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Private Risikoabsicherung in der Landwirtschaft Betriebsführung, Familie & Personal

Landwirtschaftliche Familien sollten persönliche Risiken wie Berufsunfähigkeit und Todesfall in jedem Fall gut absichern. Erst dann kommt die Vermögensbildung. Der Beitrag fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.

Um Berufsunfähigkeit und Todesfälle macht sich niemand gerne Gedanken – doch Vorsorgen lohnt sich.
Bild: goodluz-Fotolia.com

Risikomanagement im Bereich der persönlichen Risikovorsorge heißt, sich und seiner Familie folgende Fragen zu stellen: Was wäre, wenn einer von uns berufsunfähig wird oder verstirbt? Welche Kosten kommen dann auf uns zu? Welche Einnahmen entfallen? Wie kann der Betrieb weitergeführt werden? Welche Leistungen sind aus der Sozialversicherung zu erwarten? Wie groß ist die verbleibende finanzielle Lücke im Falle eines Falles? Und schließlich: Welche Versicherung kann diese Lücke decken und wie müssen Vertrag und Prämie gestaltet werden, damit der Schutz bedarfsgerecht und bezahlbar ist?

Risikoabsicherung geht vor

Bevor landwirtschaftliche Familien Vermögensbildung für die Abfindung der Kinder, für betriebliche Investitionen oder die Alterssicherung betreiben, sollten sie unbedingt die persönlichen Risiken Berufsunfähigkeit und Todesfall gut absichern.

Die landwirtschaftliche Alterskasse zahlt laut Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nur dann eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn die oder der Versicherte

  • teilweise oder voll erwerbsgemindert ist,
  • die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat und
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet hat oder gleichgestellte Zeiten in anderen Vorsorgesystemen zurückgelegt wurden.

Um diese Rente zu bekommen, muss Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Das bedeutet, dass die bzw. der Betreffende laut ärztlicher Prüfung nur noch maximal drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) täglich arbeiten kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig

Der Beruf spielt bei dieser Betrachtung keine Rolle. Außerdem muss das Unternehmen abgegeben werden. Diese Hürden sind für Landwirte oftmals zu hoch. Viele können ihren Beruf krankheits- oder unfallbedingt schon wesentlich früher nicht mehr ausüben. Sie sind berufsunfähig, aber noch nicht erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind so gravierend, dass sie eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen müssen.

Für sie ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erste Wahl. Die Leistungen sorgen dafür, dass der Betrieb weitergeführt werden kann und das Familieneinkommen gesichert ist.

Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familie

Die landwirtschaftliche Alterskasse zahlt Hinterbliebenenrenten, aber die Höhe reicht keinesfalls aus, um damit die Lebenshaltung der Hinterbliebenen weiter zu sichern. Hinzu kommt die oftmals bei jungen Unternehmerfamilien unzureichende bis gar nicht vorhandene erbrechtliche Sicherheit. Eine Risikolebensversicherung ist vielfach die einzige finanzierbare Lösung, um im Todesfall eine ausreichende Absicherung zu erreichen. Hier lohnt sich das Vergleichen von Beiträgen und Angeboten, um den passenden Tarif zu finden.

Letzte Aktualisierung: 27.10.2023

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