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Durch das Inkrafttreten des Data Act eröffnen sich für Agrarbetriebe neue Möglichkeiten, die von ihren Landmaschinen generierten Daten selbst zu nutzen, um Betriebsabläufe effizienter zu gestalten und innovative datengetriebene Dienstleistungen zum Beispiel von Start-Ups in Anspruch zu nehmen. Dies betrifft insbesondere Echtzeitdaten aus vernetzten, smarten Maschinen.
Hierfür hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) praxisnahe Musterbedingungen für Verträge über die Datennutzung zwischen Landwirtinnen oder Landwirten und den Herstellenden veröffentlicht. Um zu untersuchen, wie diese Regeln in der Praxis verwendet werden, wurde eine wissenschaftliche Beobachtungstelle durch das Projekt „AgriData-Observatory“ geschaffen. Besonders im Fokus stehen die Bedingungen, die Herstellende von Landmaschinen mit den Landwirtinnen und Landwirten vereinbaren und ob sie dabei die Musterbedingungen des BMLEH verwenden.
Der Data Act ist seit dem 12. September 2025 anwendbar. Ziel der Verordnung ist es, das wirtschaftliche Potenzial von Daten aus smarten Maschinen besser zu erschließen und insbesondere den Zugang zu Maschinendaten zu erleichtern.
Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist die Festlegung, dass Nutzerinnen und Nutzer vernetzter Produkte, etwa smarter Landmaschinen, das Recht haben, über die von ihren Maschinen generierten Daten zu verfügen und über deren Nutzung zu bestimmen. Nutzende erhalten bei Kauf, Miete oder Leasing einer Maschine genaue Informationen darüber, welche Daten ihre Maschine generiert und der Herstellende speichert.
Zudem haben sie das Recht zu verlangen, dass der Herstellende die Daten direkt an Dritte, beispielsweise Anbietende von Add-on-Dienstleistungen, bereitstellt. Der Schutz personenbezogener Daten sowie von Geschäftsgeheimnissen bleibt davon unberührt.
Smarte Landmaschinen erfüllen vielfältige Funktionen, indem sie nicht nur landwirtschaftliche Arbeiten übernehmen, sondern gleichzeitig Produkt-, Betriebs- und Nutzungsdaten erfassen. Sie sind eine langfristige Investition und meistens mit Verträgen über Dienstleistungen verbunden wie zum Beispiel der Erstellung von Ertragskarten. Häufig werden Landmaschinen abwechselnd von mehreren Personen (zum Beispiel bei einem Maschinenring) oder nacheinander genutzt (zum Beispiel beim Verkauf einer gebrauchten Maschine). Durch den zunehmenden Einsatz von smarten Landmaschinen nimmt auch die Bedeutung der dadurch gewonnenen Daten zu.
Der Data Act eröffnet den Landwirtinnen und Landwirten nun die Möglichkeit „ihre“ Daten zu erhalten, zu nutzen oder weiterzugeben, beispielsweise an Anbietende deren Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Damit wird ihre Position gegenüber Herstellenden deutlich gestärkt.
Der Data Act ermöglicht, dass maschinengenerierte Daten von den Landwirtinnen und Landwirten sowie von deren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können. Außerdem ermöglicht dieser die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die die Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte erleichtern, Ressourcen schonen und den Ertrag steigern können. Herstellende müssen ihre Landmaschinen so konstruieren, dass die von den Maschinen generierten Daten leicht zugänglich sind und genutzt werden können. Der Data Act verpflichtet Agrarbetriebe zu nichts, eröffnet ihnen aber neue Chancen.
Die folgende Skizze zeigt schematisch, wie der Data Act die Rechtsbeziehungen von Landwirtinnen und Landwirten zum Herstellenden (=Dateninhaber) regelt und auf welchen Wegen die Daten nutzbar gemacht werden können.
Das Projekt AgriData-Observatory hat in Zusammenarbeit mit dem BMLEH eine Kurzinformation veröffentlicht, die einen Überblick über den Data Act bietet. Diese umfasst eine Checkliste und eine Tabelle, die die Data Act Regelungen mit der Bedeutung für Smart Farming vergleicht.
Sie können die Kurzinformation unter folgendem Link abrufen: Kurzinformation_BMLEH
Eine Landwirtin oder ein Landwirt betreibt einen modernen Mähdrescher. Das Gerät generiert beim Ernten Daten über Erntemengen, Feuchtigkeit, Standort und Maschinenzustand (IoT-Daten).
