Zwischenfrüchte: Ein Gewinn für Betrieb und Umwelt Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge

Der Anbau von Zwischenfrüchten hat nicht nur pflanzenbauliche Vorteile, auch die Umwelt profitiert davon. In der Praxis ist ihr Potential aber noch längst nicht ausgeschöpft.

Der Anbau von Zwischenfrüchten hat nicht nur pflanzenbauliche Vorteile, auch die Umwelt profitiert davon. In der Praxis ist ihr Potential aber noch längst nicht ausgeschöpft.

Ölrettich bietet als Zwischenfrucht viele Vorteile und lässt sich gut integrieren. Quelle: Landpixel

Der Anbau von Zwischenfrüchten hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Das liegt vor allem daran, dass der Zwischenfruchtbau neben dem Anbau von Leguminosen bei Landwirtinnen und Landwirten eine beliebte Maßnahme ist, um den Greening-Verpflichtungen der EU nachzukommen. Doch es gibt mehr als nur förderpolitische Gründe Zwischenfrüchte anzubauen. Der Zwischenfruchtbau hat viele pflanzenbauliche Vorteile, die zugleich auch der Umwelt zugutekommen.

Mit Zwischenfrüchten können die sonst vegetationslosen Zeiträume genutzt werden. Die dabei auf dem Acker verbleibenden Pflanzenreste versorgen den Boden mit organischer Substanz. Zwischen- und Zweitfrüchte tragen außerdem zum Umwelt-, Boden- und Gewässerschutz bei, denn sie vermindern unerwünschte Effekte wie Bodenerosion und Nährstoffaus-trag. Welche Vorzüge Zwischenfrüchte im Detail zu bieten haben, können Sie dem Infokasten entnehmen.

Vorteile des Zwischenfruchtbaus

  • Anreicherung leicht abbaubarer organische Substanz, vorwiegend als Nährhumus
  • Verbesserung der Wasserhaltefähigkeit des Bodens
  • Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen und Verringerung der Wind- und Wassererosion
  • Stabilisierung des Bodens durch Krümelung (Schattengare), Wurzelmasse und Wurzeltiefgang
  • Förderung des Bodenlebens
  • Erschließung des Unterbodens und Erhöhung der Wasserinfiltration
  • Unterdrückung von Unkraut durch Licht-, Wasser- und Nährstoffentzug
  • Verbesserung der bodenbiologischen Aktivität und der Selbstreinigungskraft der Fruchtfolge durch Förderung spezifischer Antagonisten von Krankheitserregern
  • Biologische Bekämpfung von Rübennematoden durch den Anbau spezieller Arten und Sorten
  • Speicherung von Nährstoffen in der Pflanzenmasse, Erhöhung die Nährstoffverfügbarkeit (besonders für Stickstoff)
  • Reduzierung von Phosphatverlusten und damit weniger Eutrophierung von Gewässern
  • Verringerung der Nitratauswaschung aufgrund einer Verringerung des Sickerwasseranfalls im Herbst
  • Abbau von Pflanzenschutzmitteln durch erhöhte bodenbiologische Aktivität.
  • Gewinnung von hochwertigem und günstigem Wirtschaftsfutter
  • Erzeugung von Biomasse für die Biogasanlage

Sommer- oder Winterzwischenfruchtbau

Je nachdem, ob man mit den Zwischenfrüchten nur den Spätsommer und Herbst oder zusätzlich den gesamten Winter überbrückt, unterscheidet man zwischen Sommer- und Winter-zwischenfruchtbau.

Zu den Sommerzwischenfrüchten zählen alle Kulturen, deren Hauptwachstumszeit im Spätsommer/Herbst liegt und die vor Winter abgeerntet werden oder im Spätherbst/Winter absterben. Sie nutzen also die Vegetationszeit, die nach dem Abernten der Hauptkultur (Getreide, Körnererbsen, Frühkartoffeln u. a.) bis zur Vegetationsruhe im Spätherbst zur Verfügung steht. Wachstum und Ertrag der Zwischenfruchtkultur sind damit stark abhängig von der Witterung, der Länge der Vegetationszeit, vom Saattermin der Zwischenfrucht und der Saat der Folgekultur.

