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Tipps zur Ladungssicherung Tipps zur Ladungssicherung

Vorschriften zur Ladungssicherung gelten für alle Fahrzeuge, also auch für Transporte mit Schlepper und Anhänger. Die entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten dabei für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr.

Quelle: G. Heitmann

Hierzu zählen auch alle befestigten und unbefestigten Wald- und Wirtschaftswege, auf denen sich andere Personen (als "Verkehrsteilnehmer") aufhalten können, weil sie nicht durch Absperrungen (Zäune, Tore, Gatter) an der Benutzung gehindert werden. Eine reine Beschilderung – zum Beispiel als "Privat" – oder ein Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" reicht nicht aus, um einen Weg "nichtöffentlich" zu machen. Die Ladung muss auch dann gesichert werden, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse nur wenige Kilometer vom Acker bis zur Hofstelle transportiert werden.

Welche Arten der Ladungssicherung gibt es?

Formschlüssiges Beladen

Wenn direkt bis an die Fahrzeugaufbauten geladen wird, spricht man von "Formschluss". Durch formschlüssiges Beladen wird erreicht, dass Fahrzeug und Ladung zu einer Einheit werden und die auftretenden Kräfte auf das Gesamtsystem wirken. Besteht die Ladung aus mehreren Einzelteilen (zum Beispiel Obstkisten), so müssen alle Teile ohne Zwischenräume hinter- und nebeneinander geladen werden, um Formschluss zu erreichen. In den meisten Fällen ist zumindest nach vorne Formschluss möglich, indem die Ladung direkt an die Stirnwand oder an Rungen des Anhängers geladen wird. Diese müssen allerdings stabil genug sein, um die Ladung auch halten zu können. Deshalb ist darauf zu achten, dass entsprechende Angaben des Fahrzeugherstellers vorliegen.

Direktzurren

Eine andere Möglichkeit der Ladungssicherung ist das so genannte "Direktzurren". Dafür müssen sowohl die Ladung als auch das Fahrzeug über geeignete Zurrpunkte verfügen. Neben speziell angebrachten Zurrpunkten, die mit zwei Tonnen belastbar sein sollten, können auch ausreichend stabile Profilteile des Fahrzeugrahmens verwendet werden.

Von diesen Punkten aus werden Ladung und Fahrzeug durch Zurrgurte oder Zurrketten fest miteinander verbunden. Die verwendeten Gurte oder Ketten müssen dafür die erforderliche, auf einem Etikett ausgewiesene Festigkeit (Lashing Capacity – LC) besitzen. Diese Form der Ladungssicherung wird zum Beispiel beim Transport von Maschinen auf Tiefladern verwendet.

Kraftschluss durch Niederzurren

Eine kraftschlüssige Ladungssicherung liegt vor, wenn die Ladung so fest auf die Ladefläche gepresst wird, dass sie deshalb nicht verrutschen kann. Die dafür erforderliche Kraft wird von den Spannelementen (Ratschen) der Zurrmittel aufgebracht. Die Reibung zwischen der Ladung und der Ladefläche wird durch das Niederzurren so erhöht, dass sie ausreicht, um die Ladung gegen Rutschen zu sichern. Für das Niederzurren sind geeignete und zugelassene Zurrmittel erforderlich. Das Fahrzeug muss außerdem über geeignete Möglichkeiten zur sicheren Befestigung der Zurrgurte verfügen (spezielle Zurrpunkte oder stabile Rahmenteile).

Die Reibung zwischen der Ladung und der Ladefläche hängt sehr von der Beschaffenheit der Oberflächen ab. Durch sie wird der sog. Reibbeiwert µ bestimmt. Dieser sagt aus, wie schnell eine Ladung auf dem Untergrund verrutscht.

Bei Stroh- und Heuballen kommt erschwerend hinzu, dass die Reibung auch von Feuchtigkeit und Pressdichte der Ballen abhängt, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können.

Durch Verwendung von Antirutschmatten können auf einfache Weise günstige Reibbeiwerte erreicht werden. Dadurch lässt sich die Anzahl der für das Niederzurren erforderlichen Zurrgurte erheblich verringern. Antirutschmatten verringern die Reibung allerdings nur dann, wenn die Matten und der Fahrzeugboden, auf dem sie liegen, sauber sind.

Bei der Ladungssicherung mit Zurrgurten ist es wichtig,

  • nur unbeschädigte Zurrgurte zu verwenden,
  • Zurrgurte nicht zu verdrehen und nicht zu knoten,
  • nicht über scharfe Kanten zu spannen und
  • die auf dem Etikett angegebenen Werte zu beachten.

Zurrgurte dürfen nicht (mehr) verwendet werden bei

  • fehlender oder unlesbarer Kennzeichnung,
  • Beschädigung tragender Nähte oder Garnbrüchen und -schnitten von mehr als 10 Prozent des Querschnitts,
  • Verformung durch Wärme (Strahlung, Reibung) oder Schäden durch Chemikalien,
  • Beschädigung der Spann- oder Verbindungselemente sowie
  • Korrosion an Ratschen oder Verbindungselementen.

