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Biodiversität umfasst alle Lebewesen in ihren verschiedenen Lebensräumen: im Boden, im Wasser und auf dem Land – von Tieren über Pflanzen bis hin zu Pilzen und Bakterien. Zur Biodiversität zählen neben der Artenvielfalt die genetische Vielfalt und die Vielfalt der Lebensgemeinschaften von Organismen. Alle drei Bereiche der biologischen Vielfalt sichern das Leben der Menschen für zukünftige Generationen ab.
Eingriffe des Menschen in die Natur verändern Nahrungsgrundlage und Lebensräume von Organismen und damit die Ökosysteme. Menschliche Eingriffe wirken auf die biologische Vielfalt und können sie gefährden. Praktiken traditioneller Landwirtschaft gestalten seit Jahrtausenden die natürlichen Lebensräume der Arten. Der Mensch hat im Laufe der Zeit ein großes Reservoir biologischer Vielfalt an Nutztieren, Kulturpflanzen, Lebensräumen und daran angepasster wild lebender Organismen geschaffen. Gleichzeitig profitiert Landwirtschaft auf vielen Ebenen von funktionierenden Ökosystemen. Lebendige, fruchtbare Böden, Bestäuber und Nützlinge, saubere Luft sowie sauberes Wasser halten natürliche Prozesse im Gleichgewicht.
Aktuell nutzt die Landwirtschaft mehr als 50 Prozent der Fläche Deutschlands. Besondere Naturschutzverpflichtungen gelten nach EU-Vorgaben in den Natura 2000-Gebieten. In Deutschland existieren laut Bundesumweltministerium über 4500 FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) und 742 Vogelschutzgebiete, die sich zum Teil auch überschneiden. Daneben finden sich außerhalb dieser Naturschutzgebiete Ökosysteme mit großer biologischer Vielfalt auf landwirtschaftlich extensiv genutzten Flächen. Einige der gefährdeten Lebensraumtypen Deutschlands hängen sogar von einer speziellen Art der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ab. Die Heidelandschaften in Norddeutschland beispielsweise gäbe es ohne Schafe und Schäfer in ihrer jetzigen Form nicht.
Landwirtschaft , die vorrangig an wirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet ist, läuft jedoch Gefahr, sich negativ auf die Biodiversität auszuwirken. Veränderte Bewirtschaftungsformen können wiederum neue Lebensräume für andere Tier- und Pflanzenarten schaffen. Zum Erhalt der Biodiversität sind Leistungen der Landnutzer unverzichtbar. Wie keiner anderen Berufsgruppe ist Landwirtinnen und Landwirten bewusst, dass sie auf die Wahrung natürlicher Ressourcen und biologischer Vielfalt angewiesen sind.
Hohe Ertragsfähigkeit sichert die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe am freien Markt. Flurbereinigungen haben die Schlaggrößen deshalb anwachsen lassen. In der Folge sind Feldsäume und Landschaftselemente wie Feldraine, Feldgehölze und Mauern als Lebensräume wilder Arten mittlerweile mehr und mehr verschwunden.
Natürliche wie landwirtschaftliche genutzte Standorte unterliegen einer zunehmenden Eutrophierung, auch durch den Eintrag von Stickoxiden aus der Luft. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit extensive Standorte wie saure Wiesen vielerorts aufgekalkt und nasse Äcker dräniert. Fruchtfolgen und die Bewirtschaftung glichen sich an. Landwirtschaftlich genutzte Standorte sind insgesamt nährstoffreicher und Mangelstandorte immer seltener geworden. Auf "Mangelverhältnisse" angepasste Arten hatten in den vergangenen Jahrzehnten einen zunehmend schweren Stand – zu Lasten der Biodiversität.
Pflanzenbestände auf landwirtschaftlichen Nutzflächen setzen sich heute insgesamt einheitlicher zusammen als noch vor 30 Jahren. Produktionsverfahren haben sich weltweit immer mehr angeglichen – Kulturpflanzen und Nutztiere tun dies auch. Von mehr als 7.000 auf der Erde genutzten Kulturpflanzenarten stellen Mais, Weizen und Reis 50 Prozent der Nahrungsgrundlage der Weltbevölkerung dar. Und mehr als 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutztierrassen sind vom Aussterben bedroht.
In einer globalen Welt werden sich die genetischen Karten der Artenvielfalt neu mischen. Heute stellt sich die dringende Aufgabe, den Verlust der Arten aufzuhalten, damit sich der globale Genpool von Flora und Fauna nicht weiter ausdünnt.
Neben der Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen erbringt die Landwirtschaft vielfältige Leistungen für Natur und Gesellschaft. Bestimmte Leistungen wurden mit der neuen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für Direktzahlungen verpflichtend. Umweltauflagen und freiwillige „Öko-Regelungen“ können beispielsweise den Anbau von Zwischenfrüchten, den Erhalt von Dauergrünland und die Anlage ökologischer Vorrangflächen betreffen.
Zur gezielten Förderung von Biodiversität, als Teil einer modernen Landwirtschaft, dient der Europäische Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raums, ELER. Als wichtiges Instrument für den Naturschutz innerhalb der GAP werden hier Maßnahmen landwirtschaftlicher Extensivierung über die zweite Säule gefördert.
Eine Übersicht und weitere Informationen zu den genauen Inhalten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland gibt es unter https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-nationale-umsetzung.html.
Stand März 2024