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Was bringen die Ökoregelungen im Einzelnen? GAP

Die Förderperiode 23 bis 27 möchte mehr Biodiversität auf Äcker, Wiesen und Weiden bringen. Dazu beitragen maßgeblich die neuen Öko-Regelungen.

Verschiedene blühende Pflanzen
Bild: Frank Lenz, BLE

Die Teilnahme an den Maßnahmen ist freiwillig. Wer sich dafür entscheidet, hat einen Rechtsanspruch auf die Zahlungen. Die Ökoregelungen (ÖR) sind kombinierbar und können von konventionell und von ökologisch wirtschaftenden Betrieben beantragt werden. Eine Doppelförderung, zum Beispiel bei auflagengleichen Agrarumweltmaßnahmen, ist ausgeschlossen - gekürzt wird im Zweifel bei den Agrarumweltmaßnahmen. Wird das geplante Budget für die ÖR nicht ausgeschöpft, erhöht sich die Auszahlung um bis zu 30 Prozent.

Bei einigen ÖR gibt es im Detail landesspezifische Regelungen.

ÖR 1: Bereitstellung von Biodiversitätsflächen

Mehr Informationen zum Thema Biodiversitätsflächen finden Sie in unserer Broschüre „Blüh- und Randstreifen in der Agrarlandschaft – Bedeutung, Anlage, Pflege“.


ÖR 2: Anbau vielfältiger Kulturen


ÖR 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftung auf Acker- und Dauergrünland

Acker mit zwei Streifen auf denen Bäume gepflanzt wurden.
Neu angelegte Baumstreifen auf Ackerland als Agroforstsystem.
Bild: agrarfoto.com

ÖR 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes

Limousin-Rinder unterschiedlichen Alters auf einer Weide.
Bild: Gabriele Grassi/iStock/Getty Images Plus via Getty Images

ÖR 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten


ÖR 6: Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln


ÖR 7: Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in „Natura 2000“-Gebieten

Letzte Aktualisierung 11.06.2025

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