Gemäß Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Personen, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind, einen Arbeitsplatz oder ein Arbeitsplatzangebot haben und die entsprechenden Qualifikationen besitzen, ihr Asylverfahren durch Antragsrücknahme beenden. Sie können dann eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. Dieser „Spurwechsel“ zwischen Asylaufenthalt zum Beschäftigungsaufenthalt ist möglich, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben.
Abschaffung der Duldung light – Beantragung Chancenaufenthaltsrecht
Die sogenannte „Duldung light“ für Personen mit ungeklärter Identität wurde inzwischen abgeschafft. Diese Duldung hatte unter anderem den Nachteil, dass damit ein Arbeitsverbot bestand.
Seit dem 31. Dezember 2022 besteht nach dem neuen „Chancen-Aufenthaltsrecht“ (§ 104c Aufenthaltsgesetz) die Möglichkeit, eine Duldung zu bekommen. Mit dieser befristeten Aufenthaltserlaubnis sind eine Arbeit und sogar ein Umzug erlaubt. Geflüchtete, die im Besitz einer Duldung sind, können das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Dann können sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Erforderlich für die Beantragung sind:
- Zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens seit 5 Jahren in Deutschland leben.
- Ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt.
- Bekennen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat. Ausdrücklich unschädlich sind Verurteilungen wegen Straftaten zu Geldstrafen
- von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen nach dem allgemeinen Strafrecht oder
- bis zu 90 Tagessätzen nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz, soweit sie also nur von Ausländerinnen und Ausländern begangen werden können.
- Keine wiederholt vorsätzlich falschen Angaben oder Täuschung über die eigene Identität oder Staatsangehörigkeit.
Für eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland sind in den 18 Monaten hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachzuweisen. Darüber hinaus eine überwiegende eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit und die Klärung der Identität. Falls die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllt werden und Duldungsgründe vorliegen, erfolgt ein Zurück in die Duldung.