Werden die in der Richtlinie genannten Vorgaben eingehalten, muss die Anerkennung nur einmalig erfolgen und kann für alle drei Tiergruppen (Sauen, Ferkel und Mastschweine) gemeinsam beantragt werden. Alle Organisationen, die bis zum 10. Mai 2024 auf www.ble.de/umbau-tierhaltung einen Antrag auf Anerkennung eingereicht haben, erhalten von der BLE bis zum 27. Mai 2024 Bescheid, ob sie zugelassen sind. Sobald Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme anerkannt sind, werden diese auf der Internetseite der BLE veröffentlicht.
Ab dem 04. Juni 2024 können die Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen und Kontrollsysteme dann ihren Antrag auf Förderung laufender Mehrkosten stellen.
Anträge können ausschließlich elektronisch eingereicht werden.
Höhe der Förderung
Eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Das BMEL unterstützt die Betriebe mit einer Förderung dieser Mehrkosten, gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden. Förderfähige Mehrkosten sind solche, die dem Betrieb durch die Erfüllung von sogenannten Premiumanforderungen in den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio entstehen.
Kontakt
Für Fragen zur Förderung der Mehrkosten steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2298 oder per E-Mail an umbau.tierhaltung(at)ble(dot)de zur Verfügung.
Für Fragen zur investiven Förderung (Bau und Umbau von Schweineställen) ist die BLE telefonisch unter 0228 6845-2755 oder per E-Mail unter stallumbau(at)ble(dot)de zu erreichen.
Mehr Informationen unter www.ble.de/umbau-tierhaltung.