Risikoabsicherung geht vor Altersvorsorge Betriebsführung

Landwirtschaftliche Familien sollten persönliche Risiken wie Berufsunfähigkeit und Todesfall in jedem Fall gut absichern. Erst dann kommt die Vermögensbildung.

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Risikomanagement im Bereich der persönlichen Risikovorsorge heißt, sich und seiner Familie die Fragen zu beantworten: Was wäre, wenn einer von uns berufsunfähig wird oder verstirbt? Welche Kosten kommen dann auf uns zu? Welche Einnahmen entfallen? Wie kann der Betrieb weitergeführt werden? Welche Leistungen sind aus der Sozialversicherung zu erwarten? Wie groß ist die verbleibende finanzielle Lücke im Falle eines Falles? Im Anschluss geht es dann um die Frage, welche Versicherung diese Lücke decken kann und wie Vertrag und Prämie gestaltet sein müssen, damit der Schutz bedarfsgerecht und zahlbar gestaltet werden kann.

Bevor landwirtschaftliche Familien Vermögensbildung für die Abfindung der Kinder, für betriebliche Investitionen oder die Alterssicherung betreiben, sollten sie unbedingt die persönlichen Risiken Berufsunfähigkeit und Todesfall gut abgesichert haben.

Berufsunfähigkeitsversicherung = erste Wahl

Die landwirtschaftliche Alterskasse zahlt nur dann eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn die oder der Versicherte mindestens 60 Monatsbeiträge eingezahlt hat, davon 36 in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Um diese Rente zu bekommen, muss Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Das bedeutet, dass die bzw. der Betreffende nur noch maximal drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) täglich arbeiten kann.

Der Beruf spielt bei dieser Betrachtung keine Rolle. Außerdem muss das Unternehmen abgegeben werden. Diese Hürden sind für Landwirte oftmals zu hoch. Viele können ihren Beruf krankheits- oder unfallbedingt schon wesentlich früher nicht mehr ausüben. Sie sind berufsunfähig, aber noch nicht erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind so gravierend, dass sie eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen müssen.

Für sie ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erste Wahl. Die Leistungen sorgen dafür, dass der Betrieb weitergeführt werden kann und das Familieneinkommen gesichert ist.

Risikolebensversicherung für die Lieben

Die landwirtschaftliche Alterskasse zahlt Hinterbliebenenrenten, aber die Höhe reicht keinesfalls aus, um damit die Lebenshaltung der Überlebenden weiter zu sichern. Hinzu kommt die oftmals bei jungen Unternehmerfamilien unzureichende bis gar nicht vorhandene erbrechtliche Sicherheit. Eine Risikolebensversicherung ist vielfach die einzige finanzierbare Lösung, um im Todesfall eine ausreichende Absicherung zu erreichen.

Beitragsvergleiche lohnen hier ganz besonders, denn die Tarife sind gut vergleichbar.

Autorin: Anne Dirksen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen