Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Für die gekoppelte Einkommensstützung gilt:
Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen werden 78 €/Mutterkuh und 35 €/Mutterschaf bzw. -ziege gezahlt.
Anmerkung: Das nationale Gesetzgebungsverfahren ist im Wesentlichen abgeschlossen. Rechtsstand dieses Betrags ist der 1. Dezember 2023.
Letzte Aktualisierung 10.04.2024