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Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

Logo Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Wie viele Wölfe gibt es in Schleswig-Holstein?

  • Wolfsrudel: 2
  • Paare: 0
  • Einzeltiere: 0


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte


Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 14


* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Schleswig-Holstein?

2024: Risse = 43, Übergriffe = 23

  • Schafe/ Ziegen: 38
  • Rinder: 5 
  • Gehege/ Andere: 0


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden

Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Schleswig-Holstein?

  • Rissmeldung durch den Tierhalter an die Wolfshotline 0174-6330335 spätestens am Tag nach dem jeweiligen Übergriff
  • Koordinator Wolfsbetreuer kontaktiert zuständigen Rissgutachter
  • ehren- und hauptamtliche Wolfsbetreuerinnen und -betreuer haben teilweise (20 von 70) eine Zusatzausbildung als Rissgutachter
  • Rissgutachter protokolliert den Vorfall, nimmt forensische Proben, sorgt für den Transport des Körpers ins Landeslabor
  • Ergebnisse des Landeslabors und Senckenberg Instituts, dann Endbewertung durch erfahrene Person, Entscheidung ob Schadensausgleich
  • Benachrichtigung Tierhalter


Quellen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Material_FAQ_Wolf/FAQ_Wolf (Stand Juli 2026)

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Notfallhotline:

0174 / 6330335

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Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Schleswig-Holstein?

  • SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population);
  • Verantwortlichkeit liegt beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur und beim Landesamt für Umwelt;
  • Die Wolfsbetreuerinnen und -betreuer erfassen Wolfshinweise (z.B. Fährten, Kot, Risse) und leiten diese den zuständigen Stellen (Landeslabor Schleswig-Holstein und das Nationale Referenzlabor in Gelnhausen) zur weiteren Prüfung zu;
  • Wolfssichtungen können durch jeden an den Koordinator der Wolfsbetreuer (jens.matzen(at)gmx(dot)de) oder an das Landesamt für Umwelt gemeldet werden;


Quellen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/wolfsmanagement (Stand Juni 2026)

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/wolfsmonitoring?nn=54460442-34b4-47a5-a480-02ad2d638a4f (Stand Juni 2026)

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/ansprechpartnerHotlineWolf?nn=54460442-34b4-47a5-a480-02ad2d638a4f (Stand Juni 2026)

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Meldung_Wolfsbegegnungen (Stand Juni 2026)

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Material_FAQ_Wolf/FAQ_Wolf (Stand Juli 2026)

Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Schleswig-Holstein organisiert?

  • Nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes in Bezug auf die Entnahme von Wölfen wurde bisher keine Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgenommen. Daher gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.
Schafe laufen über einen Deich mit der Nordsee links im Bild.
Schafe laufen über einen Deich auf der Insel Pellworm im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.
Quelle: Fabian von Poser/imageBROKER via Getty Images

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Wie funktioniert der Herdenschutz in Schleswig-Holstein?

Präventionszahlungen 2024: ca. 90.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln.
  • In Wolfspräventionsgebieten wird die Anschaffung von wolfsabweisenden Zäunen zu 100% gefördert. Auch der Erwerb von Herdenschutzhunden kann bei entsprechender Eignung gefördert werden.
  • Für Tierhalter in Wolfspräventionsgebieten (WPG) sind Präventionsmaßnahmen Voraussetzung für Ausgleichszahlungen bei Schaf- und Ziegenrissen durch den Wolf.
  • Ausgewiesene Wolfs-Präventionsgebiete sind die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen.

 

Entschädigungen 2024: ca. 2.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln.
  • Entschädigung ist in der „Richtlinie zur Sicherung des Bestandes an Wölfen in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie)“ vom 15. Mai 2025 geregelt.
  • Für den Ausgleich von durch Wölfe entstandenen Schäden ist das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement spätestens am Tag nach dem Auffinden des zu Schaden gekommenen Nutztieres zu informieren.
  • Besonders gefährdet durch den Wolf sind Schafe und Ziegen. Alle Schaf- und Ziegenhalter in Wolfspräventionsgebieten müssen innerhalb bestimmter Fristen Präventionsmaßnahmen durchführen, um die Voraussetzungen für Ausgleichszahlungen zu erfüllen. 
  • Rinder und Pferde gelten in der Regel nicht als besonders gefährdete Nutztiere, da das Risiko von Übergriffen als gering gilt. Daher müssen für diese Tiere auch im Wolfspräventionsgebieten keine besonderen Herdenschutzmaßnahmen beantragt bzw. durchgeführt werden. 


Quellen:

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Material_FAQ_Wolf/FAQ_Wolfspraeventionsgebiete?nn=54460442-34b4-47a5-a480-02ad2d638a4f (Stand Juni 2026)

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/herdenschutz?nn=54460442-34b4-47a5-a480-02ad2d638a4f (Stand Juni 2026)

Richtlinie zur Sicherung des Bestandes an Wölfen in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) vom 15. Mai 2025: https://verkuendungsportal.schleswig-holstein.de/home/amtsblatt/ab_veroeffentlichungen/2025/07_2025/2025-238.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Herdenschutzberatung in Schleswig-Holstein

Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.

In Schleswig-Holstein gilt: Nur nach einer Herdenschutzberatung kann Ihr Förderantrag für präventiven Herdenschutz bewilligt werden.

Weitere Informationen zum Herdenschutz veröffentlicht das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR).

Letzte Aktualisierung: 06.07.2026

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