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Wolfsmanagement in Sachsen

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Sachsen: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

Logo Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Letzte Aktualisierung: 10.08.2026

Wie viele Wölfe gibt es in Sachsen?

  • Wolfsrudel: 35
  • Paare: 10
  • Einzeltiere: 1


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte  


Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 266


* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Sachsen?

2025: Risse = 546, Übergriffe = 161

  • Schafe/ Ziegen: 460
  • Rinder: 21
  • Gehege/ Andere: 65


Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

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Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Sachsen?

  • Rissmeldung innerhalb von 24 Stunden an die Schadenshotline der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
  • Begutachtung durch einen Rissgutachter der Fachstelle Wolf
  • Gutachter sichtet vor Ort alle Hinweise und Spuren sowohl am Kadaver als auch in dessen Umgebung wie Bissspuren, Verletzungen und Fraßspuren
  • Entnahme von Genetikproben wenn der Riss weniger als 24 bis 48 Stunden zurückliegt 
  • Die Untersuchung der Genetikproben gehört im Freistaat Sachsen nicht zur Standardprozedur, um den potenziellen Schadensverursacher festzustellen. Die oben beschriebene Rissbegutachtung reicht aus, um anhand der vorgefundenen Hinweise den Wolf mit hinreichender Sicherheit festzustellen oder auszuschließen.
  • Erfassung der Haltungssituation der Nutztiere und der vorhandenen Herdenschutzmaßnahmen 
  • Dokumentation des vorläufigen Begutachtungsergebnisses mittels Protokollen und Fotos 
  • Abschließende Endbewertung erfolgt zentral nach Vorlage und Auswertung aller dokumentierten Fakten

Quellen: 

https://www.wolf.sachsen.de/rissbegutachtung-und-entschadigung-4171.html (Stand Juli 2026)

Rissbegutachtung und Schadensausgleich - Wolf in Sachsen - sachsen.de (Stand Juli 2026)

Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Fachstelle Wolf (24-Stunden-Rufbereitschaft):

08 00 / 55 50 66 6

(kostenlos, für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz mit aktiver Rufnummernkennung)

Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Sachsen?

  • SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population)
  • Die Fachstelle Wolf des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bündelt als Kompetenzzentrum die Kernaufgaben des sächsischen Wolfsmanagements.
  • Das Wolfsmonitoring wird im Auftrag des LfULG vom Senckenberg Museum für Naturkunde in Görlitz und dem LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland durchgeführt. 
  • Im Rahmen des „Landesprogramms zur Besenderung“ werden jährlich in verschiedenen Rudeln Wölfe mit Halsbandsendern ausgestattet, um fundierte Daten über die Raumnutzung von Wölfen in der sächsischen Kulturlandschaft zu erhalten.
  • Genetische Analysen spielen besonders in Gebieten mit flächendeckendem Wolfsvorkommen eine Rolle, um benachbarte Territorien voneinander unterscheiden zu können.
  • Hinweise aus der Bevölkerung hinsichtlich dem Fund von Losung, Spuren oder Heulen können per Telefon unter 035242-6318201 oder per E-Mail an fachstellewolf(at)lfulg.sachsen(dot)de gemeldet werden.
  • Wolfssichtungen der Bevölkerung können über ein Online-Tool gemeldet werden: Meldung über eine Wolfssichtung | Beteiligungsportal Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)


Quellen: 

https://www.wolf.sachsen.de/ziel-und-funktion-des-monitorings-4243.html (Stand Juli 2026)

https://www.wolf.sachsen.de/aufgaben-organisation-3954.html? (Stand Juli 2026)

https://www.wolf.sachsen.de/landesprogramm-besenderung-5081.html (Stand Juli 2026)

https://www.wolf.sachsen.de/genetische-untersuchungen-4441.html (Stand Juli 2026)

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lfulg/beteiligung/themen/1021380 (Stand Juli 2026)

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Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Sachsen organisiert?

  • Nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes in Bezug auf die Entnahme von Wölfen wurde bisher keine Novellierung des Landesjagdgesetzes vorgenommen. Daher gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.
  • Für einen rechtssicheren Verwaltungsvollzug des novellierten Bundesjagdgesetzes sind Änderungen im Sächsischen Jagd- und Naturschutzrecht geplant. Außerdem soll ein revierübergreifender Managementplan aufgestellt werden. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) als oberste Jagdbehörde erarbeitet diese Bestimmungen derzeit.


Quelle: https://www.wolf.sachsen.de/aufgaben-organisation-3954.html?_cp=%7B%7D#a-6252 (Stand Juli 2026)

Eine Herde Rinde grast auf einer Wiese mit bewaldetem Hügel im Hintergrund.
Eine Gruppe Rotes Höhenvieh grast auf einer Wiese im Erzgebirge nahe Frauenstein.
Quelle: Mathias Fleischer/500px via Getty Images

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Wie funktioniert der Herdenschutz in Sachsen?

Präventionszahlungen 2025: ca. 730.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln.
  • Die Förderung von Präventivmaßnahmen beruhen auf der „Förderrichtlinie Natürliches Erbe“.
  • Alle sächsischen Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern können Fördermittel zur Sicherung ihrer Nutztiere im Rahmen der Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern) beantragen.
  • Der Fördersatz liegt bei 100 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Das Fördergebiet zum präventiven Herdenschutz gegen Wolfsübergriffe umfasst dasgesamte Territorium des Freistaates Sachsen.

Entschädigungen 2025: ca. 152.000 €

  • Gelder stammen aus Landesmitteln.
  • Schäden an Nutztieren können auf Grundlage von § 40 Abs. 6 SächsNatSchG finanziell ausgeglichen werden.
  • Die Bedingungen für Ausgleichszahlungen sind in der Verwaltungsvorschrift „Größere Raubtiere“ geregelt.
  • Bewilligungsbehörde für den Antrag auf Schadensausgleichzahlung ist die Landesdirektion Sachsen (LDS).
  • Der Schaden muss innerhalb von 24 Stunden an die Fachstelle Wolf gemeldet werden.
  • Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Rissbegutachtung der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt wurde.
  • Die Einhaltung des geforderten Mindestschutzes bei Schafen, Ziegen und Gatterwild ist zusätzlich Bedingung für die Zahlung von Entschädigungen.


Quellen: 

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

Förderrichtlinie Natürliches Erbe vom 20. Juni 2023 (SächsABl. S. 878), die zuletzt durch Ziffer I der Richtlinie vom 26. Juni 2026 (SächsABl. S. 597) geändert worden ist: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20072-Foerderrichtlinie-Natuerliches-Erbe#t2

https://www.landwirtschaft.sachsen.de/herdenschutz-50294.html? (Stand Juli 2026)

Sächsisches Naturschutzgesetz vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch das Gesetz vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 672) geändert worden ist: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12836-Saechsisches-Naturschutzgesetz#p40

VwV Größere Raubtiere vom 30. Mai 2025 (SächsABl. S. 633), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 280): https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21231-VwV-Groessere-Raubtiere-VwVGR#vwv5

https://www.wolf.sachsen.de/rissbegutachtung-und-entschadigung-4171.html? (Stand Juli 2026)

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Herdenschutzberatung in Sachsen

Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.

In Sachsen handelt es sich dabei um die Fachstelle Wolf.

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