Die Mahd von Grünland und Energiepflanzen fällt mitten in die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere. Jedes Jahr wird daher die Frühmahd Rehkitzen und Junghasen zum Verhängnis: Obwohl sie bereits wenige Stunden nach der Geburt laufen können, ducken sie sich bei Gefahr tief ins Gras, anstatt wegzulaufen. Außerdem können diverse bodennah lebende Kleinsäuger und Amphibien, Bodenbrüter sowie deren Gelege und auch Insekten bei der Mahd verletzt oder getötet werden.
Für Landwirtinnen und Landwirte kommt neben der psychischen Belastung durch das unbeabsichtigte vermähen von Tieren auch die Gefahr hinzu, dass Kadaver in der Silage landen und diese somit kontaminieren. Denn in Tierkadavern kann sich das Bakterium Clostridium botulinum vermehren, welches den Giftstoff Botulinumtoxin produziert. Fressen Tiere die kontaminierten Futtermittel, kann es zu Botulismus, einer lebensbedrohlichen Vergiftung, kommen.
Alle Grünlandbewirtschaftenden, also Landwirtinnen und Landwirte, Lohnunternehmerinnen und Lohnunternehmer, Landschaftspflegeunternehmen und Privatpersonen sind nach dem Gesetz verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zur Wildtierrettung zu ergreifen.
Es gibt unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz der Wildtiere wie
- Absuchen der Fläche,
- Vergrämen oder Vergraulen,
- Mähen von innen nach außen,
- Anpassen des Schnittzeitpunktes,
- Anpassen der Schnitthöhe oder
- Einsatz geeigneter Mähtechnik.