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Die Teilnahme an den Maßnahmen ist freiwillig. Wer sich dafür entscheidet, hat einen Rechtsanspruch auf die Zahlungen. Die Ökoregelungen (ÖR) sind kombinierbar und können von konventionell und von ökologisch wirtschaftenden Betrieben beantragt werden. Eine Doppelförderung, zum Beispiel bei auflagengleichen Agrarumweltmaßnahmen, ist ausgeschlossen - gekürzt wird im Zweifel bei den Agrarumweltmaßnahmen. Wird das geplante Budget für die ÖR nicht ausgeschöpft, erhöht sich die Auszahlung um bis zu 30 Prozent.
Bei einigen ÖR gibt es im Detail landesspezifische Regelungen.
Mehr Informationen zum Thema Biodiversitätsflächen finden Sie in unserer Broschüre „Blüh- und Randstreifen in der Agrarlandschaft – Bedeutung, Anlage, Pflege“.
Letzte Aktualisierung 11.06.2025