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Wolfsmanagement in Brandenburg

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Brandenburg: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Herdenschutz.

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Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Wolfsmanagement Brandenburg
Quelle: Alexander Zam/iStock Getty Images Plus via Getty Images

Zentrale Schadenshotline:

01 72 / 56 41 70 0

Wie viele Wölfe gibt es in Brandenburg?

  • Wolfsrudel: 54
  • Paare: 6
  • Einzeltiere: 0

Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte 

Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 390

* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf;Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Brandenburg?

2024: Risse = 1047, Übergriffe = 279

  • Schafe/ Ziegen: 944
  • Rinder: 55
  • Gehege/ Andere: 48

Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Brandenburg?

  • Eine qualifizierte Rissbegutachtung erfolgt durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) und ist Voraussetzung für die Beantragung von Schadensausgleich.
  • Vorgehen bei festgestellten Schadensereignissen in Nutztierhaltungen, die auf Wolfsübergriffe zurückzuführen sein könnten:
    • Verletzte Tiere zur Behandlung abtransportieren
    • Unverletzte Tiere vom Schadensort fernhalten
    • Euthanasierte Tiere und vorgefundene Kadaver sichern (Unbefugten Zutritt verwehren, nicht anfassen, Hunde und andere Tiere fernhalten, spuren nicht verändern, ggf. mit Plane abdecken
    • Schadensort und Schäden fotografieren
    • zentrale Schadens-Hotline des LfU umgehend (spätestens innerhalb von 24 Stunden) kontaktieren; Hotline: 0172/5641700
    • Sollte der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden können, kommt der Rissgutachter noch am selben Tag zum Schadensort und fertigt ein Protokoll an.
Schafe grasen auf einem Deich.
Schafe grasen auf einem Deich an der Elbe in Lenzen, Prignitz.
Quelle: Reinhard Pantke/imageBROKER via Getty Images

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Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Brandenburg?

  • Monitoring in allen bekannten Territorien und benannten Beobachtungsräumen durch verschiedene Partner vertraglich abgesichert
    • Ehrenamtliche Wolfsbeauftrage des Landesamtes für Umwelt
    • Landesjagdverband (LJVB)
    • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
    • Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB)
    • wildbiologische Büros
  • Anwendung der SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population)
  • belastbare Fakten zum Wolfsbestand in Brandenburg gewinnt das Landesamt für Umwelt auch mittels genetischer Untersuchungen

Quellen:

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/woelfe-in-brandenburg/wolfsmonitoring/(Stand Mai 2026)

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/woelfe-in-brandenburg/wolfsmonitoring/genetische-untersuchungen/(Stand Mai 2026)

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/woelfe-in-brandenburg/wolfsmonitoring/(Stand Mai 2026)

Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Brandenburg organisiert?

  • geregelt durch die „Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf (Brandenburgische Wolfsverordnung - BbgWolfV)“
  • LfU als verantwortliche Behörde für Vergrämen, Fangen oder Entnahme von Wölfen nimmt Einzelfallbeurteilung vor
  • 5 genehmigte Entnahmen seit 1991

Quellen:

https://bravors.brandenburg.de/fm/76/GVBl_II_55_2022.pdf (Stand Mai 2026)

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgwolfv#13 (Stand Mai 2026)

Auflistung nach Bundesländern - DBBW (Stand Mai 2026)

Wie funktioniert der Herdenschutz in Brandenburg?

Gelder kommen aus Landes- und GAK-Mitteln.

Präventionszahlungen 2024: ca. 1.868.500 €

  • Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen aus „Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf
  • Ziel der Förderung ist es die Akzeptanz gegenüber dem Wolf zu stärken, ein konfliktarmes Nebeneinander zu ermöglichen und die Haltung von Tieren auf der Weide zu sichern.
  • für Landwirte und andere Landbewirtschafter, mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden
  • technischer Herdenschutz, nichttechnischer Herdenschutz, zusätzliche laufende Betriebsausgaben

Entschädigungen 2024: ca. 148.000€

  • Die durch den Rissgutachter vor Ort vorgefundenen Herdenschutzsituation und dessen Einschätzung zum Rissgeschehen entscheidet darüber, ob ein Verfahren eingeleitet wird, um den entstandenen Schaden festzustellen.
  • Sind die Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen eingehalten und kann der Wolf als Verursacher nachgewiesen oder nicht sicher ausgeschlossen werden, kann ein Antrag auf Schadensausgleich gestellt werden.
  • Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ermittelt dazu zunächst gutachterlich die Höhe des Schadens und stellt dem Tierhalter Antragsunterlagen bereit, wozu es vom LfU beauftragt wird.
  • Mit diesen Unterlagen stellt der Tierhalter spätestens sechs Monate nach dem Schadensereignis einen Antrag auf Schadensausgleich beim LfU.
  • Schadensausgleich in Höhe von 100 Prozent des errechneten direkten Schadens (Schäden an Nutztieren) und des errechneten indirekten Schadens (sonstige Schäden infolge des Übergriffs) möglich
  • Grundvoraussetzungen für den Schadensausgleich:
    • ordnungsgemäße Meldung der Tiere beim Veterinäramt,
    • unverzügliche Meldung beim LfU, spätestens 24 Stunden nach Schadenseintritt,
    • Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Weidetieren (Herdenschutz)
    • Gehegewild muss entsprechend den Vorgaben des Paragraphen 43 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraph 42 Absatz 3 Nummer 1- 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gehalten worden sein

 

Quellen:

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden 

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/natur/schadensausgleich-woelfe/mindeststandards/# (Stand Mai 2026)

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/FB-Wolfsuebergriffe-auf-Nutztiere.pdf (Stand Mai 2026)

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/natur/praevention-schaeden-wolf/ (Stand Mai 2026)

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