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Wolfsmanagement im Saarland

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement im Saarland: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

Logo Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Letzte Aktualisierung: 02.09.2026

Wie viele Wölfe gibt es im Saarland?

Eins der Wolfsrudel in Rheinland-Pfalz kommt grenzübergreifend auch im Saarland vor.


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte  

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es im Saarland?

2025: Risse = 2, Übergriffe = 1

  • Schafe/ Ziegen: 0
  • Rinder: 0
  • Gehege/ Andere: 2


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

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Wie erfolgt die Rissbegutachtung im Saarland?

  • Schäden an Weidetieren sind unverzüglich über die Riss-Hotline an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) zu melden.
  • Die Rissbegutachtung vor Ort wird durch die Naturwacht-Mitarbeiter oder weitere dafür ausgebildete und bestimmte Personen durchgeführt. 
  • Ein Rissprotokoll zu Spuren, äußeren Verletzungen etc. wird erstellt und ggf. DNA-Proben gesichert. 
  • Um einen Schadensersatz durch das Land im Falle eines nachweisbaren Risses durch einen Wolf erhalten zu können, ist es erforderlich, dass die Naturwacht als erste Instanz die DNA-Proben am gerissenen Tier nehmen kann.
  • Es wird vor Ort entschieden, ob eine eingehendere Untersuchung des toten Tieres durch einen sachkundigen Veterinär erfolgen muss. 
  • Über die vermutliche Todesursache wird der Tierhalter durch die hauptamtliche Naturwacht, Referat D/2 des MUKMAV im Nachgang informiert.
  • Die erstellten Dokumentationen und weitere Untersuchungsergebnisse sind Grundlage für die abschließende Beurteilung und Bewertung durch die Fachbehörde


Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (2024): Managementplan für den Umgang mit Wölfen im Saarland: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/naturschutz/wolf/dl_2024-managementplan-wolf_mukmav_10.12.24.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Riss-Hotline:

06 81 / 50 1 34 58

Wie erfolgt das Wolfsmonitoring im Saarland?

  • Für das demographische Wolfsmonitoring im Saarland ist das MUKMAV zuständig.
  • Die hauptamtliche Naturwacht unterstützt beim Wolfs-Monitoring.
  • Das Saarland wurde in vier Monitoringgebiete unterteilt, angelehnt an die Zuständigkeitsbereiche der hauptamtlichen Naturwacht (NW). 
  • Die Ranger der Naturwacht übernehmen eigene Recherchen, die Überprüfung sowie die Dokumentation von Wolfsmeldungen (Spuren, Sichtungen, Lautäußerungen) sowie die Begutachtung von Wolfsrissen bei Weidetieren.
  • Ehrenamtliche Beauftragte aus Interessensverbänden im Bereich Umwelt,
  • Jagd und Weidetierhaltung werden in das Monitoring einbezogen.
  • Zusätzlich kann die Bevölkerung Hinweise melden.
  • Die Veröffentlichung der Monitoringergebnisse erfolgt nach Beendigung eines Wolfsjahres (Definition gemäß den bundesweiten Standards: ein Wolfsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres, um den Zeitraum von der Geburt der Welpen bis zum Ende ihres ersten Lebensjahres abzudecken).


Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (2024): Managementplan für den Umgang mit Wölfen im Saarland: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/naturschutz/wolf/dl_2024-managementplan-wolf_mukmav_10.12.24.pdf?__blob=publicationFile&v=10

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Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen im Saarland organisiert?

  • Nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes in Bezug auf die Entnahme von Wölfen wurde bisher keine Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgenommen. Daher gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.
Nahaufnahme eines Europäischen Mufflons.
Ein Europäischer Mufflon in landwirtschaftlicher Wildhaltung im Saarland.
Quelle: Winfried Schafer/imageBROKER via Getty Images

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Wie funktioniert der Herdenschutz im Saarland?

Präventionszahlungen 2025: ca. 23.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln und GAK-Mitteln.
  • Die Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen sind in der „Richtlinie zur Förderung von Aufwendungen zur Vermeidung oder Minderung von durch Wölfe verursachten wirtschaftlichen Belastungen im Zuge der Umsetzung des saarländischen Wolfsmanagementplans“ geregelt.
  • Förderfähig sind Investitionen in wolfsabweisende Schutzzäune und laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde. 
  • Anträge auf Förderung sind beim MUKMAV zu stellen.
  • Die Beratung übernimmt die Landwirtschafskammer Saarland.
  • Die Prüfung der Anträge erfolgt beim MUKMAV sowie bei der Landwirtschaftskammer.
  • Seit Ende Oktober 2024 ist das Saarland Wolfs-Präventionsgebiet.
  • Es wurden sogenannte „Hotspot-Gebiete“ mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten eingerichtet. Für Flächen innerhalb des Hotspot-Gebiets kann eine Förderung von wolfsabweisendem Schutz für bis zu einjährigen Fohlen, Eselfohlen und Kälbern stattfinden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl dieser Weidetiere bei der Antragstellung. Ein auftretender Weidetier-Riss durch Wölfe kann die räumliche Definition des Hotspots jederzeit dynamisch verändern.
  • Es können auch Maschinen zum Freihalten der Zauntrasse sowie Abwickelsysteme zum Bau von mobilen Litzenzäunen gefördert werden.

Entschädigungen 2025: ca. 0 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln und GAK-Mitteln.
  • 12 Monate nach dem Nachweis eines Wolfes wird vorausgesetzt, dass ein wolfsspezifischer Grundschutz vorhanden ist, um eine Entschädigungszahlung zu erhalten.
  • Ist der Wolf als Schadensverursacher abschließend festgestellt, kann der Tierhalter beim MUKMAV einen Antrag auf Entschädigung stellen.
  • Die Schadenshöhe wird durch die Landwirtschaftskammer des Saarlandes anhand ihrer aktuellen Richtwerte ermittelt. Der durchschnittliche Marktwert errechnet sich in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht, Alter, Gewicht, Leistungsgruppe und sonstiger Eigenschaften, z. B. Trächtigkeit.
  • Für einen Schadensausgleich an Gebrauchshunden ist der Nachweise einer Gebrauchshundeprüfung notwendig.


Quellen: 

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (2024): Managementplan für den Umgang mit Wölfen im Saarland: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/naturschutz/wolf/dl_2024-managementplan-wolf_mukmav_10.12.24.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (2024): Richtlinie zur Förderung von Aufwendungen zur Vermeidung oder Minderung von durch Wölfe verursachten wirtschaftlichen Belastungen im Zuge der Umsetzung des saarländischen Wolfsmanagementplans (FRL-Wolf-): https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/naturschutz/wolf/dl_foerderrichtlinie_wolf_mukmav.pdf?__blob=publicationFile&v=5

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/informationen/artenschutz/internationaler-artenschutz/wolf-im-saarland/foerderichtlinie-wolf (Stand August 2026)

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Herdenschutzberatung im Saarland

Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.

Im Saarland berät die Landwirtschaftskammer Saarland zum Herdenschutz: herdenschutz(at)lwk-saarland(dot)de.

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