Einjährige Blühstreifen setzen mit ihren bunten Blüten für eine Vegetationsperiode ein Zeichen für Artenvielfalt aufs Feld. Sie können über die Jahre und Flächen rotieren. Mischungen aus kurzlebigen Kulturpflanzen wie Phacelia, Sonnenblume oder Gelbsenf enthalten oft wenige Arten. Ihr Nahrungsspektrum für ortsangepasste Insekten bleibt deshalb eingeschränkt.
Artenreiche einjährige Mischungen haben in Sachen Biodiversität klar die Nase vorne. Besonders, wenn sie Samen heimischer Pflanzen enthalten - kurzlebige gebietseigene Ackerwildkräuter oder geringe Beimischungen gebietseigener mehrjähriger Wildpflanzen. Bleiben Bestände bis in das Frühjahr stehen, bieten sie Rückzugsraum und Nahrungsangebote für Tiere. Nicht selten werden die Gemische im Rahmen des Greenings, von Agrarumweltmaßnahmen oder anderen Förderprogramme vorgegeben.
Noch mehr Biodiversität bringen mehrjährige Blühflächen in landwirtschaftlich genutzte Räume. Mehrjähriger Verzicht auf Bodenbearbeitung und Pflanzenschutz spart Folgekosten und bringt arbeitswirtschaftliche Vorteile. Mehrjährige, artenreiche Gemenge gebietseigener Wildarten fördern den Artenreichtum der Region ganz besonders. Trotz hoher Saatgutkosten, eine gewinnbringende Investition, wenn sich die Bestände etablieren.
Artenreich und unkrautfrei
Für die Anlage von Blühflächen ist pflanzenbauliches Know-how gefragt. Gelingt es, dichte Bestände zu etablieren, ergeben sich pflanzenbauliche Vorteile. Dicht stehende Blühstreifen am Ackerrand wirken als Barrieren für Problemunkräuter wie Trespen und Storchschnabel. Denn sie sind wirkungsvolle Hürden für Samen, die von außen die Ackerfläche besiedeln.
Manche alte Kulturpflanzenart, wie Buchweizen, kann in Blühmischungen Probleme machen. Deshalb Vorsicht auch bei Kulturmalven, Mariendisteln oder Lichtnelke-Arten in der Blühmischung. Ein Umbruch oder Abschlegeln des Bestands wird zwar selten nötig. Doch Umsicht ist geboten, wenn einzelne Arten wie Melde oder Disteln die ausgesäte Blühmischung überwuchern.
Agrarumweltmaßnahmen für Biodiversität
Blühflächen oder –streifen sind auch als freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AuKM) förderfähig. Und in vielen Ländern lassen sich ökologische Vorrangflächen des Greenings und AuKM kombinieren. Immer gilt das Verbot der Doppelförderung, sodass Maßnahmen verrechnet werden. Im dicht besiedelten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die Anreize für mehr Biodiversität auf Ackerflächen besonders hoch. Die Fördersätze für Blühflächen liegen hier deutlich über dem Durchschnitt der Bundesländer.
Betriebszweig im Vertragsnaturschutz
Mit annähernd 1,4 Millionen Hektar liegt die Naturschutz-Gebietsfläche bei fast 4 Prozent der Fläche Deutschlands. Sonderprogramme der Länder, der Kreise und der kreisfreien Städte sichern im Rahmen des Vertragsnaturschutzes deren fachgerechte Nutzung. Auf freiwilliger Basis, vertraglich vereinbarte Nutzungsformen sind ausgerichtet, die Lebensräume ortstypischer Arten zu erhalten und zu verbessern. Dies betrifft häufig die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Äckern und Grünland. Aber auch extensive Standorte wie Heiden und Auengrünland suchen nach landwirtschaftlichen Bewirtschaftern.
Auch die Umwandlung von Ackerflächen und Grünland sowie die Pflege aufgegebener Nutzflächen werden von Landwirten innerhalb des Vertragsnaturschutzes geleistet. Weitere Aufgabenfelder liegen zum Beispiel in der Pflege von Streuobstwiesen und Hecken und deren extensiver Unternutzung.
Die Laufzeit der vertraglichen Vereinbarungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Ausgleichszahlungen etwa durch Ernteverzicht richten sich nach dem zu erwartenden Ertragsverlust und dem Mehraufwand. Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenbestände sind von besonderem Interesse. Für Maßnahmen im Vertragsnaturschutz und Agarumweltmaßnahmen gilt das Doppfelförderungsverbot.
Insbesondere in Regionen, in denen die Ertragsfähigkeit von Ackerflächen in engen Grenzen liegt, spielt die Biodiversität für den Erhalt von Systemleistungen eine große Rolle. Gewinne aus dem Anbau von Markfrüchten sind hier aufgrund struktureller und landschaftlicher Gegebenheiten eingeschränkt. Der Vertragsnaturschutz zeigt Alternativen für ein betriebliches Standbein auf.