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Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, Mutterschafen und Mutterziegen GAP

Schafe, Ziegen und Mutterkühe sind hervorragende Landschaftspfleger und können extensiv gehalten werden. In der neuen Förderperiode gibt es für Halter wieder gekoppelte Tierprämien.

Mutterschaf mit Lamm auf einer Weide.
Bild: Christian Decout/iStock/Getty Images Plus via Getty Images

Für die gekoppelte Einkommensstützung gilt:

  • Sie betrifft Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen.
  • Die Anzahl beantragter Tiere beträgt mindestens drei Mutterkühe oder sechs Mutterschafe/-ziegen.
  • Mutterkühe: Die Rasse ist unerheblich, die Kuh muss jedoch einmal gekalbt haben. Die Antragstellenden dürfen nicht gleichzeitig Milchkühe halten.
  • Mutterschafe/-ziegen: Die Rassen sind unerheblich, das Schaf oder die Ziege muss nicht zwingend zum Antragsstichtag gelammt haben, muss aber grundsätzlich geschlechtsreif und gebärfähig sein.
  • Haltungszeitraum im Betrieb ist der 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres.
  • Die Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung gehaltener Tiere müssen im Haltungszeitraum erfüllt sein.

Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen werden 87 €/Mutterkuh und 39 €/Mutterschaf bzw. -ziege gezahlt.

Letzte Aktualisierung 11.06.2025

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