Wie funktioniert das Quellprinzip in der Klimaberichterstattung? Methan-Dossier Teil 5

Treibhausgas-Emissionen werden in der nationalen Klima-Berichterstattung dem Sektor zugeordnet, in dem Sie entstehen. Das klingt einfach, jedoch gibt es auch ein paar Besonderheiten, die auch den Sektor Landwirtschaft betreffen.

Die Emissionen, die beim Verbrauch von Brennstoffnutzung in der Landwirtschaft entstehen, werden dem nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz im Sektor Landwirtschaft angerechnet. Es gilt das sogenannte Quellprinzip.
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Das Bundes-Klimaschutzgesetz ordnet Emissionen sieben Sektoren zu. Es gilt das sogenannte Quellprinzip, was bedeutet, dass die Treibhausgasemissionen jeweils dem Sektor zugeordnet werden, in dem sie physisch in die Atmosphäre entweichen.

So wird die Verbrennung von Brennstoffen in Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei nach Bundes-Klimaschutzgesetz dem Sektor Landwirtschaft zugeordnet. In der internationalen Berichterstattung ist das nicht so. In den landwirtschaftlichen THG-Emissionen von 61,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2022 sind neben den 55,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus der Landwirtschaft auch 6,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente für die mobilen und stationären Verbrennung von Brennstoffen in der Landwirtschaft berücksichtigt.

Die sieben Sektoren im Bundes-Klimaschutzgesetz

  1. Energiewirtschaft
  2. Industrie
  3. Gebäude
  4. Verkehr
  5. Landwirtschaft
  6. Abfallwirtschaft und Sonstige
  7. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF).

Einen speziellen Fall gibt es bei der Nutzung von Böden. Emissionen, die beispielsweise durch die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren entstehen, werden im Sektor LULUCF verbucht.

Bei nationalen Emissions-Berichterstattung gilt das Quellprinzip

Eine Verrechnung zwischen den Sektoren der nationalen Emissions-Berichterstattung findet nicht statt. Es gilt das sogenannte Quellprinzip, was bedeutet, dass die Treibhausgasemissionen jeweils dem Sektor zugeordnet werden, in dem sie physisch in die Atmosphäre entweichen. Wird eine Emissionsminderung durch landwirtschaftliche Produkte in einem anderen Sektor der Berichterstattung – beispielsweise im Energiesektor – wirksam, erfolgt keine Gutschrift im Landwirtschaftssektor. Damit wird eine Doppelgewichtung verhindert.

Quellprinzip erklärt am Beispiel von Biogas

Mit Biogasanlagen können erneuerbare Energien erzeugt werden. Bei der Lagerung von Gärresten aus Biogasanlagen wird Methan emittiert. Rund 2,4 Prozent der landwirtschaftlichen CO2-Äquivalente entstehen hier.

Emissions-Einsparungen durch die Erzeugung erneuerbarer Energien kommen dem Energiesektor zugute, da sich hier die Verwendung fossiler Energieträger und die damit verbundene Freisetzung von Klimagasen verringert. Dem Landwirtschaftssektor werden dagegen die zusätzlich anfallenden Emissionen zur Bereitstellung des Biogases angerechnet.

Letzte Aktualisierung 15.08.2023

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