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Wolfsmanagement in Hessen

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Hessen: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

Logo Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Letzte Aktualisierung: 20.08.2026

Wie viele Wölfe gibt es in Hessen?

  • Wolfsrudel: 1
  • Paare: 2
  • Einzeltiere: 0


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte  


Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 11


* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Hessen?

2025: Risse = 142, Übergriffe = 39

  • Schafe/ Ziegen: 108
  • Rinder: 2
  • Gehege/ Andere: 32


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

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Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Hessen?

  • Das Infoblatt des Wolfszentrum Hessen „Nutztierschaden mit Wolfsverdacht – Was tun?“ beschreibt, wie sich betroffene Weidetierhaltende verhalten sollten.
  • Meldung des Rissverdachtes innerhalb von 24 Stunden über die amtliche Wolfshotline des Wolfszentrums Hessens (WZH) 
  • Dokumentation und Probennahme durch eine Wolfsberaterin / einen Wolfsberater vor Ort
  • Je nach Fall Pathologische Untersuchung auf die Todesursache im Hessischen Landeslabor
  • Überprüfung und Dokumentation der Einzäunung
  • Ermittlung des Verursachers eines Schadens bzw. der Todesursache eines Tieres anhand der Spuren vor Ort (z.B. Rissbild), der DNA-Proben und des pathologischen Berichts 
  • Amtliche Feststellung über den Verursacher

Quellen: 

Wolfszentrum Hessen (2024): „Nutztierschaden mit Wolfsverdacht – Was tun?“: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2024-10/ablauf_im_schadensfall_mit_verdacht_auf_wolf_wzh_hlnug130923.pdf

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Wolfshotline Hessen:

0611 / 32 57 2000 (Mo. – So. und Feiertage, 8 – 16 Uhr)

Außerhalb der Sprechzeiten der Hotline können Sie sich direkt an eine ehrenamtliche Wolfsberaterin bzw. einen ehrenamtlichen Wolfsberater in Ihrer Region wenden.

 

Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Hessen?

  • SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population)
  • Für das Wolfsmonitoring in Hessen ist das Wolfszentrum Hessen des Landesbetriebs Hessen Forst in enger Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Hessen e.V. zuständig.
  • Das Monitoring umfasst einerseits Daten zum Wolfsvorkommen und andererseits Daten zum Rissgeschehen.
  • Das Monitoring umfasst sowohl aktive als auch passive Ansätze.
  • Das aktive Monitoring erfolgt in bekannten Wolfsgebieten sowie in Verdachtsräumen mit gezielter Hinweissuche im Gelände (Einsatz von Wildkameras, systematische Geländebegehungen, gezielte Suche nach Spuren, Gewinnung genetischer Proben, Einsatz speziell trainierter Suchhunde, Telemetrie).
  • Beim passiven Monitoring werden eingehende Meldungen aus der Jägerschaft, Bevölkerung und von Fachstellen erfasst, überprüft und qualitätsgesichert.
  • Hinweise auf Wolfsaktivitäten können über die Internetseite des Wolfszentrums Hessen direkt gemeldet werden.


Quellen: 

https://wolfszentrum.hessen.de/wolfsmonitoring/scalp-kriterien-zur-bewertung-von-wolfshinweisen (Stand August 2026)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (2026): Revierübergreifender Wolfsmanagementplan für Hessen: https://ljv-hessen.de/download/revieruebergreifender-wolfsmanagementplan-fuer-hessen/

https://monitoring.wolfszentrum.hessen.de/login (Stand August 2026)

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Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Hessen organisiert?

  • Nach der Änderung des Bundesjagdgesetztes wurde für Hessen ein neuer Wolfsmanagementplan erarbeitet. Der „Revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen“ trifft grundsätzliche Festlegungen zum Bestandsmanagement von Wölfen.
  • Für das jährliche Erstellen von Abschussplänen ist das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde zuständig.
  • Konkrete Angaben zur Entnahme von Wölfen im Jagdjahr 2026/2027 sind in folgender Allgemeinverfügung zu finden: „Allgemeinverfügung: Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027, um die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart Wolf zu gewährleisten“.
  • Das Regierungspräsidium Kassel hat diese Allgemeinverfügung jedoch bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt. Hintergrund ist ein laufendes gerichtliches Verfahren.


