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Zäune werden, je nach der Möglichkeit sie wiederholt auf- und abbauen zu können, als Festzäune oder Mobilzäune bezeichnet. Ein Festzaun wird einmalig aufgebaut und bleibt danach dauerhaft an diesem Platz aufgebaut stehen. Ein Festzaun kann dabei als rein mechanisch wirkender Stabilzaun gebaut sein oder als Elektro-Festzaun.
Mobile Zaunsysteme können einfach und schnell auf- und abgebaut werden. Sie können regelmäßig wiederverwendet und abwechselnd auf verschiedenen Weideflächen genutzt werden. Im Vergleich zu Stabilzäunen haben Mobilzäune einen geringeren Materialbedarf. Mobile Zäune sind praktisch immer als Elektrozäune gebaut, da sie nicht ausreichend stabil sind um einen mechanischen Ausbruchschutz der Weidetiere gewährleisten zu können.
Möglich ist auch verschiedene Zauntypen und Barriere-Wirkungen zu kombinieren. Eine typische Kombination von verschiedenen Barriere-Wirkungen ist die zusätzliche Anbringung eines Stromleiters an der Innenseite eines mechanisch wirkenden Festzaunes bei Pferden oder Schafen, was den Zaun vor dem Beknabbern oder Schubbern der Tiere schützen soll.
Die Kombination von Materialien des Fest- und Mobilzaunbaus kann gerade beim Bau eines Elektrozaunes in schwierigen Lagen, wie beispielsweise bei schwierigem Untergrund oder an Wasserläufen, hilfreich sein. So kann beispielsweise die Verwendung von Elektronetzen gewährleistet werden, wenn die Stabilität mit stabilen dauerhaften Eck- und einzelnen Zwischenpfosten erhöht wird. Eine Kombination von mobilen Pfosten, mit zusätzlichen stabilen dauerhaften Eck- und einzelnen Zwischenpfosten, kann an Flussläufen mit Hochwassergefahr sinnvoll sein. Dadurch kann ein stabiler Zaun gebaut werden, dessen Mobilpfosten und Leitermaterial je nach Bedarf ab- und wieder aufgebaut werden können.
Ein Risiko der Weidetierhaltung sind mögliche Tierausbrüche. Daher sollen Weidezäune möglichst ausbruchsicher, also hütesicher sein. Aber nicht nur das, sie sollen auch verletzungssicher, sichtbar für Weide- und Wildtiere, stabil, langlebig und möglichst kostengünstig sein. Natur- und Umweltschutz sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
So wie es keinen absolut einbruchsicheren Zaun gibt, gibt es keinen absolut ausbruchsicheren Zaun. Weidetiere in Panik können aus jeder eingezäunten Fläche ausbrechen. Entstehen beim Ausbrechen von Weidetieren Schäden, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter haftbar. Davon ausgenommen sind landwirtschaftlich tätige Weidetierhaltende, die allerdings nachweisen müssen, dass sie bei der Beaufsichtigung der Tiere ihrer erforderlichen Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Dazu zählt ein Zaun, der entsprechend der Tierart und der Nutzungsrichtung ausgerichtet ist. Weiterhin muss das Gefährdungspotenzial der Umgebung wie Straßen und Bahnstrecken berücksichtigt werden. Auch ist erforderlich, dass die Zäune (besonders Elektrozäune) täglich kontrolliert und die Ergebnisse dokumentiert werden.
Für jede Tierart gibt es für die Hütesicherheit unterschiedliche Ansprüche an den Zaun beispielsweise was die Höhe der Zäune, die Anzahl und die Abstände der elektrischen Leiter angeht. Auch die Nutzungsrichtung ist von Bedeutung, so muss ein Zaun für Mutterkühe oder Bullen stabiler sein als ein Zaun für Milchkühe. Die genauen Anforderungen können nachgelesen werden in der Broschüre „Sichere Weidezäune‟.
Bäche, Wassergräben und andere Wasserflächen eignen sich nicht als Weidebegrenzung. Denn sie können von den Weidetieren (besonders in Panik) und von Wildtieren überwunden werden. So sind beispielswese Wildschweine und Wölfe gute Schwimmer und scheuen vor dem Queren von Wasserflächen oder auch von matschigem Untergrund wie Moor nicht zurück.
Für den Bau eines Festzaunes (Stabilzaun oder Elektro-Festzaun) an einem Gewässer oder einem Deich sind in den Bundesländern unterschiedliche wasserwirtschaftliche und gewässerschutzrechtliche Regelungen zu beachten. Die Gründe sind, dass die „Wasserbewirtschaftung“ wie zum Beispiel das Freischneiden des Uferbereiches gewährleistet sein muss. Ebenso darf der Abfluss des Wassers auch bei Hochwasserlagen nicht beeinträchtigt werden. In Brandenburg beispielsweise bedarf der Bau eines Festzaunes einer Genehmigung, wenn er innerhalb von 5 Metern neben einem Gewässer gebaut werden soll. Bei Bundeswasserstrassen beträgt dieser Abstand 10 Meter. Wird ein Zaun ohne Genehmigung gebaut, hat in diesem Fall die zuständige Behörde das Recht den Rückbau des Zaunes zu verlangen. Es ist in allen Bundesländern empfehlenswert sich bereits in der Planungsphase bei den zuständigen Stellen (wie zum Beispiel dem Wasser- und Bodenverband, der unteren Wasserbehörde, dem Deichverband) über Vorgaben zu erkundigen und Rücksprache zu halten. Besonders wichtig sind Absprachen und spezielle Vorkehrungen, wenn Zäune über Gräben hinweg führen sollen.
Soll ein Festzaun neu errichtet werden, stellt sich die Frage nach einer notwendigen Baugenehmigung. Es gibt hier regionale Unterschiede und Ausnahmen, deshalb ist es ratsam sich in jeden Fall vorher über eine mögliche Baugenehmigungspflicht zu erkundigen. Generell gelten die folgenden Grundsätze:
Hobbyhalter brauchen für einen Festzaun im Außenbereich immer eine Baugenehmigung.
Letzte Aktualisierung: 13.03.2024