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Für Spanien liegen keine spezifischen Zahlen zu Weidetieren vor. Für Nutztierarten, die typischerweise Weidezugang haben, lauten die Zahlen wie folgt:
13.476.030 Schafe
Stand: 2024
Quelle: Agrarstatistik des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
Im Jahr 2024 wurden in Spanien 15.634 Nutztierrisse gezählt, davon:
Die Rissbegutachtung erfolgt vor Ort durch behördliche Teams der Autonomen Gemeinschaften.
Es gibt einen nationalen Überblick über die Risse im Rahmen der Wolfsarbeitsgruppe und der Wolfsschutzstrategie. Auf dieser Grundlage werden die Mittel für Schadensersatz und Präventionsmaßnahmen an die Autonomen Gemeinschaften verteilt.
Seit 2022 stellt das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung 9,5 Millionen Euro pro Jahr bereit (2020: ca. 3,1 Millionen Euro).
Die Entschädigung erhalten professionelle Tierhaltende allgemein nach dem Marktwert des geschädigten Tieres, abhängig von Tierart und Eigenschaften des Tieres (Alter, Geschlecht, Zuchttier usw.). Die 17 Autonomen Gemeinschaften Spaniens regeln den finanziellen Schadensaugleich sehr unterschiedlich und unabhängig voneinander.
Die Zahlung des finanziellen Schadensausgleichs ist unabhängig davon, ob ein Herdenschutz vorhanden war.
Zwischen 2021 und 2024 wurden 333 Rudel gezählt.
Quelle: Nationale Wolfszählung 2021-2024
In Spanien werden gemäß Artikel 16 der FFH Richtline Ausnahmen genehmigt, bei denen die letale Entnahme ernsthafte Schäden vermeiden soll:
Quelle: https://www.eea.europa.eu/en/analysis/maps-and-charts/derogations-and-exceptions-table-dashboards
Vor 2021 war und seit 2025 ist in einigen Autonomen Gemeinschaften die Wolfsjagd unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Die Autonomen Gemeinschaften sind für die Genehmigung und Durchführung von Entnahmen verantwortlich. Auch das Management des Wolfs als jagdbare Art fällt gegebenenfalls in ihre Zuständigkeit.
Es gibt keine Standardroutine für Durchführung von letalen Entnahmen. Für die Durchführenden sind keine spezifischen Zertifizierungs- oder Ausbildungsverfahren erforderlich.
Es gelten die in nationales Recht umgesetzten Vorgaben aus der Habitat-Richtlinie 92/43/EG mit ihren Ausnahmen.
Wenn der Wolf nicht unter Schutz steht, kommen Jagdgesetze, Jagdvorschriften, regionale Verordnungen und Schutzmaßnahmen zur Anwendung.
11 der 17 Autonomen Gemeinschaften fördern Herdenschutz, und zwar für alle alle Nutztierarten, die von Wolfsangriffen betroffen sind. Das sind hauptsächlich Schafe, Rinder, Pferde und Ziegen, seltener Schweine (in semiextensiven Produktionssystemen) und Geflügel. Antragsberechtigt sind professionelle Tierhaltende.
Seit 2022 zahlt das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung 10,5 Millionen Euro pro Jahr über einen transparenten Verteilungsschlüssel an die Autonomen Gemeinschaften aus. Dazu kommen weitere Mittel der Autonomen Gemeinschaften. Die 17 Autonomen Gemeinschaften Spaniens regeln die Förderung sehr unterschiedlich und unabhängig voneinander.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Ko-Finanzierung durch Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Ein Beispiel dafür ist Schutz der Herden durch professionelle Hirten und Hirtinnen in einigen Regionen.
Für das Monitoring und das Management sind die Autonomen Gemeinschaften verantwortlich.
Das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung koordiniert das Monitoring auf Landesebene und führt die Informationen für die Erstellung nationaler Berichte zusammen.
Der Erhaltungszustand wird für jede biogeografische Region eines Landes gemeldet. Spanien hat Anteile an der atlantischen, mediterranen und alpinen Region.
Für 2013 bis 2018 meldete Spanien einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand (U1) in allen 3 biogeografischen Regionen.
Viermal im Jahr aktuelle Infos zu Weidetierhaltung, Herdenschutz und Wolf.
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