Einen speziellen Fall gibt es bei der Nutzung von Böden. Emissionen, die beispielsweise durch die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren entstehen, werden im Sektor LULUCF verbucht.
Bei nationalen Emissions-Berichterstattung gilt das Quellprinzip
Eine Verrechnung zwischen den Sektoren der nationalen Emissions-Berichterstattung findet nicht statt. Es gilt das sogenannte Quellprinzip, was bedeutet, dass die Treibhausgasemissionen jeweils dem Sektor zugeordnet werden, in dem sie physisch in die Atmosphäre entweichen. Wird eine Emissionsminderung durch landwirtschaftliche Produkte in einem anderen Sektor der Berichterstattung – beispielsweise im Energiesektor – wirksam, erfolgt keine Gutschrift im Landwirtschaftssektor. Damit wird eine Doppelgewichtung verhindert.
Quellprinzip erklärt am Beispiel von Biogas
Mit Biogasanlagen können erneuerbare Energien erzeugt werden. Bei der Lagerung von Gärresten aus Biogasanlagen wird Methan emittiert. Rund 2,4 Prozent der landwirtschaftlichen CO2-Äquivalente entstehen hier.
Emissions-Einsparungen durch die Erzeugung erneuerbarer Energien kommen dem Energiesektor zugute, da sich hier die Verwendung fossiler Energieträger und die damit verbundene Freisetzung von Klimagasen verringert. Dem Landwirtschaftssektor werden dagegen die zusätzlich anfallenden Emissionen zur Bereitstellung des Biogases angerechnet.