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Unlautere Handelspraktiken: Teilnahmefrist für Umfrage verlängert UTP

Seit Juni 2021 sind zahlreiche unfaire Handelspraktiken durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) verboten. Wie diese Verbote wirken, wird nun evaluiert. Bis zum 17. Februar 2023 können Sie dazu an einer anonymen Online-Umfrage teilnehmen.

Bild: Martin Keiler/iStock/Getty Images Plus via Getty Images

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) befragt seit dem 16. Januar 2023 Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft zu unlauteren Handelspraktiken in ihren Geschäftsbeziehungen. Bereits jetzt haben sich zahlreiche Unternehmen an der Befragung beteiligt. Sie liefern mit ihren Antworten wichtige Hinweise für die Beurteilung, ob das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz die darin gesetzten Erwartungen erfüllt. Im Sommer 2023 wird dem Deutschen Bundestag der Evaluierungsbericht vorgelegt, der auch die Ergebnisse der Befragung enthalten wird.

Um dem großen Interesse an der Online-Befragung gerecht zu werden und allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben sich einzubringen, wird die Teilnahmefrist verlängert. Die Umfrage bleibt bis Freitag, den 17.02.2023 freigeschaltet.

Die Befragung führt das BMEL in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch.

Die Befragung erfolgt anonym. Aus den Antworten werden keine Rückschlüsse auf die Identität der Umfrageteilnehmenden gezogen.

Über folgende Links kann an der Befragung teilgenommen werden:

Hintergrund

Durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) wurden im Juni 2021 zahlreiche unfaire Handelspraktiken verboten, um landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeugern in den Handelsbeziehungen mit umsatzstarken Unternehmen den Rücken zu stärken und für mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette zu sorgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BLE: https://www.ble.de/utp .

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert auch auf seiner Homepage über die Befragung: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/agrarmaerkte/evaluierung-agrarolkg.html