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Wolfsmanagement in Rheinland-Pfalz

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Rheinland-Pfalz: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

Logo Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Letzte Aktualisierung: 10.08.2026

Wie viele Wölfe gibt es in Rheinland-Pfalz?

  • Wolfsrudel: 3
  • Paare: 0
  • Einzeltiere: 0


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte  


Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 21


* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Rheinland-Pfalz?

2025: Risse = 206, Übergriffe = 44

  • Schafe/ Ziegen: 160
  • Rinder: 1
  • Gehege/ Andere: 45


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

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Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Rheinland-Pfalz?

  • Meldung des Risses an das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO)
  • Rissbegutachtung durch das Koordinationszentrum Luchs und Wolf
  • Prüfung, ob der Riss durch einen Wolf verursacht wurde

Quellen: 

https://herdenschutz.wald.rlp.de/vorgehensweise-bei-einem-nutztierriss (Stand Juli 2026)

https://mlwuf.rlp.de/service/fragen-und-antworten-faq/faq-wolf-2-1#c108619 (Stand Juli 2026)

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Großkarnivoren-Hotline:

06 30 6 / 91 11 99

oder

06 13 1 / 88 42 68 19 9

Auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar!

Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Rheinland-Pfalz?

  • Monitoring durch das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO)
  • Sammlung und Auswertung von Hinweisen aus der Bevölkerung: Sichtungen, Losung, gerissene Nutz- oder Wildtiere sowie Fotos
  • gezieltes regionales Sammeln von Nachweisen durch Fotofallen, Aufnahme genetischer Proben und Telemetrie


Quellen: 

https://fawf.wald.rlp.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=284660&token=771bfedbc10ae85400dd02da7806bea8dd65c2e4 (Stand Juli 2026)

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Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Rheinland-Pfalz organisiert?

  • Bisher wurde durch das Land Rheinland-Pfalz keine Novellierung des Landesjagdgesetztes in Bezug auf die Entnahme von Wölfen vorgenommen. Daher gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.
  • Genauere Beschreibungen zur Umsetzung des Bundesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz sind in den Vollzugshinweisen zu finden, die das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität herausgegeben hat.


Quelle: https://mlwuf.rlp.de/fileadmin/14/Service/FAQs/Wolf/Vollzugshinweise_zur_Umsetzung_des_Bundesjagdgesetzes__BJagdG__vom_29._Maerz_2026.pdf

Zwei Ziegen grasen auf einer Weide vor einem bewaldeten Berg mit bunt eingefärbtem Herbstlaub.
Zwei Ziegen grasen auf einer Weide im herbstlichen Pfälzerwald.
Quelle: Jochen Schlenker/Photographer's Choice RF via Getty Images

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Wie funktioniert der Herdenschutz in Rheinland-Pfalz?

Präventionszahlungen 2025: ca. 57.500 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln und GAK-Mitteln.
  • Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen sind in der Richtlinie „Förderung des Schutzes von Weidetieren vor Schäden durch den Wolf (VV Förderrichtlinie Herdenschutz)“ geregelt.
  • Förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas).
  • Förderung nur für Weideflächen in einem ausgewiesenen Wolf-Präventionsgebiet oder in Gebieten mit Projekten naturschutzorientierter Beweidung (aus Naturschutzgründen veranlasst oder gefördert) 
  • Förderung nur, wenn die Weidehaltung aus Gründen des Umweltschutzes (insbesondere Naturschutz und Landschaftspflege) erforderlich ist
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der Schutzmaßnahme muss von der Bewilligungsbehörde bestätigt werden.
  • Zusätzlich förderfähig sind laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (Voraussetzung ist die o.g. Investitionsförderung oder eine gesonderte Bestätigung der Notwendigkeit von der Bewilligungsbehörde).
  • Förderung der laufenden Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde (jedoch keine Förderung der Anschaffung von Herdenschutzhunden).

Entschädigungen 2025: ca. 61.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln und GAK-Mitteln.
  • Ausgleichszahlungen können beim KLUWO beantragt werden.
  • Begutachtung und Dokumentation des Vorfalls durch das KLUWO ist Voraussetzung für Ausgleichzahlungen.
  • Innerhalb eines Präventionsgebiets wird nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Ausweisung des Präventionsgebiets ein Schaden nur dann vollständig erstattet, wenn der wolfsabweisende Grundschutz (gültig für Schafe, Ziegen und landwirtschaftliches Gehegewild) zum Zeitpunkt des Übergriffes korrekt installiert war.
  • Nach einer Förderung von Abkalbeweiden, Abfohlweiden oder Herdenschutzmaßnahmen für Neuweltkameliden, ist auf den wolfsabweisend aufgerüsteten Teilflächen ebenfalls der korrekt installierte Grundschutz Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung.


Quellen: 

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

Richtlinie Förderung des Schutzes von Weidetieren vor Schäden durch den Wolf (VV Förderrichtlinie Herdenschutz) vom 19. Februar 2024: https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Naturschutz/Partner_Preise_Foederungen/Foerderrichtlinie_Massnahmen_zum_Schutz_vor_dem_Wolf_-_Endfassung.pdf

https://herdenschutz.wald.rlp.de/ausgleich-fuer-vom-wolf-verursachte-schaeden (Stand Juli 2026)

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Herdenschutzberatung in Rheinland-Pfalz

Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.

In Rheinland-Pfalz berät das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) zum Herdenschutz.

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