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Maßnahmen auf dem Acker Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen fördern

Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität auf dem Acker

Auf diesem sehr sandigen Standort in Brandenburg wurde zwischen Schlag und Waldrand eine Blühfläche und eine Brache als Saumstruktur von je 0,7 Hektar etabliert und eine Blühmischung mit 52 Arten angesät. Bild: Catrin Hahn

Ackerbrachen können eingesät oder der spontanen Selbstbegrünung überlassen werden. Sie können als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) mit dem Faktur 1,0 angerechnet werden. Sie stellen Tieren der offenen Feldflur einen Rückzugsraum zur Verfügung und können Biotope miteinander vernetzen. Ein Blütenangebot bietet Insekten eine Nahrungsquelle.

Biodiversitätsstreifen und Bejagungsschneisen sind ein- oder mehrjährige begrünte Schneisen innerhalb oder am Rand eines Schlages. Sie bieten Nahrung und Rückzugsräume, und können zur Vernetzung von Biotopen beitragen. Außerdem können sie dabei helfen Schwarzwildbestände zu regulieren.

Blühstreifen können am Feldrand oder zwischen zwei Schlägen auf Acker- und Dauerkulturen angelegt werden. Sie können als Agrarumweltmaßnahme gefördert werden und sind als ÖVF (Faktor 1,5 für Streifen; 1,0 für Flächen) ausweisbar. Sie bieten Rückzugsraum und Nahrung für Insekten und tragen zur Vernetzung von Biotopen bei.

Beim Doppelter Saatreihenabstand beträgt der Reihenabstand von Getreide mindestens 20 Zentimeter. Durch die lichteren Bestände ist der Getreideschlag wärmer und trockener, sodass Jungvögel bessere Entwicklungsmöglichkeiten haben. Durch den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel werden Ackerwildkräuter gefördert, die Tieren als Nahrungsgrundlage dienen.

Wildpflanzenmischungen für Blühstreifen können auch zur Nutzung in Biogasanlagen angebaut werden. Bild: Catrin Hahn

Beim Ernteverzicht von Getreide wird ein Streifen nicht geerntet und bleibt über den Winter stehen. Er bietet Feldhamster, Rebhuhn, Feldlerche und Grauammer in eher strukturarmen Landschaften Schutz. Die Getreidestreifen bieten im Herbst und Winter ein zusätzliches Nahrungsangebot und können Biotope vernetzen.

Grünstreifen zum Erosions- und Gewässerschutz sind begrünte Flächen in erosionsgefährdeten Lagen. Sie schützen durch eine durchgängige Bodendeckung vor Erosion und damit dem Eintrag von Bodenpartikeln und Feinsedimenten in empfindliche Ökosysteme. Uferrandstreifen sollen Gewässer vor dem Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln schützen. Grünstreifen zum Erosions- und Gewässerschutz dienen Tieren als Rückzugsraum und Nahrungsangebot sowie der Vernetzung von Biotopen.

Bei extensiver Ackernutzung bzw. Acker-(rand-)streifen wird auf Pflanzenschutzmittel und Unkrautbekämpfung verzichtet. Außerdem ist die Düngung eingeschränkt. Sie dient der Förderung seltener Ackerkräuter und dem Erhalt von Ackerlebensgemeinschaften und kann Biotope vernetzen.

Vogelinseln sind nicht bewirtschaftete Teilschläge innerhalb ackerbaulich genutzter Flächen. Sie bieten Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen für gefährdete Feldvogelarten wie Rebhuhn, Feldlerche oder Kiebitz.

Lerchenfenster sind Fehlstellen in Wintergetreide oder Raps, die durch kurzes Anheben der Sämaschine angelegt werden können. Sie dienen als Landeplätze für Feldlerchen und andere Vögel, die im umliegenden Getreide Brutplätze anlegen können. Auch Feldhasen können von den Lerchenfenstern profitieren.

Eine frische Abbruchkante an einem sandigen Hang liefert Lebensraum für viele Wildbienenarten. Bild: Catrin Hahn

Rohbodenflächen sind vegetationsfreie oder vegetationsarme Bereiche mit offenliegender Erde (Lehm, Löß, Sand; nicht Kies- oder Felsflächen). Ebene Rohbodenflächen sind Lebensraum für pflanzliche und tierische Pionierarten. Viele Wildbienen und andere Insekten nisten und überwintern in Rohbodenflächen. Einige Arten sind zum Nisten auf vertikale Rohbodenflächen beispielsweise an Böschungen oder Abbruchkanten angewiesen.

Über den Winter stehengelassene Getreidestoppeln bieten Tieren der offenen Feldflur Deckung und Schutz vor Prädatoren. Die Stoppeln tragen zur Humusbildung bei und schützen den Boden vor Erosion.

Der Zwischenfruchtanbau verhindert unter anderem Wind- und Wassererosion und verbessert die Wasserhaltefähigkeit des Bodens. Im Rahmen des Greenings können Zwischenfrüchte mit dem Faktor 0,3 als ÖVF anerkannt werden. Zwischenfrüchte bieten Nahrung und Lebensraum. Blühende Zwischenfrüchte wie Phacelia sind eine gute Bienenweide.

Für die Umwandlung von Flächen in Grünland eignen sich ertragsschwache Grenzstandorte, erosionsgefährdete Hanglagen oder Auenstandorte sowie hofnahe Flächen zur Beweidung. Extensiv genutztes Grünland bietet vielen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und ist besonders artenreich.