWW) und den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) erhalten Interessierte weitere Informationen zu Mischungen und Bezugsquellen für zertifiziertes Regiosaatgut.
Vor der Einsaat wird durch mehrmaliges Fräsen ein feinkrümeliges Saatbett vorbereitet. Das Saatgut (1 bis 3 Gramm pro Quadratmeter, je nach Mischung) wird mit Sand vermischt, gleichmäßig von Hand ausgebracht und angewalzt. Da einige Arten Lichtkeimer sind, darf keine Einarbeitung erfolgen. Die günstigste Einsaatzeit liegt im Herbst (Mitte August bis Mitte Oktober). Eine Frühjahrsaussaat ist ebenfalls möglich, ist jedoch trockenheitsanfälliger.
Je nach Unkrautaufkommen, wie zum Beispiel Weißer Gänsefuß und Ackerkratzdistel, kann nach sechs bis acht Wochen einmalig ein Schröpfschnitt nötig sein. Reguläre Mahdtermine liegen zwischen Ende Mai und Mitte Juni sowie im Spätsommer oder Herbst, damit die Flächen kurzrasig in den Winter gehen. In den ersten Jahren sollte zweimal jährlich gemäht werden, um Nährstoffe zu entziehen und Gräser zurückzudrängen.
Ab dem vierten Jahr kann der erste Schnitt auf Mitte Juni bis Ende Juli verschoben werden. Variation der Mahdtermine fördert die Artenvielfalt. Das Mähgut wird grundsätzlich entfernt, wobei Teilflächen (Altgrasinsel, 20 bis 30 Prozent der Fläche) als Rückzugsräume für Kleintiere stehenbleiben sollten. Tierschonende Balkenmähwerke sind für die Mahd besonders geeignet.
Bei fachgerechter Umsetzung entstehen über die Jahre artenreiche, blütenreiche Bestände mit Wuchshöhen von 50 bis 120 Zentimetern. Zur besseren Einbindung in das Friedhofsbild empfiehlt sich ein etwa 50 Zentimeter breiter, kurz gehaltener Rand entlang der Flächen.
Die meisten Maßnahmen lassen sich auch auf anderen Friedhöfen in Deutschland umsetzen – vorausgesetzt, die Standortbedingungen stimmen und die Pflege ist langfristig gesichert. Mit fachlicher Unterstützung und Anleitung können viele Arbeiten auch von Friedhofspersonal oder Friedhofsgärtnereien übernommen werden.
Spezielle Artenschutzmaßnahmen, etwa für Gartenschläfer oder Hirschkäfer, sind nur dort sinnvoll, wo diese Arten tatsächlich vorkommen. Fledermausmaßnahmen sollten immer mit lokalen Expertinnen und Experten abgestimmt werden.
Grundlegend ist, den Ausgangszustand und die Standortbesonderheiten jedes Friedhofs zu kennen. Nur so lassen sich passende Maßnahmen auswählen. Dabei gilt es stets, einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Bestattungsbetriebs, denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, dem Wunsch nach gepflegtem Erscheinungsbild und dem Ziel einer hohen Artenvielfalt zu finden. Ebenso wichtig ist es, Friedhofsmitarbeitende frühzeitig einzubeziehen, da sie für die dauerhafte Pflege verantwortlich sind.
Der Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur e. V. (VFFK) weist in seiner Kampagne „Friedhof – Er ist…“ auf den hohen ökologischen Wert von Friedhöfen hin. In der Broschüre „Auf Friedhöfen: Biodiversität fördern“ sind zehn praktische Tipps für Friedhofsmitarbeitende zusammengefasst.
Der Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) stellt regelmäßig die verschiedenen Funktionen von Friedhöfen heraus, so beispielsweise am „Tag des Friedhofs“. Unter dem Motto „Friedhöfe: Oasen der Natur – Pflege der Seele“ findet dieser am 19. und 20. September 2026 bundesweit statt.
Die deutsche Friedhofskultur ist seit März 2020 im Bundesweiten Verzeichnis der Deutschen UNESCO-Kommission als Immaterielles Kulturerbe anerkannt. Diese Auszeichnung würdigt die vielfältigen lebendigen Praktiken der Menschen, etwa das Trauern, Erinnern, Gestalten und Pflegen. Zugleich hebt sie den gesellschaftlichen Wert der Friedhofskultur hervor, auch im Hinblick auf Aspekte des Klima- und Naturschutzes.
Letzte Aktualisierung 2. Juli 2026