Quellen: 

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (2026): Revierübergreifender Wolfsmanagementplan für Hessen: https://ljv-hessen.de/download/revieruebergreifender-wolfsmanagementplan-fuer-hessen/

Regierungspräsidium Kassel (2026): Allgemeinverfügung: Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027, um die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart Wolf zu gewährleisten: https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2026-06/av_wolf_30.06.2026_bekanntmachung_website.pdf

https://rp-kassel.hessen.de/presse/allgemeinverfuegung-einstweilen-ausser-kraft-gesetzt (Stand August 2026)

Eine Gruppe Rhönschafe grast auf einer Wiese.
Einige Rhönschafe grasen auf einer Wiese im Naturpark Hessische Rhön, Gemeinde Hofbieber.
Quelle: Holger Leue/The Image Bank via Getty Images

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Wie funktioniert der Herdenschutz in Hessen?

Präventionszahlungen 2025: ca. 919.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln (ggf. Bundesmittel und GAK-Mitteln).
  • Die Zuwendungen für Präventivmaßnahmen sind in der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und zur Deckung laufender Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden an landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen durch ansässige Wölfe sowie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen in Hessen (Richtlinie Weidetierschutz)“ geregelt.
  • Beratungen hinsichtlich der Ausführung des Herdenschutzes werden vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen durchgeführt.
  • Beratungen zu den finanziellen Fördermöglichkeiten werden von der Landwirtschaftsverwaltung, insbesondere die Fachdienste in den Landkreisen, angeboten.
  • Die Förderung erfolgt in Kooperation mit der WIBank (Förderbank für Hessen).
  • Förderfähig sind Investitionen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren.
  • Hierunter fallen Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Esel bis zu einem Lebensalter von einem Jahr oder kleinrahmige Rassen mit einer Widerristhöhe bis max. 112 cm im ausgewachsenen Zustand; Gatterwild, Lamas und Alpakas.
  • Der Umfang der förderfähigen Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde richtet sich nach der jeweiligen Herden- oder Gruppengröße und wird jeweils für den Einzelfall nach fachlichen, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechenden Kriterien festgelegt.

Entschädigungen 2025: ca. 17.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln (ggf. Bundesmittel und GAK-Mitteln).
  • Entschädigungen sind in der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und zur Deckung laufender Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden an landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen durch ansässige Wölfe sowie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen in Hessen (Richtlinie Weidetierschutz)“ geregelt.
  • Bei der Haltung von Schafen und Ziegen ist der Grundschutz Voraussetzung für die Gewährung von Billigkeitsleistungen.
  • Billigkeitsleistungen für andere Tierarten werden gewährt, sofern die Tierbestände zum Zeitpunkt des Übergriffs entsprechend den Vorgaben der guten fachlichen Praxis gehalten wurden.
  • Der betroffene Tierhalter kann einen Antrag auf Billigkeitsleitung stellen, wenn die amtliche Feststellung zum Ergebnis kommt, dass der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Der Antrag auf Schadensausgleich wird beim jeweiligen zuständigen Regierungspräsidium gestellt.


Quellen: 

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (2025): Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und zur Deckung laufender Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden an landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen durch ansässige Wölfe sowie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen in Hessen (Richtlinie „Weidetierschutz“): https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/570984/b1cb40d4d1c7d6ea7d9f1d663d11dfba/richtlinie-weidetierschutz-data.pdf

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (2026): Revierübergreifender Wolfsmanagementplan für Hessen: https://ljv-hessen.de/download/revieruebergreifender-wolfsmanagementplan-fuer-hessen/

https://www.wibank.de/wibank/weidetierschutz (Stand August 2026)

Wolfszentrum Hessen (2024): „Nutztierschaden mit Wolfsverdacht – Was tun?“: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2024-10/ablauf_im_schadensfall_mit_verdacht_auf_wolf_wzh_hlnug130923.pdf

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Herdenschutzberatung in Hessen

Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.

In Hessen erhalten Sie weitere Informationen beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.

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