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Wolfsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern Deutschland

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

Logo Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Letzte Aktualisierung: 10.08.2026

Wie viele Wölfe gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

  • Wolfsrudel: 28
  • Paare: 5
  • Einzeltiere: 1


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte 


Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 207


* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf;Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

2025: Risse = 189, Übergriffe = 78

  • Schafe/ Ziegen: 238
  • Rinder: 23
  • Gehege/ Andere: 28

 

Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

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Wie erfolgt in die Rissbegutachtung in Mecklenburg-Vorpommern?

  • Schadensfälle bei Nutztieren sind innerhalb von 24 Stunden an die Zentrale Koordination Wolf zu melden
  • Prüfung, ob der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Schadensverursacher festgestellt werden kann
  • Erstellung eines Rissgutachtens durch einen vom Land benannten Rissgutachter
  • Rissprotokoll wird vom Gutachter an das zuständige Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) zur Bewertung der Schadenshöhe und an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sowie der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnisnahme weitergeleitet
  • Antragsprüfung einschließlich Schadensermittlung im StALU auf Grundlage einer Wertermittlungstabelle

 

Quellen:

https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/natur-und-landschaft/artenschutz/woelfe-in-mecklenburg-vorpommern/ (Stand Juli 2026)

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (2001): Managementplan Wolf 2021: https://wolf-mv.de/wp-content/uploads/2021/09/Wolfsmanagementplan-MV-2021.pdf

https://wolf-mv.de/kompensation/ (Stand Juli 2026)

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Schadenshotline:

01 70 / 76 58 88 7

(permanent erreichbar – 365 Tage im Jahr – Rufbereitschaft)

Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern?

  • SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population)
  • Verantwortung für die Koordination des staatlichen Wolfsmanagements und das Monitoring in Mecklenburg-Vorpommern liegt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LM)
  • Meldung durch Bevölkerung von Wolfssichtungen, gerissenen Wildtieren, Fotofallenaufnahmen, Spuren- und Kotfunde an das landesweite Monitoring Wolf (E-Mail: stier@wildundforst.de - Tel: 0171 485 97 89)
  • Passives Monitoring durch ehrenamtliche „Wolfsbetreuer“, die beruflich im Freiland tätig sind (Förster, Jäger, Naturschutzmitarbeiter) und speziell geschult wurden. Diese nehmen alle zufällig gefundenen Hinweise auf den Wolf (wie z.B. Spuren, Losung, Sichtungen) auf
  • Aktives Monitoring mittels Fotofallen durch den Monitoringkoordinator oder durch ortskundige Fotofallenbetreuer

 

Quellen:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (2001): Managementplan Wolf 2021: https://wolf-mv.de/wp-content/uploads/2021/09/Wolfsmanagementplan-MV-2021.pdf

https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/natur-und-landschaft/artenschutz/woelfe-in-mecklenburg-vorpommern/(Stand Juli 2026)

https://wolf-mv.de/monitoring/ (Stand Juli 2026)

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Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern organisiert?

  • Nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes in Bezug auf die Entnahme von Wölfen wurde bisher keine Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgenommen. Daher gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.
  • Genauere Beschreibungen zur Umsetzung des Bundesjagdgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern sind in den Hinweisen zur Umsetzung zu finden, die das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erstellt hat.
Eine Schafherde zieht über eine Salzwiese mit Wald im Hintergrund.
Eine Herde Schafe zieht über eine Salzwiese im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst.
Quelle: Harry Laub/imageBROKER via Getty Images

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Wie funktioniert der Herdenschutz in Mecklenburg-Vorpommern?

Präventionszahlungen 2025: ca. 1.200.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln und Bundesmitteln (zusätzliche Nutzung der GAK).
  • Die Förderung von Präventionsmaßnahmen ist in zwei verschiedenen Richtlinien geregelt.
  • Die Förderung von Investitionen wird in der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf - FöRLWolf M-V) beschrieben.
  • Die Förderung von laufenden Ausgaben wird in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf vom 1. September 2021 (AmtsBl. M-V S. 903), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2022 (AmtsBl. M-V S. 709)“ beschrieben.
  • Präventionsmaßnahmen können in ganz Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden, da Mecklenburg-Vorpommern komplett Wolfsgebiet ist.
  • Beantragung, Bescheidung, Ausreichung und Kontrolle der Fördermittel erfolgt über das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) oder – in Großschutzgebieten – das jeweilige Nationalparkamt oder das jeweilige Biosphärenreservatsamt.
  • Der Grundschutz gegen Wolfsangriffe ist im Managementplan definiert.

Entschädigungen 2025: ca. 76.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln und Bundesmitteln (zusätzliche Nutzung der GAK).
  • Entschädigung ist in der „Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich oder zur Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Billigkeitsleistungen Wolf – BiLRLWolf M-V)“ geregelt.
  • Voraussetzung für einen Schadensausgleich ist die zeitnahe Meldung des Schadens (innerhalb von 24 Stunden) an die zuständige Schadenshotline.
  • Im Rissgutachten muss der Wolf mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden.
  • Vor dem Schadenseintritt muss ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden sein.
  • Für Pferde und Rinder gelten im Zusammenhang mit einer Gewährung von Billigkeitsleistungen keine Voraussetzungen im Sinne eines besonderen wolfsabweisenden Grundschutzes.

 

Quellen:

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden

https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/natur-und-landschaft/artenschutz/woelfe-in-mecklenburg-vorpommern/ (Stand Juli 2026)

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (2001): Managementplan Wolf 2021: https://wolf-mv.de/wp-content/uploads/2021/09/Wolfsmanagementplan-MV-2021.pdf

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf - FöRLWolf M-V) vom 22. März 2025: https://www.lung.mv-regierung.de/static/LUNG/dateien/fachinformationen/natur/foeri_wolf_22032025.pdf

Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich oder zur Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Billigkeitsleistungen Wolf – BiLRLWolf M-V) vom 22. März 2025: https://wolf-mv.de/wp-content/uploads/2026/01/Kompensation.pdf

https://wolf-mv.de/schutz-vor-uebergriffen/ (Stand Juli 2026)

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Herdenschutzberatung in Mecklenburg-Vorpommern

Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Präventionsberatung Wolf M-V zuständig.

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