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Wolfsmanagement in Baden-Württemberg

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Baden-Württemberg: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

Logo Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Letzte Aktualisierung: 27.08.2026

Wie viele Wölfe gibt es in Baden-Württemberg?

  • Wolfsrudel: 0
  • Paare: 0
  • Einzeltiere: 4


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte  


Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 4


* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Baden-Württemberg?

2025: Risse = 36, Übergriffe = 14

  • Schafe/ Ziegen: 32
  • Rinder: 2
  • Gehege/ Andere: 2


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

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Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Baden-Württemberg?

  • Meldung des Risses an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg oder an den Wildtierbeauftragten des jeweiligen Kreises
  • Rissbegutachtung durch FVA oder Wildtierbeauftragte
  • Äußerliche Untersuchung des Tierkörpers, ggfs. Probenahme für genetische Untersuchung 
  • Pathologische Untersuchung des Tierkörpers
  • Zaundokumentation durch FVA oder Wildtierbeauftragte


Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (2022): Ablauf bei Verdacht auf gerissene Nutztiere: https://www.fva-bw.de/fileadmin/user_upload/Abteilungen/FVA-Wildtierinstitut/Luchs_und_Wolf/Flyer_und_Folder/Ablaufschema.pdf 

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

FVA Baden-Württemberg:

07 61 / 40 18 – 274

(täglich von 8 bis 18 Uhr; auch an Feiertagen und am Wochenende)

oder

info@wildtiermonitoring.de

oder

Wildtierbeauftragte Ihres Landkreises

Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Baden-Württemberg?

  • SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population)
  • Die FVA ist vom Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) beauftragt, das bundeslandweite Wolfsmonitoring durchzuführen.
  • Die hauptamtlichen Wildtierbeauftragten (WTB) der jeweiligen Stadt- und Landkreise unterstützen das landesweite Monitoring von Wildtieren der FVA.
  • Beim passiven Monitoring werden Hinweise aus der Bevölkerung erfasst, überprüft und bewertet (Sichtungen, Risse, Fotos/Videos, Losungen (Kot), Fährten und Totfunde).
  • Zur Bewertung von Hinweisen aus der Bevölkerung werden unterschiedliche Methoden herangezogen. Beispielsweise der Abgleich von Fotos und Videos oder die Durchführung einer Risskontrolle vor Ort mit Entnahme von genetischem Material („Rissabstrich“).
  • Die Dokumentation von Fährten und weiteren Hinweisen wird in einem Video der FVA erklärt. Zum Video
  • Hinweise aus der Bevölkerung können bei der FVA gemeldet werden oder direkt an die Wildtierbeauftragten des jeweiligen Kreises. Alternativ können die Hinweise online über die Internetseite der FVA gemeldet werden.
  • Beim aktiven Monitoring werden gezielt Hinweise wie Fährten und Losungen gesucht oder Kamerafallen eingesetzt. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Wildtierbeauftragten, Behörden und der Jägerschaft zusammen. 
  • Das aktive Monitoring generiert zusätzliches Wissen (z. B. Reproduktionsnachweise, Rudelgröße) und ermöglicht eine Optimierung des Wolfsmanagements (z. B. Kommunikation) auf lokaler Ebene.
  • Als Ergänzung kann die Telemetrie einzelner Wolfsindividuen durchgeführt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind in Baden-Württemberg jedoch keine Wölfe besendert.
  • Pathologische Untersuchungen werden bei Bedarf an einem der drei Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Baden-Württembergs oder am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt (STUA) durchgeführt.
  • Tot aufgefundene Wölfe werden in den CVUAs oder im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin (IZW) untersucht.