Winterzwischenfrüchte dagegen werden je nach Standort und Pflanzenart zwischen Mitte August und Ende September ausgesät und zwischen April und Mai geerntet. Der Anbau von Winterzwischenfrüchten ist relativ risikoarm: Die Winterfeuchtigkeit ist ausreichend hoch, so dass meist auf allen Bodenarten ein Anbau möglich ist. Je länger sich jedoch die Wachstumszeit der Zwischenfrucht ins Frühjahr hineinzieht, umso schwieriger werden Bodenbearbeitung und termingerechte Aussaat der Folgekultur. Außerdem beansprucht die Winterzwischenfrucht auf diese Weise erheblich die Wasservorräte des Bodens, was zu einem Risiko für die Folgekultur werden kann.

Sonderfall Zweitfruchtbau

Der Zweitfruchtbau – auch Zweikultursystem genannt – besteht aus einer Winterung, die im Frühjahr bzw. Frühsommer geerntet wird und einer darauf folgenden Zweitfrucht, die noch im gleichen Jahr geerntet wird. Auf diese Weise können zwei Ernten in einem Jahr erzielt werden. Als Winterungen kommen zum Beispiel infrage: Welsches Weidelgras und Grünroggen oder Wintergetreide, das in der Milch- bis Teigreife als Ganz-pflanzensilage für die Energiegewinnung geerntet wird. Je nach Vorfrucht folgt dann ab Mai oder Juni die Aussaat einer Zweitfrucht wie Silo- oder Energiemais, Sorghum, Sommergetreide oder Futterkohl.

Voraussetzung für das Gelingen des Zweitfruchtbaus ist, dass den gewählten Kulturen genügend Niederschlags- oder Bodenwasser zur Verfügung steht und die Vegetationszeit ausreichend lang ist.

Ansaatverfahren: Meist Stoppelsaat, seltener auch Untersaat

Für die Anlage von Zwischenfruchtbeständen kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz. Die Stoppelsaat ist das am häufigsten angewendete Verfahren. Dabei werden die Zwischenfrüchte nach einer Hauptfrucht wie Körnergetreide oder Frühkartoffeln in einen mehr oder weniger tief bearbeiteten Boden – teilweise mit Strohresten oder -stoppeln auf der Bodenober-fläche – ausgesät. In seltenen Fällen wird der Boden zuvor mit dem Pflug gewendet – dann spricht man von Blanksaat.

Die Stoppelsaat ist das gängige Verfahren zur Anlage von Zwischenfruchtbeständen. Getreidestroh und -stoppel verbleiben dabei meist an der Oberfläche. Quelle: Landpixel

Die Mindestvegetationsdauer für Zwischenfrüchte nach der Stoppelsaat beträgt sieben bis neun Wochen. Wird ein starker Aufwuchs für Futternutzung oder Bioenergie angestrebt, sind längere Wachstumszeiten erforderlich. Wichtig ist ein feinkrümeliges, rückverfestigtes Saatbett, das ausreichenden Bodenschluss und damit die Wasserzufuhr zum Saatkorn gewährleistet. Die Saatgutablage sollte mit der gleichen Genauigkeit und Exaktheit wie bei anderen Kulturen erfolgen.

Bei der Untersaat wird die Zwischenfrucht zusätzlich zu einer früher erntereifen Hauptfrucht (Deckfrucht) gesät. Dies kann bereits im Herbst (in Wintergetreide) stattfinden, oder erst im Frühjahr. Wird gleichzeitig mit der Deckfrucht ausgesät spricht man von Beisaat. Bei der Auswahl der Art bzw. Sorte ist es wichtig, darauf zu achten, dass diese für die Saat in einen Deckfruchtbestand geeignet ist.

Junge Kleeuntersaat durchwächst die Getreidestoppel. Quelle: Landpixel

Untersaaten haben gegenüber Stoppelsaaten einige Vorteile, sind in der Praxis jedoch noch wenig akzeptiert. Viele Landwirte befürchten, dass zu hoch gewachsene Untersaaten die Entwicklung der Deckfrucht beeinträchtigen und die Ernte erschweren. Bei Verwendung geeigneter Arten und Sorten sowie angepassten Saatterminen sind solche Probleme jedoch nicht zu erwarten.

