Im Obstbau bleibt die Frostschutzberegnung das mit Abstand wichtigste Mittel, um Schäden durch Spätfrost vorzubeugen. Wo ausreichende Wassermengen schwer verfügbar sind oder eine Beregnung aufgrund der Bodenverhältnisse nicht sinnvoll erscheint, haben sich vor allem Frostschutzkerzen und der Einsatz von Hubschraubern bewährt. Dennoch muss immer der Einzelfall betrachtet werden.
Ein Austausch der Obstanbauer untereinander sowie mit regionalen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und Beratungsverbänden ist empfehlenswert. Ein kleiner, aber nicht zu unterschätzender Beitrag lässt sich in allen Anlagen leisten, indem der Bodenbewuchs in den Fahrgassen kurz und der Boden im Baumstreifen offengehalten wird.
Ausblick: Mit Rapsöl Frostschäden vorbeugen
An der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) wird im Fachbereich Rebschutz seit 2013 ein Verfahren getestet, das nicht nur für Winzer, sondern auch für Obstbaubetriebe richtungsweisend sein könnte. Am Anfang der Versuche stand die Frage, ob es möglich sei, durch die Applikation von Pflanzenölen den Austrieb der Rebstöcke zu verzögern und sie auf diese Weise sicher durch Spätfrostphasen zu bringen. Das positive Zwischenergebnis: Ja, es ist möglich, und der Effekt ist rein mechanischer Natur, denn das Öl verklebt die Knospenschuppen.
Rapsöl stellte sich von den getesteten preiswerten Pflanzenölen als das Mittel der Wahl heraus. Als 10-prozentige Ölmischung und mithilfe gebräuchlicher Pflanzenschutzgeräte ausgebracht, verzögerte es den Austrieb um zwei bis 40 Tage – abhängig von Rebsorte, Häufigkeit der Applikation und der vorherrschenden Wetterlage, insbesondere den Niederschlagsmengen. Teils fiel die erzielte Verzögerung zu drastisch aus und führte bei einigen Versuchsvarianten zu deutlichen Ertragseinbußen, die Fruchtqualität jedoch nahm in keinem Fall Schaden.
Die Ergebnisse lassen auch im Hinblick auf den Obstbau hoffen, wo Spätfröste noch deutlich gefürchteter sind als im Weinbau. Positiver Nebeneffekt des Rapsöls: Spinnmilben werden miterfasst. Da es für 10-prozentige Rapsölmischungen noch keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel gibt, dürfen sie derzeit laut Pflanzenschutzgesetz nicht ausgebracht werden. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Versuche zu praxistauglichen Lösungen führen.
Letzte Aktualisierung 07.03.2024