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Zahlen nur für Weidetiere liegen nicht vor. Daher folgen Gesamtzahlen aus dem Jahr 2024 für Nutztierarten, die typischerweise auf der Weide gehalten werden.
374.239 Schafe
86.796 Ziegen
81.312 Pferde
Quellen: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/land-forstwirtschaft/landwirtschaft.assetdetail.35270943.html, https://www.agrarbericht.ch/de/produktion/standortangepasste-produktion/grasland-schweiz
Im Monitoringjahr 2024 wurden rund 350 Individuen nachgewiesen.
Im Monitoringjahr 2025/26 gab es 43 Rudel (32 Schweizer Rudel sowie 11 grenzüberschreitende). Die Tendenz ist steigend.
Quelle: https://www.kora.ch/de/arten/wolf/uebergriffe-auf-nutztiere#8f66ade64a04240e9d7fa3b1bf4e8f35
Die Kantone sind auf ihrem Gebiet verantwortlich für das Wolfsmonitoring. Sie senden die Daten an die KORA, die im Auftrag des Bundesamts für Umwelt das nationale Monitoring koordiniert. Die Kantone nutzen unterschiedliche Methoden für das Monitoring. Das Monitoringjahr läuft vom 1. Februar bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Es werden nur Nutztiere entschädigt, wenn die zumutbaren Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden (Art. 10 Jagdverordnung). Je nach Nutztierart gehören dazu Herdenschutzzäune und -hunde sowie weitere Maßnahmen.
Die Kantone können von dieser Regelung abweichen, müssen die Kosten dann aber zu selbst tragen.
Die Entschädigung beträgt rund 300 bis 1.000 Franken je Tier, bei Zuchttieren bis zu 3.700 Franken. Sie richtet sich nach der Einschätztabelle des nationalen Zuchtverbandes.
Quellen: https://www.sszv.ch/, https://www.sszv.ch/userfiles/file/pdf/Einscha%CC%88tztabelle%202025_d.pdf
Die Verantwortung für den Herdenschutz liegt bei den Kantonen.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe sowie Hobbyhaltende.
Der Bund trägt 50 Prozent der Kosten für Präventionsmaßnahmen, die Kantone den Rest.
In der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV) ist festgelegt, woran sich das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beteiligt.
Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1988/517_517_517/de
Weitere finanzielle Hilfen bekommen Schweizer Weidetierhalter über die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV).
Quellen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2013/765/de#tit_2/chap_1, https://www.blw.admin.ch/de/direktzahlungen-soemmerung
Genehmigungsarten:
präventive Regulierung: Bestandsmanagement aus bestimmten Gründen, ohne den Bestand zu gefährden
Anzahl legaler Entnahmen:
Quelle: https://www.kora.ch/de/arten/wolf/verluste#066a145dd6eba4ddc0450534e925a37a
Zuständige Stellen:
kantonale Wildhut gemeinsam mit der Jägerschaft
Gesetzlicher Rahmen:
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugtiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV)
Die Schweiz gehört größtenteils zur alpinen biogeographischen Region.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat daher keine Meldepflicht.
Viermal im Jahr aktuelle Infos zu Weidetierhaltung, Herdenschutz und Wolf.
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