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Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

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Wie viele Wölfe gibt es in Nordrhein-Westfalen?

  • Wolfsrudel: 3
  • Paare: 1
  • Einzeltiere: 2


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte 


Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 25


* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Nordrhein-Westfalen?

2024: Risse = 379, Übergriffe = 80

  • Schafe/ Ziegen: 370
  • Rinder: 3 
  • Gehege/ Andere: 6


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden

Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Nordrhein-Westfalen?

  • Meldung des Risses an das Landesumweltamt (LANUK NRW)
  • Schaden ist grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme zu melden
  • amtliche Rissprotokollierung
  • amtliche Feststellung durch das Landesumweltamt (LANUK), ob der Wolf eindeutig oder mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt werden kann
  • amtliche Wertermittlung

     

Quellen:

https://wolf.nrw/wolf/de/management/berater

„Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen (Förderrichtlinien Wolf)“ vom 10.06.2024 (Fassung vom 13.08.2025 ):  https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/13082025-richtlinien-ueber-die-gewaehrung-von-billigkeitsleistungen-und/ (Stand Juli 2026)

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Landesumweltamt (LANUV NRW)

werktags:

02 36 1 / 30 50

außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende:

02 01 / 71 44 88

oder

wolf_nrw(at)lanuk.nrw(dot)de

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Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Nordrhein-Westfalen?

  • SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population);
  • Wolfshinweise können über ein digitales Meldeformular gemeldet werden;
  • Dokumentationen der verschiedenen Wolfshinweise (Sichtungen, Fotos, Spuren, Losungen, Nutz- und Wildtierrisse etc.) durch ehrenamtliche Wolfsberater 
  • Bewertung der Wolfshinweise durch "erfahrene Personen" im Landesumweltamt (LANUK NRW) bzw. im Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen.


Quellen:

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2025-09-05 (Stand Juli 2026)

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles (Stand Juli 2026)

https://wolf.nrw/wolf/de/management/berater

Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Nordrhein-Westfalen organisiert?

  • Bisher wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen keine Novellierung des Landesjagdgesetztes in Bezug auf die Entnahme von Wölfen vorgenommen. Daher gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.
Eine Herde Schafe grast am Rheinufer mit dem Rheinturm und der Rheinkniebrücke von Düsseldorf im Hintergrund.
Schafe grasen auf einer Wiese am Rheinufervor der Stadtkulisse von Düsseldorf. Im Hintergrund sieht man die Rheinkniebrücke und den Rheinturm.
Quelle: Peeradon Warithkorasuth/Moment via Getty Images

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Wie funktioniert der Herdenschutz in Nordrhein-Westfalen?

Präventionszahlungen 2024: ca. 812.000 €

  • Mittel stammen aus Landesmitteln.
  • Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen sind in den „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen (Förderrichtlinien Wolf)“ geregelt.
  • Herdenschutzmaßnahmen werden für Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhalter gefördert und zu 100 % finanziert.
  • Sonderregelung im Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels: Förderung des Herdenschutzes zusätzlich für Kleinpferde (Stockmaß bis 148 cm), Pferde mit Fohlen und Jungpferde bis zum Alter von maximal drei Jahren.
  • Der Antrag ist bei der Landwirtschaftskammer NRW zu stellen.
  • Gefördert wird die Optimierungen und die Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung des wolfsabweisenden Grundschutzes und die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden.
  • Für den Antrag wird eine fachliche Stellungnahme der Herdenschutzberatung benötigt.

 

Entschädigungen 2024: ca. 46.000 €

  • Mittel stammen aus Landesmitteln.
  • Entschädigungen sind in den „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen (Förderrichtlinien Wolf)“ geregelt.
  • Schaden ist grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme zu melden.
  • Bei Schafen, Ziegen und Gehegewild muss vor dem Schadenseintritt ein Grundschutz vorhanden sein, damit die Entschädigung gezahlt wird.
  • Nachgewiesene Wolfsübergriffe an z. B. Pferden, Rindern und weiteren Nutz- und Haustieren werden auch ohne besonderen Herdenschutz entschädigt.
  • Voraussetzung für Antragstellung ist eine amtliche Feststellung durch das LANUV, dass der Wolf mit hinreichender Sicherheit Verursacher des Schadens ist.
  • Bearbeitung des Antrages auf Billigkeitsleistungen erfolgt bei der Landwirtschaftskammer NRW.

     

Quellen:

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden

„Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen (Förderrichtlinien Wolf)“ vom 10.06.2024 (Fassung vom 13.08.2025 ):  https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/13082025-richtlinien-ueber-die-gewaehrung-von-billigkeitsleistungen-und/

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/wolf/index.htm

https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/entschaedigung.htm

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Herdenschutzberatung in Nordrhein-Westfalen

Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.

In Nordrhein-Westfalen berät die  Landwirtschaftskammer NRW (LWK NRW).

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026

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