Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, Mutterschafen und Mutterziegen GAP 2024

Schafe, Ziegen und Mutterkühe sind hervorragende Landschaftspfleger und können extensiv gehalten werden. Damit erleichtert die neue gemeinsame Agrarpolitik (GAP), neue Einkommensquellen zu erschließen und damit den Betrieb zu diversifizieren.

Mutterschaf mit Lamm auf einer Weide.
Bild: Christian Decout/iStock/Getty Images Plus via Getty Images

Für die gekoppelte Einkommensstützung gilt:

  • Sie betrifft Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen.
  • Die Anzahl beantragter Tiere beträgt mindestens drei Mutterkühe oder sechs Mutterschafe/-ziegen.
  • Mutterkühe: Die Rasse ist unerheblich, die Kuh muss jedoch einmal gekalbt haben. Die Antragstellenden dürfen nicht gleichzeitig Milchkühe halten.
  • Mutterschafe/-ziegen: Förderfähig sind Tiere, die in den Altersgruppen zehn bis 18 Monate und ab 19 Monaten bei HITier gemeldet und am 1. Januar des Antragsjahres mindestens zehn Monate alt sind.
  • Haltungszeitraum im Betrieb ist der 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres.
  • Die Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung gehaltener Tiere müssen im Haltungszeitraum erfüllt sein.

Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen werden 78 €/Mutterkuh und 35 €/Mutterschaf bzw. -ziege gezahlt.

Anmerkung: Das nationale Gesetzgebungsverfahren ist im Wesentlichen abgeschlossen. Rechtsstand dieses Betrags ist der 1. Dezember 2023.

Letzte Aktualisierung 10.04.2024

Weitere Beiträge zur GAP 2024

Weitere Informationsangebote