Auch die viel diskutierte Konkurrenz zwischen Untersaat und Deckfrucht um das Wasser ist bei sachgerechter Einbringung der Untersaat nicht zu befürchten. Ebenso stellt die chemische Regulierung der Unkräuter und Ungräser in der Deckfrucht kein grundsätzliches Problem für die Etablierung von Untersaaten dar.

Vorteile von Untersaaten

  • keine zusätzliche Bodenbearbeitung nötig (evtl. Striegeleinsatz)
  • geringere Saatgutkosten als bei Stoppelsaat
  • Begrünung schwerer Tonböden nach Getreideernte möglich
  • Zwischenfruchtbau auch in Gebieten mit periodischer Sommertrockenheit möglich
  • Wachstumsvorsprung gegenüber Stoppelsaaten
  • Pflanzen wurzeln tiefer und intensiver und erhöhen die Tragfähigkeit des Bodens
  • Bodengare durch intensive Bodenbedeckung
  • Lange Phasen der Bodenruhe sind günstig für das Bodenleben

Auf den Boden kommt es an

Zwischenfrüchten steht meist nur eine kurze Entwicklungszeit mit ausreichenden Temperaturen zur Verfügung, weshalb rasche Keimung und Jugendentwicklung Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Anbau sind. Leichte und mittlere Böden lassen sich schnell und einfach bearbeiten und sind daher gegenüber schweren, tonigen Böden klar im Vorteil. Auf leichten Böden mit hohem Sandanteil sollte man darauf achten, Arten auszuwählen, die gut an Trockenheit angepasst sind: geeignet sind zum Beispiel Sand- oder Rauhafer für den Sommerzwischenfruchtbau und Wickroggen, Grünroggen oder Zottelwicke für den Winter-zwischenfruchtbau.

Wer auch auf schweren, tonigen Böden nicht auf Zwischenfrüchte verzichten möchte, sollte Untersaaten den Stoppelsaaten vorziehen, weil hiermit ein Wachstumsvorsprung erzielt werden kann. In diesem Fall beschränkt sich das verfügbare Artenspektrum allerdings auf untersaatgeeignete Gräser und Kleearten, deren Lichtansprüche nicht zu hoch sein dürfen.

Zwischenfrucht, Standort und Saatzeitpunkt müssen zusammenpassen

Will man mit dem Zwischenfruchtbau den gesamten Winter überbrücken, muss man auf entsprechend winterharte Arten zurückgreifen. Das trifft nur auf relativ wenige Zwischenfruchtarten zu. Die Auswahl für den Sommerzwischenfruchtbau ist dagegen schon größer (siehe Seite 11 und 12 in der BZL-Broschüre "Zwischen- und Zweitfrüchte im Pflanzenbau").

BZL-Broschüre: Zwischen- und Zweitfrüchte im Pflanzenbau

BZL-Broschüre: Zwischen- und Zweitfrüchte im Pflanzenbau

Die eigentlich vegetationslose Zeit mit Zwischen- und Zweitfrüchten zu nutzen, hat viele Vorteile: Sie verbessern den Boden durch verbleibende Pflanzenreste auf dem Acker. Außerdem schützen sie Umwelt und Gewässer, weil durch sie Bodenerosion und Nährstoffaustrag vermindert und Biodiversität erhöht wird

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Insbesondere beim Anbau von Sommerzwischenfrüchten sollte auf eine frühestmögliche Aussaat geachtet werden, um die kurze Vegetationszeit bis zum Herbst möglichst gut ausnutzen zu können. Hier gilt grundsätzlich die Faustregel: Ein Tag im Juli ist besser als eine Woche im August. Eine Woche im August ist besser als der ganze September.

Grobleguminosen wie die Blaue Lupine sind in der Lage Luftstickstoff zu binden, gelten jedoch als saatzeitempfindlich. Quelle: Landpixel

Die Saatzeitansprüche der verschiedenen Arten und Sorten sind teilweise sehr unterschiedlich. So müssen saatzeitempfindliche Arten wie Gräser, Klee oder Grobleguminosen möglichst früh ausgesät werden (bis Ende Juli). Spätsaatverträgliche Arten wie Raps, Senf oder Ölrettich vertragen dagegen auch spätere Aussaaten – dann allerdings mit verzögerter Entwicklung und geringerer Trockenmassebildung.

