Die Saatzeitansprüche der verschiedenen Arten und Sorten sind teilweise sehr unterschiedlich. So müssen saatzeitempfindliche Arten wie Gräser, Klee oder Grobleguminosen möglichst früh ausgesät werden (bis Ende Juli). Spätsaatverträgliche Arten wie Raps, Senf oder Ölrettich vertragen dagegen auch spätere Aussaaten – dann allerdings mit verzögerter Entwicklung und geringerer Trockenmassebildung.
Die Auswahl der Art ist immer auch an den Standort anzupassen: So eignen sich einige besonders wärmeliebende Arten wie Sudangras, Esparsette, Bockshornklee und Alexandrinerklee nicht für den Anbau in kühleren Regionen, Andere reagieren wiederum empfindlich auf Trockenheit, wie Welsches Weidelgras, Felderbse, oder Schwedenklee. In Gebieten mit kurzer Vegetationszeit bieten sich Untersaaten an, um den Pflanzen einen Wachstumsvorsprung zu gewähren.
Unbedingt zu beachten ist auch, dass "Infektionsbrücken" vermieden werden. So sollte zum Beispiel nach Raps keine kreuzblütige Zwischenfrucht wie zum Beispiel Senf angebaut werden, um der Kohlhernie vorzubeugen. Besonders zu achten ist darauf bei artenreichen Zwischenfruchtmischungen.
Welche Zwischenfrucht(-Mischung) für welchen Zweck?
Der Saatgutmarkt bietet mittlerweile Zwischenfrüchte und Zwischenfruchtmischungen für verschiedenste Einsatzbereiche. Senf, Rettich oder Lupine helfen zum Beispiel ungünstige Gefügeformen im Boden aufzubrechen. Will man die Besatzdichte von Rübenzystennematoden effektiv reduzieren, bietet sich der Anbau nematodenresistenter Ölrettich- und Senfsorten an. Senf und Ölrettich helfen, wenn sie gut entwickelt sind, auch sehr wirkungsvoll gegen Quecken und Ausfallgetreide.
Mit einem hohen Anteil stickstoffbindender Leguminosen in der Zwischenfruchtmischung lässt sich Mineraldünger sparen. Sollen Restnährstoffe nach der Hauptfruchternte effizient genutzt werden bieten sich Zwischenfrüchte mit einem hohen Nitrataneignungsvermögen wie Einjähriges Weidelgras oder Senf an.
Für einige Betriebe steht die Futternutzung der Zwischenfrucht im Vordergrund: Dann empfiehlt es sich, eine energie- und proteinreiche sowie schmackhafte Mischung aus Gräsern und Leguminosen wie zum Beispiel das Landsberger Gemenge zu verwenden.
Achtung! Anforderungen an Zwischenfrüchte im Rahmen des Greenings
Mit Zwischenfrüchten bebaute Flächen können im Rahmen des Greenings zu etwa einem Drittel als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden. Soll die mit Zwischenfrüchten bebaute Fläche als ökologische Vorrangfläche anerkannt werden, muss jedoch einiges beachtet werden: