Mit der sogenannten UTP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/633 vom 17. April 2019) ist erstmals EU-weit ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette eingeführt worden.
In Deutschland ist die UTP-Richtlinie durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) umgesetzt worden. Die BLE ist als Durchsetzungsbehörde zuständig für die Durchsetzung des Verbots unlauterer Handelspraktiken. Innerhalb der BLE wird sich das Referat 516 dieser Aufgabe widmen und hat hierzu seine Arbeit aufgenommen, um Verstöße gegen das Verbot unlauterer Handelspraktiken aufzudecken, festzustellen und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Näheres zum Verbot unlauterer Handelspraktiken erfahren Sie hier.
Eine Liste mit häufigen Fragen zum Verbot unlauterer Handelspraktiken finden Sie hier.
Wenn Sie als Lieferant von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind, können Sie sich mit einer Beschwerde an das Referat 516 wenden:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 516
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228-6845-3606
Fax: 030-1810 6845-330
E-Mail: 516(ät)ble(punkt)de
oder über unser Online-Beschwerdeformular.