Quellen: 

https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/fva-wildtierinstitut/luchs-wolf/wolf/monitoring-wolf (Stand August 2026)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2022): Managementplan Wolf - Handlungsleitfaden für Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Umwelt/Naturschutz/Managementplan-Wolf-barrierefrei.pdf

FVA (2022): Fährten dokumentieren – Monitoring großer Beutegreifer: https://www.youtube.com/watch?v=z4j4xSlaDZ4

https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/fva-wildtierinstitut/wolf-oder-andere-wildtiere-melden (Stand August 2026)

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Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Baden-Württemberg organisiert?

  • Nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes in Bezug auf die Entnahme von Wölfen wurde bisher keine Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgenommen. Daher gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.
Ein Hirte führt eine große Schafherde durch einen Herbstwald. Davor läuft ein Hund.
Ein Hirte und sein Hund führen ihre Schafherde durch einen Herbstwald bei Gechingen im Landkreis Calw.
Quelle: Manuel Kamuf/imageBROKER via Getty Images

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Wie funktioniert der Herdenschutz in Baden-Württemberg?

Präventionszahlungen 2025: ca. 5.031.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln.
  • Die Zuwendungen für Investitionen und laufende Betriebskosten sind in der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) geregelt.
  • Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist die Zuständigkeit in Baden-Württemberg im April 2026 vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) auf das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) übergegangen. In diesem Zusammenhang erfolgt derzeit eine Neuordnung der Strukturen, Aufgaben und Verfahrensabläufe. Hiervon ist auch das Fördersystem für Herdenschutzmaßnahmen betroffen.
  • Die Beratung zur Ausführung des wolfsabweisenden Herdenschutzes wird durch die FVA angeboten.
  • Anträge zur Förderung des wolfsabweisenden Herdenschutzes können bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde der Landratsämter eingereicht werden.
  • Zuwendungen werden ausschließlich in dem vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ausgewiesenen „Fördergebiet Wolfsprävention“ gewährt.
  • Einen Überblick zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind auch im Merkblatt „Förderangebote zum Herdenschutz“ zu finden.

Entschädigungen 2025: ca. 1.500 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln.
  • Die Entschädigungen sind in der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) geregelt.
  • Innerhalb einer Förderkulisse zur Wolfsprävention werden die Zuwendungen nach einer Übergangsfrist nur gewährt, wenn vom Zuwendungsempfangende der wolfsabweisende Grundschutz für Weidetiere nach der LPR beim Schadensereignis vorhanden war.
  • Die Trägergemeinschaft „Ausgleichsfonds Wolf“ ist ein Verbändekonsortium bestehend aus NABU, BUND, Landesnaturschutzverband, Stiftung EuroNatur und dem Ökologischen Jagdverband. Es leistet auf freiwilliger Basis Ausgleichszahlungen bei wolfsbedingten Schäden an Nutztieren oder Gebrauchshunden.


Quellen: 

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (2024): Landschaftspflegerichtlinie (LPR): https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000041806

https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/fva-wildtierinstitut/luchs-wolf/wolf/herdenschutzberatung (Stand August 2026)

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (2022): Förderangebote zum Herdenschutz: https://www.fva-bw.de/fileadmin/user_upload/Abteilungen/FVA-Wildtierinstitut/Luchs_und_Wolf/Flyer_und_Folder/Folder_Fo%CC%88rderangebote.pdf

https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Wolfspraevention_Herdenschutz (Stand August 2026)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2022): Managementplan Wolf - Handlungsleitfaden für Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Umwelt/Naturschutz/Managementplan-Wolf-barrierefrei.pdf

https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/fva-wildtierinstitut/luchs-wolf/wolf/strukturen-des-wolfsmanagements-in-baden-wuerttemberg (Stand August 2026)

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Herdenschutzberatung in Baden-Württemberg

Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.

In Baden-Württemberg gilt: Nur nach einer Herdenschutzberatung kann Ihr Förderantrag für Herdenschutzhunde, für Behirtung und für den Einsatz von Lamas bei Rindern bewilligt werden.

Mehr Informationen zur Herdenschutzberatung veröffentlicht die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA).

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