Bislang lagen diese Daten häufig exklusiv beim Herstellenden. Die Landwirtin oder der Landwirt konnte sie nicht ohne Weiteres für das eigene Farmmanagementinformationssystem (FMIS) nutzen.
Der Data Act schafft hier Abhilfe: Der Herstellende muss der Landwirtin oder dem Landwirt nun einen einfachen und direkten Zugang zu diesen Daten ermöglichen. Die erzeugten Echtzeitdaten können genutzt werden, um Ertragskarten zu erstellen, die Düngung für das nächste Jahr präzise anzupassen oder einem Wartungsanbietenden vorausschauende Diagnosen zu ermöglichen, um Maschinenausfälle zu vermeiden. Zudem kann die Landwirtin oder der Landwirt die Daten an einen unabhängigen Anbietenden eines FMIS weitergeben, um fundierte, datenbasierte Entscheidungen treffen zu können.
Das BMLEH hat unter Einbeziehung der beteiligten Wirtschaftskreise, mit Unterstützung von Rechtsanwaltskanzleien sowie des European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück Musterbedingungen für den Bereich „vernetzte Landmaschinen“ erarbeitet. Diese regeln das Verhältnis von Herstellenden vernetzter Landmaschinen zu den Nutzenden, also insbesondere Landwirtinnen und Landwirten. Sie legen fest, wer Zugang zu den Daten hat und wie diese genutzt werden dürfen. Diese Musterbedingungen sind speziell auf Landmaschinen und auf das deutsche Recht zugeschnitten. Die Europäische Kommission hat ebenfalls Musterbedingungen veröffentlicht, die aber für alle Wirtschaftsgebiete und alle Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten gelten. Die BMLEH-Musterbedingungen sind praxisnaher und spezifischer, vor allen Dingen, wenn es um Landmaschinen geht.
Das seit Oktober 2024 laufende Projekt AgriData-Observatory der Universität Osnabrück hat eine Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten eingerichtet. Das Projekt ist am European Legal Studies Institut der Universität Osnabrück angesiedelt und wird durch Frau Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Herrn Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Mitarbeitenden Annica Ahmann und Leo Kohz durchgeführt. Das Projekt wird durch das BMLEH gefördert und durch den Projektträger der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung betreut.
Das AgriData-Observatory untersucht, wie Datennutzungsverträge im Agrarsektor gestaltet sind und welche Auswirkungen die BMLEH-Musterbedingungen in der Praxis haben. Das Projekt analysiert insbesondere, wie verbreitet diese Musterbedingungen sind und sammelt bewährte Lösungen (Best Practices). Dabei wird auch deutlich, welche Vertragsklauseln praktikabel sind und die Interessen von Landwirtinnen und Landwirten effektiv fördern. Auf dieser Basis unterstützt das Projekt die Weiterentwicklung der Musterbedingungen und trägt so dazu bei, dass faire, praxisgerechte Verträge geschlossen werden, mit denen landwirtschaftliche Betriebe die Chancen des neuen Datenrechts nutzen können.
Wenn Sie bereits für ihre Landmaschinen Verträge zur Datennutzung mit den Herstellenden geschlossen haben, können Sie diese gern dem Projekt AgriData-Observatory zusenden und die Analyse unterstützen. Bei Fragen, Hinweisen oder Anregungen zu den Musterbedingungen des BMLEH nehmen Sie ebenfalls gern Kontakt auf per E-Mail an: dataeconomy@uos.de
Um aktuelle Informationen zum Projekt zu erhalten, besuchen Sie gerne die Website des Projekts AgriData-Observatory.
Das Projekt AgriData-Observatory lädt Interessierte aus dem Agrarsektor, insbesondere Landmaschinenherstellende, Verbände und sehr gern auch Landwirtinnen und Landwirte herzlich zu einer Werkstattkonferenz am 5. und 6. März 2026 nach Osnabrück ein. Bei dieser Werkstattkonferenz werden der Data Act und die zu dessen Umsetzung geschlossenen Datennutzungsvereinbarungen aus unterschiedlichen Perspektiven erläutert. Insbesondere die Mustervertragsbedingungen des BMLEH sollen betrachtet werden und mögliche Anpassungsvorschläge erarbeitet werden. Sie haben somit die Chance Ihre Vorstellungen und Vorschläge einzubringen.
Ein Kurzprogramm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Autorenschaft:
Annica Ahmann, wiss. Mitarbeiterin, Projekt “AgriData-Observatory”, Lehrstuhl Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück
Leo Kohz, wiss. Mitarbeiter, Projekt “AgriData-Observatory”, Lehrstuhl Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität Osnabrück