Zurrgurte oder -ketten dürfen beim Direktzurren nur an dafür geeigneten Zurrpunkten (z.B. Zurrösen, Zurrringe) befestigt werden. In der DIN EN 12 640 werden für Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zG) folgende Anforderungen an die Zugkräfte von Zurrpunkten festgelegt:

  • zG über 3,5 t bis 7,5 t: 800 daN
  • zG über 7,5 t bis 12 t: 1.000 daN
  • zG über 12 t: 2.000 daN

Video: Zur Erntezeit sicher unterwegs mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen

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Beispiele für die Ladungssicherung landwirtschaftlicher Güter

Feinkörnige Schüttgüter (zum Beispiel Getreide, Rapssamen, Körnermais, Rübenschnitzel, Futtermittel-Pellets)

Die Problematik feinkörniger Schüttgüter besteht darin, dass sie sich wie eine dickflüssige Flüssigkeit verhalten und ggf. über die Bordwände "schwappen" können. Daher ist es wichtig, Anhänger mit entsprechend hohen Bordwänden zu verwenden und sie nur bis deutlich unterhalb der Bordwand-Oberkante zu beladen. Damit Ladegut nicht durch Ritzen hindurch "sickern" und auf die Fahrbahn geraten kann, müssen die Bordwände vollkommen dicht sein. Als zusätzliche Absicherung ist die Abdeckung mit einer Plane sinnvoll. Diese muss so festgezurrt werden, dass sie überall straff über die Bordwandoberkanten verläuft, sodass auch dort kein Ladegut hindurch rieseln kann.

Vor Antritt der Fahrt sollte kontrolliert werden, dass keine Getreidekörner neben den Laderaum z. B. auf Radabdeckungen gefallen sind. Anhänger sind gegebenenfalls von außen mit einem Besen zu säubern. Während der Fahrt ist es wichtig, vor Kurven oder bei unebener Fahrbahn die Geschwindigkeit so weit herabzusetzen, dass die Ladung nicht seitlich über die Bordwände rutschen kann.

Grobe Schüttgüter, zum Beispiel Rüben, Kartoffeln, Kohlköpfe, Holzhackschnitzel

Die Sicherung erfolgt im Prinzip wie bei den feinkörnigen Schüttgütern, aber das Schwallproblem ist etwas geringer. Deshalb ist nicht ganz so viel Abstand von der Bordwandoberkante erforderlich. Ein eventueller Schüttkegel darf die Bordwände überragen, wenn ausreichend Platz ist, um herabrollende Kartoffeln oder Rüben sicher innerhalb der Bordwände zu halten.

Bei allen Schüttgütern ist die Verwendung spezieller Ladewagen mit Abdeckplanen oder anderen Abdeckungen empfehlenswert.

Grassilage, Maissilage, Häckselgut

Werden bei der Beladung mit solchen Gütern in der Fahrzeugmitte Kegel gebildet, muss ausreichend Platz zwischen dem Schüttkegel und den umgebenden Bordwänden bleiben, um ggf. herab rutschendes Material noch innerhalb der Bordwände aufzufangen. Wenn die Gefahr besteht, dass Teile der Ladung durch den Wind vom Anhänger hinunter geweht werden, muss sie durch eine Plane abgedeckt werden. Bei nicht abgedeckter Ladung ist es wichtig, durch angepasste Geschwindigkeit den Fahrtwind zu verringern.

Strohballen, Heuballen

Heu- und Strohballen werden am sichersten auf Anhängern mit ladungshohen Bordwänden oder Ladegattern transportiert.

Strohballen können auch auf Plattform-Anhängern gestapelt werden. Der Anhänger sollte dann zumindest vorne und möglichst auch hinten jeweils eine ausreichend stabile, hohe Bordwand oder entsprechende Rungen haben.

Die Ballen werden nach vorne (und hinten) formschlüssig gegen die Bordwand / die Rungen gestapelt. Dabei muss die Stapelung exakt und lückenlos erfolgen. Sollen die Ballen höher gestapelt werden als Bordwand oder Rungen, ist eine Sicherung durch Zurrgurte erforderlich. Jeder Ballenstapel muss mindestens mit einem Zurrgurt gesichert werden.

Die Reibung zwischen den einzelnen Ballen – Stroh auf Stroh – ist hoch und durch die Überspannung mit Zurrgurten wird quasi eine Bündelung erreicht, so dass die Ladungssicherung jeweils den gesamten Stapel betrifft.

Die Sicherung zur Seite – und nach hinten, falls dort keine Bordwand oder Rungen vorhanden sind – erfolgt durch Zurrgurte. Jeder Ballenstapel muss einzeln gesichert werden. Sind bei großen/schweren Ballen mehrere Gurte erforderlich, sollten sich die Ratschen der Zurrgurte abwechselnd auf der linken und der rechten Fahrzeugseite befinden, damit auf beiden Seiten ausreichende Vorspannkraft erzielt wird.

Da die Zurrgurte sich in die Ballen eindrücken, können, ist es bei längeren Transportstrecken erforderlich, zur Kontrolle zwischendurch anzuhalten und die Gurte ggf. nachzuspannen.

Regeln für zulassungsfreie Anhänger

Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind unter gewissen Bedingungen von der Zulassungspflicht befreit. Welche dies sind, erfahren Sie hier.

Neue Mautpflicht auf Bundesstraßen

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr nur für Bundesautobahnen, sondern auch für deutsche Bundesstraßen.