Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Wolfsmanagement in Thüringen

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Thüringen: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

Logo Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Letzte Aktualisierung: 10.08.2026

Wie viele Wölfe gibt es in Thüringen?

  • Wolfsrudel: 2
  • Paare: 3
  • Einzeltiere: 0


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte  


Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 20


* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Thüringen?

2025: Risse = 218, Übergriffe = 56

  • Schafe/ Ziegen: 136
  • Rinder: 19
  • Gehege/ Andere: 63


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

Nach oben

Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Thüringen?

  • Meldung von Nutztierschäden innerhalb von 24 Stunden nach Feststellen des Schadens über das Wolf-Luchs-Telefon
  • Zuständigkeit liegt beim Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz
  • Schadensbegutachtung durch eine sachverständige Person des KWBL
  • Feststellung, ob der Schaden durch einen Wolf verursacht wurde oder anderweitig entstanden ist. 
  • Das erstellte Protokoll bildet die Grundlage für eine mögliche Entschädigung.
  • Infolge von Verletzungen verstorbene Tiere können innerhalb von 14 Tagen an das KWBL nachgemeldet werden

Quellen: 

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/kompetenzzentrum/schadensbegutachtung (Stand August 2026)

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Leitfaden_zum_Vorgehen_im_Schadensfall_01.pdf (Stand August 2026)

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Wolf-Luchs-Telefon:

03 61 / 57 39 41 94 1

oder

kompetenzwbl(at)tmuenf.thueringen(dot)de

Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Thüringen?

  • Das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) ist für die Koordination und Umsetzung des Wolfsmonitorings in Thüringen zuständig.
  • Meldungen können telefonisch oder per E-Mail an abgegeben werden. 
  • Das KWBL nimmt Meldungen zu den Tierarten entgegen, bewertet diese nach vorgegebenen, standardisierten Kriterien und beauftragt und leitet das aktive Monitoring innerhalb einer festgelegten Gebietskulisse an.
  • Die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde ist durch das Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz mit einem aktiven Monitoring auf Privat- und Kommunalwaldflächen in verschiedenen Untersuchungsgebieten beauftragt.
  • Zudem ist Thüringen Forst in das aktive Wolfs- und Luchsmonitoring auf den Staatswaldflächen verschiedener Untersuchungsgebiete eingebunden.
  • Außerdem wird das aktive Monitoring durch den Stiftsforst Ilfeld und die Knauf Deutsche Gipswerke KG unterstützt.


Quellen: 

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (2025): Managementplan für den Wolf in Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Wolfsmanagementplan_2025.pdf

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten: Bericht des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luch im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Wolfs- und Luchsmonitoring im Freistaat Januar 2024 - April 2025: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Monitoringbericht_Wolf_Luchs_Thueringen_2024_2025.pdf

Nach oben

Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Thüringen organisiert?

  • Nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes in Bezug auf die Entnahme von Wölfen wurde bisher keine Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgenommen. Daher gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.
  • Eine Überarbeitung der Thüringer Jagdzeitenverordnung und die Erstellung eines neuen Managementplans ist geplant.


Quelle: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/umweltminister-kummer-zur-bundesratsentscheidung-den-wolf-als-jagdbare-tierart-in-das-bundesjagdgesetz-aufzunehmen (Stand August 2026)

Zwei Thüringer Waldziegen liegen nebeneinander auf einer Wiese.
Die Thüringer Waldziege wurde ursprünglich für die etwas rauen klimatischen Bedingungen im Thüringer Wald gezüchtet und wird hauptsächlich zur Landschaftspflege eingesetzt.
Quelle: Giovanni Bossuyt/500Px Plus via Getty Images

Nach oben

Wie funktioniert der Herdenschutz in Thüringen?

Präventionszahlungen 2025: ca. 71.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln und GAK-Mitteln.
  • Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde für Präventionszahlungen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
  • Die Zuwendungen für Präventivmaßnahmen sind in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs)“ geregelt.
  • Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben werden in ganz Thüringen mit Ausnahme des beplanten Bereichs nach § 30 BauGB der Städte Erfurt, Gera und Jena gewährt.
  • Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen, Gehegewild und Tieren sonstiger Nutztierarten, deren Widerristhöhe im ausgewachsenen Zustand maximal 112 cm Höhe beträgt, werden generell gewährt sofern sie den Vorgaben der Richtlinie entsprechen.
  • Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Pferden oder Rindern (soweit sie nicht schon mit dem vorherigen Punkt erfasst werden) werden nur im Einzelfall gewährt. Voraussetzung ist, dass das KWBL oder ein vom KWBL beauftragter Sachverständiger mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Wolfsübergriff festgestellt hat, der beim Zuwendungsempfänger einen Schaden verursacht hat.
  • Bei der Förderung von Präventionsmaßnahmen muss ein angemessenes Verhältnis zwischen Präventionsmaßnahme und Wert des Schutzgutes eingehalten werden.
  • Voraussetzung für die Zuwendung für zusätzliche laufende Betriebsausgaben für
  • Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen und Ziegen ist, dass die Weidehaltung aus Gründen des Umweltschutzes (insbesondere Naturschutz und Landschaftspflege) erforderlich ist;

Entschädigungen 2025: ca. 37.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln und GAK-Mitteln.
  • Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde für Entschädigungszahlungen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
  • Entschädigungen sind in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs)“ geregelt.
  • Der Schaden muss innerhalb 24 Stunden nach Kenntnisnahme gemeldet worden sein.
  • Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass das KWBL oder ein von diesem beauftragter Sachverständiger den Wolf als Schadensverursacher feststellt oder feststellt, dass der Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen Wolf verursacht wurde.
  • Die Anforderungen hinsichtlich Herdenschutz unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob es sich um einen erstmaligen oder wiederholten Wolfsübergriff handelt.


Quellen: 

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/kompetenzzentrum/wolf (Stand August 2026)

Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (2022): Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs): https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Antraege___Formulare/220525-RiLi_Wolf_Luchs_nichtamtliche_Lesefassung_02__003_.pdf

Nach oben

Herdenschutzberatung in Thüringen

Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.

In Thüringen bündelt das Kompetenzzentrum für Wolf, Biber und Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) wichtige Informationen.

Alle Bundesländer


BZWW-Infoletter

Viermal im Jahr aktuelle Infos zu Weidetierhaltung, Herdenschutz und Wolf.

Jetzt anmelden

Schreiben Sie uns

Noch Fragen, Anregungen, Kritik?

bzww(at)ble(dot)de