Die Auswahl der Art ist immer auch an den Standort anzupassen: So eignen sich einige besonders wärmeliebende Arten wie Sudangras, Esparsette, Bockshornklee und Alexandrinerklee nicht für den Anbau in kühleren Regionen, Andere reagieren wiederum empfindlich auf Trockenheit, wie Welsches Weidelgras, Felderbse, oder Schwedenklee. In Gebieten mit kurzer Vegetationszeit bieten sich Untersaaten an, um den Pflanzen einen Wachstumsvorsprung zu gewähren.

Unbedingt zu beachten ist auch, dass "Infektionsbrücken" vermieden werden. So sollte zum Beispiel nach Raps keine kreuzblütige Zwischenfrucht wie zum Beispiel Senf angebaut werden, um der Kohlhernie vorzubeugen. Besonders zu achten ist darauf bei artenreichen Zwischenfruchtmischungen.

Welche Zwischenfrucht(-Mischung) für welchen Zweck?

Der Saatgutmarkt bietet mittlerweile Zwischenfrüchte und Zwischenfruchtmischungen für verschiedenste Einsatzbereiche. Senf, Rettich oder Lupine helfen zum Beispiel ungünstige Gefügeformen im Boden aufzubrechen. Will man die Besatzdichte von Rübenzystennematoden effektiv reduzieren, bietet sich der Anbau nematodenresistenter Ölrettich- und Senfsorten an. Senf und Ölrettich helfen, wenn sie gut entwickelt sind, auch sehr wirkungsvoll gegen Quecken und Ausfallgetreide.

Mit einem hohen Anteil stickstoffbindender Leguminosen in der Zwischenfruchtmischung lässt sich Mineraldünger sparen. Sollen Restnährstoffe nach der Hauptfruchternte effizient genutzt werden bieten sich Zwischenfrüchte mit einem hohen Nitrataneignungsvermögen wie Einjähriges Weidelgras oder Senf an.

Für einige Betriebe steht die Futternutzung der Zwischenfrucht im Vordergrund: Dann empfiehlt es sich, eine energie- und proteinreiche sowie schmackhafte Mischung aus Gräsern und Leguminosen wie zum Beispiel das Landsberger Gemenge zu verwenden.

Achtung! Anforderungen an Zwischenfrüchte im Rahmen des Greenings

Mit Zwischenfrüchten bebaute Flächen können im Rahmen des Greenings zu etwa einem Drittel als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden. Soll die mit Zwischenfrüchten bebaute Fläche als ökologische Vorrangfläche anerkannt werden, muss jedoch einiges beachtet werden:

Soll ein Zwischenfruchtbestand als ökologische Vorrangfläche anerkannt werden, muss die Zwischenfrucht mindestens bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche erhalten bleiben. Das Schlegeln oder Häckseln, wie hier im Bild, ist zulässig. Quelle: landpixel

Es müssen Saatgutmischungen ausgesät werden, die aus mindestens zwei Arten bestehen. Keine Art darf dabei mehr als 60 Prozent Samenanteil (Ausnahme Untersaat: hier sind 100 Prozent Gräser erlaubt) haben und die enthaltenen Arten müssen im Anhang 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung aufgeführt sein.

Die Aussaat soll nach der Hauptfrucht, frühestens am 16. Juli, spätestens jedoch am 1. Oktober erfolgen. Eine mineralische Düngung, Klärschlammausbringung, sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu Zwischenfrüchten (nach der Hauptfruchternte) ist nicht zulässig.

Zwischenfruchtmischungen für ökologische Vorrangflächen sind im Saatguthandel mittlerweile überall zu bekommen, teilweise mit zehn und mehr Arten. Um ein gleichmäßiges Auflaufen und Gedeihen der Zwischenfruchtbestände zu gewährlisten, empfehlen Experten jedoch Mischungen mit drei bis maximal fünf Arten zu verwenden.

Will man Zwischenfrüchte oder Zwischenfruchtmischungen von ökologischen Vorrangflächen als Futter oder Substrat für die Biogasanlage nutzen, müssen winterharte Arten ausgewählt werden: Denn Greening-Zwischenfrüchte dürfen frühestens ab dem 16. Februar geerntet werden. Eine Beweidung ist jedoch schon früher zulässig. Zu beachten ist, dass auf ökologischen Vorrangflächen nur einmal geerntet werden darf.

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