Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet Informationsmaterial zu Schwangerschaft und Mutterschutz speziell für Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben an (siehe unten: Weitere Informationen). Wissenschaftlich bearbeitet wurde das Thema bisher wenig.
Umso spannender sind daher die Ergebnisse der Umfrage: Gut die Hälfte aller 7.345 Teilnehmerinnen der Onlinebefragung gaben an, Kinder geboren zu haben, seit sie auf dem Betrieb arbeiten oder leben.
Gefragt nach der Zeit um die Geburt sagen etwas mehr als die Hälfte dieser Mütter, dass sie ihr Arbeitspensum rund um die Zeit der Geburt(en) nicht wesentlich verändert haben. Unterschiede gibt es in Hinblick auf die Position im Betrieb – das hängt damit zusammen, dass für selbständige Landwirtinnen und Angestellte nicht die gleichen gesetzlichen Regelungen bezüglich des Mutterschutzes gelten. So haben Betriebsleiterinnen, Geschäftsführerinnen und Altenteilerinnen etwas häufiger angegeben, im Großen und Ganzen wie zuvor weitergearbeitet zu haben, während weibliche Angestellte und Auszubildende erwartungsgemäß häufiger angaben, nicht mehr gearbeitet zu haben.
Allerdings bewerten nicht alle Frauen das Weiterarbeiten als negativ. Obwohl die meisten Mütter nach der Geburt weitergearbeitet haben, stimmten trotzdem mehr als die Hälfte dem Statement zu, „…in den ersten Wochen nach der Geburt genügend Zeit für [sich] und das Baby [gehabt zu haben]“. Im Rahmen der Befragung konnte aber nicht weiter untersucht werden, ob Frauen in dieser Zeit Betriebs- oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen wollten oder konnten. Inwieweit selbständige Landwirtinnen und weibliche Familienangehörige Regelungen zum Mutterschutz in der Landwirtschaft als ausreichend empfinden, ist also schwierig zu beurteilen.