Arbeiten Familienmitglieder auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, so gibt es verschiedene Formen der rechtlichen Beziehung zum Betrieb, die konkret benannt werden sollten. Hier kommen beispielsweise Rollen wie Arbeitnehmer, Mitinhaberin, Partner oder auch Pächterin in Frage.
Eine genaue Definition des Arbeitsverhältnisses ist unbedingt zu empfehlen, um eine ausreichende finanzielle und soziale Absicherung der mitarbeitenden Familienmitglieder zu gewährleisten und Konflikten und Auseinandersetzungen vorzubeugen. Einige gängige Varianten werden im Folgenden kurz beschrieben.
1. Der Arbeitsvertrag
Wie macht man es nun richtig, wenn alle Personen im Haushalt abgesichert sein sollen, aber auch noch im Betrieb involviert sind? Eine Möglichkeit ist der klassische Arbeitsvertrag. Dieser definiert klar das Arbeitsverhältnis und zeigt die damit verbundenen Pflichten, die Vergütung, Arbeitszeiten, Kündigungsbedingungen und andere relevante Bestimmungen auf.
Gleichzeitig sind die Familienarbeitskräfte abgesichert und sozialversichert. Ein nicht zu vernachlässigendes Detail, da insbesondere die Anstellung durch einen Minijob Risiken in der Altersabsicherung birgt und daher nicht uneingeschränkt zu empfehlen ist. Mit einem Arbeitsvertrag kann beispielsweise die betriebsleitende Generation die nachfolgende klassisch anstellen und die oben genannten Punkte fair regeln, bis die Betriebsübergabe ansteht.
2. Den Betrieb verpachten
Möchte der aktuelle Betriebsinhaber der Nachfolgerin und dem Nachfolger erst einmal „auf den Zahn fühlen“ und testen, ob eine Hofübergabe infrage kommt, scheint die Verpachtung eine praktikable Lösung zu sein. Daran interessierte Betriebe sollten sich jedoch unbedingt steuerlich beraten lassen, damit dadurch auf lange Sicht kein Nachteil entsteht. Geklärt werden müssen auch Fragen wie: Wie hoch muss die Pacht sein? An wen darf ich verpachten? Gibt es Einschränkungen?
Ein detaillierter Pachtvertrag ist ein Muss und sollte beispielsweise die folgenden Aspekte klar regeln: die Pachtdauer, die Höhe der Pachtzahlungen, die Art der Nutzung des Landes und der Gebäude oder auch Rechte und Pflichten der Pächterin oder des Pächters. Auch sollte der Pachtvertrag den marktüblichen Standards entsprechen, die Folgen der Vertragsauflösung oder -kündigung beschreiben und Vorkehrungen für einen unerwarteten Krankheits- oder Todesfall beinhalten. Hier hilft eine Beratung durch auf solche Fälle spezialisierte Experten.
3. Die Gründung einer GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine weitere Möglichkeit der innerfamiliären Zusammenarbeit. Sie kommt insbesondere infrage, wenn die bisherigen Bewirtschafterinnen und -bewirtschafter noch relativ jung sind und klar ist, dass noch einige Jahre lang eine Zusammenarbeit der Generationen gut möglich ist. Verantwortlichkeiten und Rechte werden dabei ordnungsgemäß geregelt und die Familienmitglieder können über den gewünschten Zeitraum als gleichberechtigte Partner zusammenarbeiten, Entscheidungen treffen und den Hof gestalten.
Auch hier sollte Wert auf eine fundierte Beratung und den Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages gelegt werden, der die wichtigsten Parameter festlegt, wie die Rollen der Beteiligten, Rechte, Pflichten, Gewinn- und Verlustverteilung und vieles mehr. Auch für das Einbinden und Ausscheiden von Partnern müssen Vereinbarungen getroffen werden, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind und die zu keinen finanziellen oder persönlichen Verwerfungen führen.