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Wolfsmanagement in Bayern Deutschland

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Bayern: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

Logo Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Wolfsmanagement Bayern
Quelle: Alexander Zam/iStock Getty Images Plus via Getty Images

Landesamt für Umwelt (LfU):

09 28 1 / 18 00-46 40 (täglich, auch am Wochenende: 10:00–16:00 Uhr; außerhalb der angegebenen Zeiten: die örtliche Polizeidienststelle)

fachstelle-gb(at)lfu.bayern(dot)de

oder

das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

oder

das zuständige Landratsamt

Wie viele Wölfe gibt es in Bayern?

  • Wolfsrudel: 6
  • Paare: 4
  • Einzeltiere: 2

Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte  

Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 52

* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Bayern?

2024: Risse = 118, Übergriffe = 28

  • Schafe/ Ziegen: 113
  • Rinder: 1 
  • Gehege/ Andere: 4

Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Bayern?

  • Unverzügliche Meldung nach Kenntnisnahme an die Fachstelle „Große Beutegreifer“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU; Meldung von Hinweisen
  • Außerhalb Geschäftszeiten Polizei kontaktieren
  • Die Dokumentation vor Ort erfolgt durch ein Mitglied des „Netzwerks Große Beutegreifer“ 
  • Kadaver wird bei der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt genau untersucht

Quellen: 

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/hinweise_melden/index.htm (Stand Mai 2026)

Eine Gruppe Schafe vor einem Stausee in den Alpen.
Eine Gruppe von Schafen entspannt vor dem Speichersee Sudelfeld nahe Bayrischzell.
Quelle: Martin Siepmann/imageBROKER via Getty Images

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Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Bayern?

  • SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population)
  • Verantwortlichkeit liegt beim LfU
  • Ausführung durch kundige Personen (aus den Bereichen Jagd, Forst, Landwirtschaft und Naturschutz) im „Netzwerk große Beutegreifer“
  • Aus- und Weiterbildung der Mitglieder des Netzwerks in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)

Quellen: 

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm (Stand Mai 2026)

Bayerisches Landesamt für Umwelt und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bayerischer Aktionsplan Wolf, Stand: März 2019

Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Bayern organisiert?

  • Bayern hat durch eine eigene jagdgesetzliche Regelung die Grundlage für eine Bejagung des Wolfs geschaffen
  • der Wolf wurde in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen
  • Umsetzungsschritte der neuen Gesetzesgrundlage stehen noch aus

Quelle:https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/bayerisches-jagdgesetz/ (Stand Mai 2026)

Wie funktioniert der Herdenschutz in Bayern?

Gelder kommen ausschließlich aus Landesmitteln 

Präventionszahlungen 2024: ca. 3.500.000 €

  • Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen aus der „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“ (FöRIHW)
  • LfU legt Gebiete (Förderkulisse) fest, in denen Maßnahmen gefördert werden:
    • Mobile Elektrozäune für Schafe, Ziegen und Rinder
    • Neuerrichtung elektrifizierter Festzäune für Schafe, Ziegen, Kälber (ggf. mit Mutterkühen), Jungrinder bis 24 Monate, Kleinrinderrassen
    • Nachrüstung von elektrifizierten Festzäunen für Gehegewild, Einhuferfohlen (ggf. mit Stuten), Einhufer unter 30 Monate, Kleinpferde und Ponys, Straußenvögel, Lamas und Alpakas, Schweineim Einzelfall und nach Prüfung durch das LfU unter Einbindung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) weitere zum Schutz von Nutztieren zwingend geboten erscheinende investive Maßnahmen
    • Anschaffung von Herdenschutzhunden ab 50 Mutterschafen oder-ziegen bzw. vergleichbaren GVE (max. 3.000 € + Ausgaben für Sachkundenachweis, Ausstellung des EU-Heimtierausweises, Kennzeichnung des Hundes mit einem Transponder, allgemeine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung ink. röntgenologischer Untersuchung auf HD und ED, Eignungsprüfung für den geförderten Hund und Informationstafeln über den Einsatz von Herdenschutzhunden)

Entschädigungen 2024: ca. 19.000 €

  • Der Freistaat Bayern gleicht zu 100% Schäden aus, die durch den Wolf in der Nutztierhaltung entstanden sind. 
  • LfU ermittelt zu erstattende Schadenshöhe mit Orientierung an den Höchstsätzen der Tierseuchenkasse
  • Betroffene Halter erhalten vom LfU automatisch (ohne eigene Beantragung) ein Angebot auf Schadensausgleich
  • Entschädigungen bis zu 100 Prozent bis 30.000 € werden gezahlt für:
    • Schäden an Nutztieren und Gebrauchshunde (Herdenschutzhunden, Hütehunden bzw. Koppelgebrauchshunde), inklusive Schäden an Tieren, die durch panische Reaktionen entstanden sind
    • Sachschäden durch panische Reaktionen der Nutztiere an den Weideeinrichtungen
    • durch den Wolf direkt verursachte Sachschäden (z.B. Weidezaun)
    • Kosten für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen
    • Arbeitsaufwand für die Such nach und Bergung von versprengten und verletzten Nutztieren und Gebrauchshunden
  • Nutztiere laut „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“:
    • Schafe, Ziegen
    • Gehegewild
    • Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel)
    • Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel
    • Schweine
    • Bienen
    • Kleintiere (Geflügel, Kaninchen etc.)
    • Lamas und Alpakas 
    • Strauße, Emus, Nandus

Quellen: 

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/herdenschutz/herdenschutz_wolf/index.htm (Stand Mai 2026)

Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW) vom 29. April 2020 (BayMBl. Nr. 266), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. November 2024 (BayMBl. Nr. 593) geändert worden ist: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_4_U_11130 

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/ausgleichsregelung/index.htm (Stand Mai 2026)

Ausgleichsregelung Große Beutegreifer vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 781), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 2025 (BayMBl. Nr. 568) geändert worden ist: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_4_U_11677/true 

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