Beim Ernteverzicht von Getreide wird ein Streifen nicht geerntet und bleibt über den Winter stehen. Er bietet Feldhamster, Rebhuhn, Feldlerche und Grauammer in eher strukturarmen Landschaften Schutz. Die Getreidestreifen bieten im Herbst und Winter ein zusätzliches Nahrungsangebot und können Biotope vernetzen.
Grünstreifen zum Erosions- und Gewässerschutz sind begrünte Flächen in erosionsgefährdeten Lagen. Sie schützen durch eine durchgängige Bodendeckung vor Erosion und damit dem Eintrag von Bodenpartikeln und Feinsedimenten in empfindliche Ökosysteme. Uferrandstreifen sollen Gewässer vor dem Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln schützen. Grünstreifen zum Erosions- und Gewässerschutz dienen Tieren als Rückzugsraum und Nahrungsangebot sowie der Vernetzung von Biotopen.
Bei extensiver Ackernutzung bzw. Acker-(rand-)streifen wird auf Pflanzenschutzmittel und Unkrautbekämpfung verzichtet. Außerdem ist die Düngung eingeschränkt. Sie dient der Förderung seltener Ackerkräuter und dem Erhalt von Ackerlebensgemeinschaften und kann Biotope vernetzen.
Vogelinseln sind nicht bewirtschaftete Teilschläge innerhalb ackerbaulich genutzter Flächen. Sie bieten Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen für gefährdete Feldvogelarten wie Rebhuhn, Feldlerche oder Kiebitz.
Lerchenfenster sind Fehlstellen in Wintergetreide oder Raps, die durch kurzes Anheben der Sämaschine angelegt werden können. Sie dienen als Landeplätze für Feldlerchen und andere Vögel, die im umliegenden Getreide Brutplätze anlegen können. Auch Feldhasen können von den Lerchenfenstern profitieren.